Mofa bei Rot über die Ampel

Hallo,

angenommen, mein Sohn (15) ist mit seiner Mofa bei Rot über eine Ampel gefahren und von hinten geblitzt worden.

Welche Strafen drohen ?

Gruss

Andreas

angenommen, mein Sohn (15) ist mit seiner Mofa bei Rot über
eine Ampel gefahren und von hinten geblitzt worden.

Hi,

geblitzt wird nur von vorne, außer es wird gleich angehalten.

Welche Strafen drohen ?

Eine Standpauke von dir, wenn er nicht angehalten wurde.

Q-Gruß

Hallo @q_treibär,

bist Du sicher, das aus einem Versicherungskennzeichen nicht auch der Halter zurückverfolgt werden kann ? ( geblitzt von hinten )
Damit dürfte zumindest bald Post nach Hause kommen, die Vater und Sohn zu besprechen hätten…
Das fehlte m.E. an Deiner knappen ( aber zielgedeuteten ) Antwort.

mfg

nutzlos

bist Du sicher, das aus einem Versicherungskennzeichen nicht
auch der Halter zurückverfolgt werden kann ? ( geblitzt von
hinten )

Hi,

ich bin ganz sicher das durch das Kennzeichen der Versicherungsnehmer ermittelt werden kann.

Damit dürfte zumindest bald Post nach Hause kommen, die Vater
und Sohn zu besprechen hätten…

Und ich bin noch sicherer das nicht das Mofa ein Bußgeld erhält, weil das kann identifiziert werden. Da es in diesem schönen Land üblich ist Fahrer und nicht Fahrzeuge zu bestrafen, müsste ein Fahrer zu erkennen sein. Und das schließe ich mal aus, weil mit Helm und von hinten könnte es jeder sein.

Aus diesem Grunde wird in Deutschland, bis auf einige alte Ampelblitzer in Berlin immer von vorne geblitzt, außer wenn direkt angehalten wird.

Für eine Identifizierung wird entweder ein Bild ( Gesicht ) oder ein Zeugen der den Verstoß bezeugen kann gebraucht, z.B. der anhaltende Polizist. Nur ein Verdacht, der könnte es gewesen sein reicht nicht aus um einen Bußgeldbescheid zu erlassen.

Q-Gruß

Hallo,

bist Du sicher, das aus einem Versicherungskennzeichen nicht
auch der Halter zurückverfolgt werden kann ? ( geblitzt von
hinten )

Hi,

ich bin ganz sicher das durch das Kennzeichen der
Versicherungsnehmer ermittelt werden kann.

Damit dürfte zumindest bald Post nach Hause kommen, die Vater
und Sohn zu besprechen hätten…

Und ich bin noch sicherer das nicht das Mofa ein Bußgeld
erhält, weil das kann identifiziert werden. Da es in diesem
schönen Land üblich ist Fahrer und nicht Fahrzeuge zu
bestrafen, müsste ein Fahrer zu erkennen sein. Und das
schließe ich mal aus, weil mit Helm und von hinten könnte es
jeder sein.

Aus diesem Grunde wird in Deutschland, bis auf einige alte
Ampelblitzer in Berlin immer von vorne geblitzt, außer wenn
direkt angehalten wird.

Das ist auch mir bekannt, darauf wollte ich auch gar nicht hinaus.
Aber ein Vater könnte ( wenn er wollte ) mit seinem Sohn zur Polizei gehen und das Vergehen als Erziehungsberechtigter im Namen des Sohnes doch trotzdem anerkennen ? ( So als Lektion, wenn dergleichen schon öfters vorkam )

Für eine Identifizierung wird entweder ein Bild ( Gesicht )
oder ein Zeugen der den Verstoß bezeugen kann gebraucht, z.B.
der anhaltende Polizist. Nur ein Verdacht, der könnte es
gewesen sein reicht nicht aus um einen Bußgeldbescheid zu
erlassen.

Q-Gruß

Es sollte dabei auch nur um die reine Möglichkeit der Eltern gehen, den Nachwuchs für mehr oder minder zu bewertende Vergehen auch gerade stehen lassen zu können.

mfg

nutzlos

Aber ein Vater könnte ( wenn er wollte ) mit seinem Sohn zur
Polizei gehen und das Vergehen als Erziehungsberechtigter im
Namen des Sohnes doch trotzdem anerkennen ? ( So als Lektion,
wenn dergleichen schon öfters vorkam )

Hi,

es könnte zwar der Vater den Sohn anzeigen und auch belasten, aber Geständnisse kann nur der Übeltäter selbst abgeben.

Es sollte dabei auch nur um die reine Möglichkeit der Eltern
gehen, den Nachwuchs für mehr oder minder zu bewertende
Vergehen auch gerade stehen lassen zu können.

Ob da die Staatsmacht der richtige Ansprechpartner ist?

Im Extremfall ginge es hier um

137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase
dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
A - 4Punkte 200,00Euronen +20€ Verwaltungsgebühr +3,50€ Porto 1 Monat Fahrverbot.

Als Sohn hätte ich Probleme da mit meinem alten Herrn noch vernünftig zu reden.

Q-Gruß