Mpu - Wer weiss was nun wirklich gilt?

Hallo!
Ich habe eine Frage zur MPU, ist wohl mehr rechtlich, aber vielleicht weiß doch jemand was nun wirklich los ist.
Folgender Fall:
Alkoholfahrt 8/08 ohne Verkehrsunfall, Blutalkoholgehalt 1,63 Promille.
Führerschein weg, Arbeit weg, Sperrzeit bis 8/09.
Aus Geldmangel war eher eine MPU nicht drin.
Dezember 2010 Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Wiedererteilung der FE. Natürlich folgte die Anordnung einer MPU und der ganze Kram den man wieder für den FE braucht, Sehtest, Ärtzliches Gutachten,…
Im Februar 2011 habe ich alle Unterlagen zusammen und konnte der Führerscheinstelle mitteilen, das ich die MPU beim TÜV SÜD machen werde.
Es folgte der Versand der Akte an den TÜV, der schickte mir die Rechnung und lud mich zur Infoveranstaltung ein.
Natürlich bin ich da hin, habe mir das ganze angehört und habe den Rat angenommen, ein Vorbereitungsseminar zu besuchen.
Ich habe die 7 Sitzungen ohne Problem überstanden, sehr viel gelernt und richtig festgestellt wie leichtfertig man eigentlich seinen FE aufs Spiel setzt. OK, tut jetzt nix zur Sache.
Geld für den TÜV überwiesen, innerhalb einer Woche den Termin bekommen und da angetreten.
Bei der Anmeldung fragte man mich nach meinem Abstinenznachweis. HOPPLA, WAS VERPASST???
Natürlich hatte ich keinen, war ja klar, weil keiner bei der Führerscheinstelle verlangt wird, steht auch im Schreiben, bei dem Infogespräch beim TÜV kam das auch nicht zur Sprache und nun das.Der TÜV war zumindest so fair, mir einen Terminaufschub zu gewähren, denn es hatte sich wohl durch die BAST das Gesetz geändert, so das ich einen Abstinenznachweis beibringen kann.

Nun meine Frage: Ist es so, das ich jetzt die GOLDENE KARTE gezogen habe und echt noch ein halbes Jahr diesen Abstinenznachweis führen muß, bis ich endlich diese MPU machen kann?
Oder gilt für mich die Gesetzeslage zum Tag der Antragstellung bzw. Anmeldung zur MPU und ich kann mir dieses halbe Jahr sparen??

Hinweis: Es wurde mir auch eine Haaranalyse angeboten, die den Alkoholkonsum nachweist, aber ich habe halt schon mal am Wochenende und beim Grillen so 2-3 Bier getrunken. Nach meiner Nachforschung ist das aber schon ein Grund nicht die MPU zu bestehen, da das nachweisbar ist.

Wer kann helfen??? Jetzt bin ich soweit gekommen und muß nun wieder warten???

Sorry. Das weiss ich leider nicht.

MfG, Jörn Otten.

Also 2-3 Bier am Wochenende, plus öfters, ist natürlich nachweisbar!
Meiner Ansicht nach muss man einen Abstinenznachweis nur erbringen, wenn man „nachweisbar“ bzw. offensichtlich ein Problem mit Alkoholkonsum hat. Sprich: Man ist nicht in der Lage seinen Alkoholkonsum zu kontrollieren!

Hierfür müssten wir erstens viel mehr von Ihnen erfahren und zweitens kenne ich die aktuelle Gesetzeslage nicht ganz.

Grüße

Hallo Tom,
das Du einen Abstinenznachweis erbringen musst war auch vor der „Gesetzesänderung“ die keine ist - sondern die Änderung der Beurteilungskriterien der BAST - also die Grundlage für die MPU Beurteilung - schon so. Ob hier ein 1/2 Jahr reicht, hängt von vielerlei ab - Fahrstrecke - Uhrzeit - Trinkgewohnheiten - Gründe für die Trinkmenge, den Konsum - also Motive etc.
Wenn Du Dich gut vorbereiten willst suche dir einen Fachpsychologen für Verkehrspsychologie s. Seite des BDP und lass Dich zumindest anhand dieser Angaben einschätzen… Dann weißt Du sicher, ob Du eine Chance hast oder nicht!
Alkoholfahrt 8/08 ohne Verkehrsunfall, Blutalkoholgehalt 1,63 Promille. Sperrzeit bis 8/09 sind zu wenig Angaben um das zu beurteilen…
Deutet auf Alkoholgefährdung oder Mißbrauch hin - so oder so wird 1/2 Jahr knapp - hast Du doch bisher kein Kontrolliertes Trinken geübt…und scheinst auch nicht dauerhaft abstinent leben zu wollen…
Gruß Petra

