Hallo!
Ich habe eine Frage zur MPU, ist wohl mehr rechtlich, aber vielleicht weiß doch jemand was nun wirklich los ist.
Folgender Fall:
Alkoholfahrt 8/08 ohne Verkehrsunfall, Blutalkoholgehalt 1,63 Promille.
Führerschein weg, Arbeit weg, Sperrzeit bis 8/09.
Aus Geldmangel war eher eine MPU nicht drin.
Dezember 2010 Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Wiedererteilung der FE. Natürlich folgte die Anordnung einer MPU und der ganze Kram den man wieder für den FE braucht, Sehtest, Ärtzliches Gutachten,…
Im Februar 2011 habe ich alle Unterlagen zusammen und konnte der Führerscheinstelle mitteilen, das ich die MPU beim TÜV SÜD machen werde.
Es folgte der Versand der Akte an den TÜV, der schickte mir die Rechnung und lud mich zur Infoveranstaltung ein.
Natürlich bin ich da hin, habe mir das ganze angehört und habe den Rat angenommen, ein Vorbereitungsseminar zu besuchen.
Ich habe die 7 Sitzungen ohne Problem überstanden, sehr viel gelernt und richtig festgestellt wie leichtfertig man eigentlich seinen FE aufs Spiel setzt. OK, tut jetzt nix zur Sache.
Geld für den TÜV überwiesen, innerhalb einer Woche den Termin bekommen und da angetreten.
Bei der Anmeldung fragte man mich nach meinem Abstinenznachweis. HOPPLA, WAS VERPASST???
Natürlich hatte ich keinen, war ja klar, weil keiner bei der Führerscheinstelle verlangt wird, steht auch im Schreiben, bei dem Infogespräch beim TÜV kam das auch nicht zur Sprache und nun das.Der TÜV war zumindest so fair, mir einen Terminaufschub zu gewähren, denn es hatte sich wohl durch die BAST das Gesetz geändert, so das ich einen Abstinenznachweis beibringen kann.
Nun meine Frage: Ist es so, das ich jetzt die GOLDENE KARTE gezogen habe und echt noch ein halbes Jahr diesen Abstinenznachweis führen muß, bis ich endlich diese MPU machen kann?
Oder gilt für mich die Gesetzeslage zum Tag der Antragstellung bzw. Anmeldung zur MPU und ich kann mir dieses halbe Jahr sparen??
Hinweis: Es wurde mir auch eine Haaranalyse angeboten, die den Alkoholkonsum nachweist, aber ich habe halt schon mal am Wochenende und beim Grillen so 2-3 Bier getrunken. Nach meiner Nachforschung ist das aber schon ein Grund nicht die MPU zu bestehen, da das nachweisbar ist.
Wer kann helfen??? Jetzt bin ich soweit gekommen und muß nun wieder warten???