Muss die Versicherung zahlen?

Hallo, Ich hatte vor drei Tagen einen Unfall und wollte mir mal ein Bild darüber machen was Ich von der Versicherung zu erwarten habe.

Die Unfallschilderung:
Ich wollte mit meinem Motorrad zu einem Freund fahren und war in einem Dorf mit 50km/h unterwegs und es war kein anderes Fahrzeug vor mir und es gab auch kein Gegenverkehr. Plötzlich verliess ein PKW ohne Blinker oder sonstiges rückwerts einen Parkplatz und fuhr mir vors Motorrad und da ich keine Zeit zum bremsen mehr hatte riss ich mein Motorrad zur Seite und kam so zum Fall. Da ich jedoch keine Lust auf schwerere Verletzungen hatte liess ich es nicht auf einen Zusammenstoss ankommen und berührte nicht ein mal das Fahrzeug.
Der Fahrer des anderen Fahrzeugs und ich haben auch einen Unfallbericht zur Versicherung gebracht, jedoch glaubt er nicht im Fehler zu sein da ich sein Fahrzeug auch nicht berührt habe.
Nun ist meine Frage ob die Versicherung zahlen muss oder nicht. Ich weiss nicht ob es etwas damit zu tun hat aber wir haben die gleiche Versicherung.

Danke im Voraus für eure Antworten.

Hallo,
mit der gleichen Versicherung hat es nix zu tun.
Für das was der Unfallgegner getan hat, gibt es viele Bezeichnungen: Mißachtung des § 1 der StVO, Vorfahrt mißachtet, Nötigung und s.w.

Guter Anwalt und Rechtsschutzversicherung wäre nicht schlecht!

Drück die Daumen
VG Tizia

hi,
soweit ich weiß muß die vers. bezahlen, auch wenn kein anstoß stattgefunden hat, ist der andere trotzdem der unfallverursacher!!!
gruß sv mario empting

ich hatte vor vielen jahren einen ähnlichen fall, da kam ein mofa aus einem unübersichlichen weg raus und ich habe mich verbremst und bin gestürzt, wurde bezahlt

Danke erstmal, naja ich habe auch nur eine Haftpflichtversicherung und so müsste die Versicherung des anderen Fahrers bezahlen. Ich hatte heute ein Gespràch mit der Versicherung und Sie teilte mir mit dass sie nur die Hälfte des Schadens übernehmen würden, jedoch musste ich ihr sagen, dass ich damit nicht einverstanden bin da ich den Unfall ja nicht verursacht habe. Daraufhin fragte ich wie es denn mit dem Rechtsschutz sei da ich ja auch eine Rechtsschutzversicherung habe und darauf hatte er dann keine klare Antwort und sagte dies wäre juristich nicht möglich da es keine Zeugen gab und da ich nicht mit dem anderen Fahrzeug zusammengestoßen bin.
Muss ich mich jetzt mit der Hälfte zufrieden gäben oder besteht noch eine Chance alles bezahlt zu bekommen?

Vielen Dank, naja die Hälfte bekomm ich schon mal.

hallo,
ich würde an ihrer stelle rechtsbeistand hinzuziehen also einen anwalt für verkehrsrecht beauftragen. es heißt „im unverschuldeten schadensfall steht dem geschädigten die freie auswahl eines sachverständigen und eines rechtsanwalt zu.“ beide werden von der gegnerischen/regulierenden vers. bezahlt.
gruß sv mario empting
www.kfz-sachverständiger-bremen.de