Hallo,
Grundvorraussetzung meiner Frage alle gängigen Maße wie Breite, Höhe, Gewicht usw… werden eingehalten z.B. unter 2.55 Meter Breite um keine Sondergenehmigung zu benötigen.
- Variante: Der Anhänger hat z.B. 1.8m und die Ladung ragt seitlich jeweils 30 cm über, ist das erlaubt?
- Variante: Die Ladung ragt in der Breite über die Ladefläche, aber nicht über die kompletten Radkästen (von der Abmessung geringere Breite als der gesamte Achsabstand inklusive Räder)