hallo tom,

bei einem promillegehalt ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dass du noch einen abstinenznachweis üb 6 monate nachweisen musst.
in deinem fall, 1,63 promille, ist eine alkoholgefährdung angesagt.
abstinenznachweise sind i.d.r. bei höheren promillewerten erforderlich.

was nun deinen werdegang betrifft, so solltest du mit deinen beratungsstelllen ein sehr ernstes wort sprechen. hier wurde dir offensichtlich,vll. auch vorsätzlich, verschwiegen, wie denn die heutige sachlage sich bei einer mpu tatsächlich darstellt.

infoveranstalutung und auch ein kurs zur vorbereitung sollte schon alle fakten beinhalten, somit auch die geforderten abstinenznachweise, um eine mpu bestehen zu können. oftmals wird aber ein abstinenznachweis gefordert, halt auch weil das eine zusätzliche einnahmequelle ist, obwohl der nachweis nicht erforderlich ist.

ich kann dir nur empfehlen, mit den zuständigen und auch verantwortlichen personen beim tüv süd ein sehr ernstes gespräch zu führen.
mfg
mpu24

Schaut wirklich nach der „Goldenen Karte“ aus. Ohne AN hast du keine Chance auf eine positive MPU. Das geht nur über Urinscreenings oder Haaranalyse, aber das bedeutet wirklich komplette Abstinenz.

Gruß

Hallo,

ein Abstinenznachweis ist nur dann erforderlich, wenn eine Alkoholabhängigkeit bestanden hat oder eine Alkoholproblematik, bei der ein kontrollierter Umgang mit Alkohol nicht mehr angenommen werden kann.
Um Abstinenz zu fordern, ist daher zunächst eine Untersuchung erforderlich, um festzustellen, ob die Alkoholvorgeschichte Abstinenz erfordert, die dann auch nachzuweisen ist.
Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn es bereits in der Vorgeschichte Hinweise auf eine Alkoholproblematik gibt, auf Grund derer Abstinenz eingehalten werden muss (z.B. laut Verkehrsakte eine Langzeittherapie wegen Abhängigkeit erfolgt ist).
Insofern ist es für mich nur nachvollziehbar, dass bereits beim Empfang, also noch vor der Untersuchung, nach einem Abstinenznachweis gefragt wurde, wie auch nach anderen Bescheinigungen, z.B. Teilnahmebescheinigungen an Beratungsgesprächen oder nach Laborbefunden, gefragt wird, um diese den Unterlagen für die Untersuchung beizufügen. Denn am Empfang ist ja noch gar nicht klar, ob der Betreffende überhaupt abstinent leben muss. Da du vorher an einem Vorbereitungsseminar teilgenommen hast, hätte da auch geklärt werden müssen, ob dein früheres Trinkverhalten so problematisch war, dass im Hinblick auf ein positves Gutachten Alkoholverzicht erforderlich ist.
Um Klarheit zu bekommen, müsstest du also erstmal klären, ob bei deiner Alkoholvorgeschichte Abstinenz notwendig ist oder nicht.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

tut mir lrid. bin z.Z. in Urlaub und kann daher leider nicht adäquat helfen.

ich würde nicht warten und die Haaranalyse machen.
Man muss ja nicht abstinent leben.
Grüße Robert aus Berlin

Ob in Ihrem Falle eine Abstinenz erfoderlich ist, kann nur der Gutachter bei einer Untersuchung festellen .

Sofern der Gutachter bei der MPU zu dem Ergebnis gelangt, dass es kein abstinenzbedürftiger Mißbrauch vorliegt, braucht man auch keine Abstinenz nachzuweisen.

Sofern eine Abstinez gefordert werden muss ( bei den meisten meiner Klineten war das bisher so), ist der Nachweis über die Abstinenz unverzichtbar.

Fazit also am besten nur mit Abstinenznachweis zur
MPU