Ladung ragt über Anhängerrand, erlaubt?

Hallo,
Grundvorraussetzung meiner Frage alle gängigen Maße wie Breite, Höhe, Gewicht usw… werden eingehalten z.B. unter 2.55 Meter Breite um keine Sondergenehmigung zu benötigen.

  1. Variante: Der Anhänger hat z.B. 1.8m und die Ladung ragt seitlich jeweils 30 cm über, ist das erlaubt?
  2. Variante: Die Ladung ragt in der Breite über die Ladefläche, aber nicht über die kompletten Radkästen (von der Abmessung geringere Breite als der gesamte Achsabstand inklusive Räder)

Moin,

ich glaube, da gibt §22 StVO ausschöpfend zu Antwort:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php

Liebe Grüße,
-Efchen

ich glaube, da gibt §22 StVO ausschöpfend zu Antwort:

Moin,
vielen Dank,
ja erstaunlicherweise sogar ohne Einschränkung bis 40 cm erlaubt. Danach bis 2,55 m mit zusätzlicher Beleuchtung.
Danke