Kann ich auch mit meinem 125 Suzuki Burgman zur
Prüfungsabnahme fahren oder muss es eine stärkere Maschine
sein. Nirgens steht etwas darüber.
Hallo,
die Prüfungsfahrzeuge müssen immer der Klasse angehören in der die Prüfung abgelegt wird. Die neueste Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) habe ich nicht. Es ist zu erwarten das für die Klasse A2 die gleichen Voraussetzungen gelten werden wie jetzt bei Klasse A-beschränkt.
2.2.2
Für Klasse A mit Leistungsbeschränkung:
Krafträder der Klasse A
–
Motorleistung mindestens 20 kW, aber nicht mehr als 25 kW
–
Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg
–
Hubraum mindestens 250 cm3
–
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7_…
Mit einem 125ccm Roller geht es also nicht. Auch ohne Fahrlehrer wird es nicht gehen. Der Prüfling hat noch keine entsprechende Fahrerlaubnis, somit gilt der Fahrlehrer als verantwortlicher Fahrer. Mal davon abgesehen, vor der Prüfung sollte man schon etwas das Mopped kennengelernt haben.
Gruß
Nostra