Mit eigenen 125er Roller zur Erweiterung auf A2

Hallo zusammen,

ich bin in Besitz der Führerscheinklasse A1 und möchte im Janur 2013 die Erweiterung Zur Kl A2 erwerben. Dazu benötig man ja nur die Praktische Prüfung.
Kann ich auch mit meinem 125 Suzuki Burgman zur Prüfungsabnahme fahren oder muss es eine stärkere Maschine sein. Nirgens steht etwas darüber.
Schließlich ist es ja kein Neuerwerb wo die Fahrstundenregelung gilt.
Bitte nur 100%ige Aussagen, keine wahrscheinlichkeits Theorien.
PS.Fahre seit Jahren 125er Großroller.

Danke

Kann ich auch mit meinem 125 Suzuki Burgman zur
Prüfungsabnahme fahren oder muss es eine stärkere Maschine
sein. Nirgens steht etwas darüber.

Hallo,

die Prüfungsfahrzeuge müssen immer der Klasse angehören in der die Prüfung abgelegt wird. Die neueste Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) habe ich nicht. Es ist zu erwarten das für die Klasse A2 die gleichen Voraussetzungen gelten werden wie jetzt bei Klasse A-beschränkt.

2.2.2
Für Klasse A mit Leistungsbeschränkung:
Krafträder der Klasse A

Motorleistung mindestens 20 kW, aber nicht mehr als 25 kW

Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg

Hubraum mindestens 250 cm3

durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7_…

Mit einem 125ccm Roller geht es also nicht. Auch ohne Fahrlehrer wird es nicht gehen. Der Prüfling hat noch keine entsprechende Fahrerlaubnis, somit gilt der Fahrlehrer als verantwortlicher Fahrer. Mal davon abgesehen, vor der Prüfung sollte man schon etwas das Mopped kennengelernt haben.

Gruß

Nostra

Hallo Nostradamus,

wenn ich in den anderen Eu Staaten suche,dann findet man immer wieder die Aussage das eine Vorschrift besagt ab 80 ccm und eine Geschwindigkeit von mehr als 100 Km/h. Diese Grundlage könnte doch in Deutschland genauso greifen,oder ?? Schließlich ist das doch nach EU Recht. Zumal es ja nur um eine Erweiterung geht und nicht um eine Neuerteilung.Eine Fahrschule in NRW weist darauf hin,dass keine Fahrstunden ectr. benötigt werden,sondern nur eine praktische Prüfung.Wie immer diese auch aussehen mag.
Aber danke für diesen hilfreichen Hinweis.

Hallo!
Die Klasse A2 soll ab 19.01.2013 gelten und den bisherigen FS A beschränkt ablösen.
Die Mindeststärke der Prüfungsmaschine wird bei 35 KW und 175 kg liegen.

Grüße