Hallo,
ich habe jetzt einiges gesucht und schon herausgefunden, daß die Trennwand im LKW im Fahrzeugschein eingetragen sein kann und dann auch nicht entfernt werden darf.
Sonst finde ich aber keine vernünftige Aussage ob man die Trennwand entfernen darf. Angeblich sind die Vorgaben zur Ladungssicherung nur mit Trennwand einzuhalten und deshalb muß sie da bleiben. Was aber wenn man nur Dinge transportiert, die fest verzurrt werden können?
Hintergrund ist, daß frostempfindliche Sachen transportiert werden sollen und mit Trennwand noch eine Extraheizung für den Laderaum notwendig wäre, obwohl das bequem auch die Fahrzeugheizung kann.
Cu Rene