LKW Trennwand Pflicht?

Hallo,
ich habe jetzt einiges gesucht und schon herausgefunden, daß die Trennwand im LKW im Fahrzeugschein eingetragen sein kann und dann auch nicht entfernt werden darf.
Sonst finde ich aber keine vernünftige Aussage ob man die Trennwand entfernen darf. Angeblich sind die Vorgaben zur Ladungssicherung nur mit Trennwand einzuhalten und deshalb muß sie da bleiben. Was aber wenn man nur Dinge transportiert, die fest verzurrt werden können?
Hintergrund ist, daß frostempfindliche Sachen transportiert werden sollen und mit Trennwand noch eine Extraheizung für den Laderaum notwendig wäre, obwohl das bequem auch die Fahrzeugheizung kann.

Cu Rene

Hi,

die gute alte Trennwand hatten viele Transporter um zwischen Lkw und Pkw steuertechnisch unterscheiden zu können. Hat sich inzwischen geändert. Ob die Trennwand entfernt, bzw. wie weit entfernt werden darf, hierüber gibt der TÜV kompetente Antwort.

Die Frage ist nur, ist die Heizung leistungsfähig genug?

Q-Gruß

Danke,

entfernt werden darf, hierüber gibt der TÜV kompetente
Antwort.

Gibt es Hinweise woran der das festmacht? Es muß doch nachvollziehbare Kriterien geben.

Die Frage ist nur, ist die Heizung leistungsfähig genug?

Es muß ja nur frostfrei sein und da im fast baugleichen Kombi auch keine andere Heizung drin ist und die dort reicht, sollte es schon gehen. Ist ja noch etwas Zeit.

Cu Rene

Gibt es Hinweise woran der das festmacht? Es muß doch
nachvollziehbare Kriterien geben.

Hi,
ob der Grund der zu der Trennwand geführt hat, noch besteht.
Einfach mal zum TÜV und kurz nachfragen, hat bei mir noch nie was gekostet.

Es muß ja nur frostfrei sein und da im fast baugleichen Kombi
auch keine andere Heizung drin ist und die dort reicht, sollte
es schon gehen. Ist ja noch etwas Zeit.

Na, ich denke eben auch etwas an den Fahrer.

Imho, wenn hinten eine Ladung ist, würde ich die Trennwand drin lassen. Im Falle eines Unfalls, kann die beste Ladungssicherung nachgeben. Lieber die Heizung modifizieren.

Ich hatte einen VW LT wo zwischen Fahrerkabine und Laderaum ein Durchgang war, die Heizung reichte für den Laderaum nicht aus.

Q-Gruß

MfG.

hartmut

Hallo,

eine Trennwand ist nicht erforderlich,um ein Fahrzeug als LKW einzustufen…
vielmehr kommt es auf das Gesamt-Fahrzeug an…
Die Einstufung als LKW ist vornehmlich davon abhhängig,ob sich das Fahrzeug ohne Umbauten auch als Pkw nutzen lässt…

Bietet das Fahrzeug nur maximal 2 Sitzplätze,kann man in der Regel die Eigenschaft als PKW verneinen…

mfg

Hallo,

eine Trennwand ist nicht erforderlich,um ein Fahrzeug als LKW
einzustufen…

Nein. Aber das ist auch nicht das Thema. Vielleicht die Frage nochmal lesen?

Bietet das Fahrzeug nur maximal 2 Sitzplätze,kann man in der
Regel die Eigenschaft als PKW verneinen…

So, wie ein Audi-TT zum Beispiel?

Gruß
loderunner