Nutzung eines ausländischen Fahrzeugs in BRD

Darf ein deutscher Staatsbürger ein Auto mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland fahren, und wenn ja, wie lange?

Sorry!
Aber isch leider nix Experte for this Thema

Hallo, Das ist meines Wissens nicht erlaubt aus steuerlichen Gründen.

Darf ein deutscher Staatsbürger ein Auto mit ausländischem
Kennzeichen in Deutschland fahren, und wenn ja, wie lange?

Zur Beantwortung der Frage ist es von Wichtigkeit wo der ständige Wohnsitz des deutschen Staatsbürgers liegt. Ein deutscher Staatsbürger mit überwiegendem Wohnsitz im Ausland( Land der Kfz.-Zulassung) hat keinerlei Schwierigkeiten das Fahrzeug hier in der BRD
zu führen.
Deutscher Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in der BRD dürfte mit dem Führen des Fahrzeuges steuerliche
Probleme bekommen.
Ob ein Steuervergehen vorliegt oder nicht, müsste ich
mich nochmals einlesen um eine gesicherte Antwort abgeben zu können. Falls gewünscht bitte noch mal kontaktieren.

Hallo Nimba,
jetzt hat mich jemand aber erwischt. Genau kann ich das nicht sagen. Meines Wissens nach darf er das, denn die Fahrerlaubnis bezieht sich lediglich auf die Befähigung, nicht auf das Fahrzeug.
Die einzige Hürde ist die steuerliche Frage, hier gelten meines Wissens max. 3 Monate, dann muss das Fahrzeug am Wohnort des Halters gemeldet sein.
Dem Kreis ginge ja sonst Steuer verloren.
Kurzfristiges Fahren dieses Fahrzeugs muss also erlaubt sein.
aber, wie gesagt, ob meine Meinung vor Gericht Bestand hätte, kann ich nicht sagen.
Solltest Du Klarheit bekommen, melde dich bitte.

Darf ein deutscher Staatsbürger ein Auto mit ausländischem
Kennzeichen in Deutschland fahren, und wenn ja, wie lange?

Also ich denke nicht, dass das ein Problem ist, solang die auslaendische Zulassung OK ist. Dazu gehoert natuerlich auch die Beachtung aller Regeln im Zulassungsland (TÜV (also techn. Ueberpruefung), evtl. Versicherungspflicht, …)

Aus eigener Erfahrung weiss ich z.B. mit Wohnanhaenger in Italien mit deutscher Zulassung. Der Ueberwinterungsplatz hat jedes Jahr jemanden herbestellt, der eine deutsche HU-Plakette kleben durfte, sonst haette man den Haenger entweder rechtzeitig nach D ziehen muessen oder auch in IT nicht mehr fahren duerfen.

Bei Verkehrsverstoessen wird ggfs. auch ueber das Ausland eingezogen oder Strafen / Bussen werden sofort zur Zahlung faellig. Bei der Kontrolle wissen die ja erstmal nicht, dass da ein deutscher am Steuer sitzt. Von daher kann es schon sein, dass die Polizei einem dann hinterher faehrt (kann man schoen am Elzer Berg (A3 bei Limburg) beobachten, wenn ich NL die Ferien anfangen. Wenn dann ein Hollaender geblitzt wird faehrt gleich ne Streife los. Bei deutschen passiert nichts (Strafzettel kommt ja mit der Post).
Im allerschlimmsten Fall kann es auch sein, dass das FZ beschlagnahmt wird (So wie es eben auch der Deutsche mit deutschem Kennzeichen im Ausland erwarten muss); da allerdings ein deutscher Pass vorliegt und somit eine vollstreckbare Anschrift in DE, denke ich nicht, dass das passiert (ausser bei Straftat (z.B. Fahrerflucht, Alkoholfahrt, …))

Gruss
Ralf

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
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Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

In §3 KraftStG.(Ausanahmen der Besteuerung)kann folgendes nachgelesen werden.
Zitat:
Von der Steuer befreit ist das Halten von
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Ende Zitat! ( Siehe Gutenberg )
Ferner schreibt die VO vor, das bei vorübergehender Verlegung des Fahrzeugstandortes ( z.B. Studium in München) von mehr als 3 Monate dem Straßenverkehrsamt Mitteilung gemacht werden muß. Bei entgültiger Verlegung muß das Fahrzeug entsprechend umgemeldet werden. Ich denke hier stehr Steuerhinterziehung im Raum. Aber ich bin kein Anwalt.
Gruß

Darf ein deutscher Staatsbürger ein Auto mit ausländischem
Kennzeichen in Deutschland fahren, und wenn ja, wie lange?

Hallo,

unter bestimmten Bedingungen dürftest Du damit bis zu einem Jahr in Deutschland fahren ohne ordnungswidrig zu handeln…

hierzu nützliche Gesetzestexte:

§§ 1 und 5 IntVO

§1 (Auszug)

  1. Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger

a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder

b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

§5 (Auszug)

Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt

a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 mit dem Ausstellungstage,

b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage des Grenzübertritts.

…wenn Du noch alle etwaigen Alternativszenarien durchgehen möchtest, dann einfach mal „googeln“ :wink: zu dem Thema findest Du viele Einträge im Internet.

Gruß

Hallo,
leider lässt sich die Frage so leicht nicht beantworten… grundsätzlich ist ein Fahrzeug nach Kauf unverzüglich in Deutschland zuzulassen, wenn der Eigentümer seinen Hauptwohnsitz hier hat. Damit gilt es natürlich, die notwendige Haftpflichtversicherung abzuschließen. Daher die Frage, auf wen das Fahrzeug zugelassen und wie es versichert ist… eine fehlende Versicherung führt dann zu einem Problem, wenn es zum Unfall kommt und der Gegner Schadenersatz fordern darf.
Also ggfs. bitte mehr Informationen, dann könnte man genauer antworten.
Grüße
Conny

Nur, wenn für das Fahrzeug auch extra Steuern in Deutschland bezahlt werden.

hallo Grüß Sie,
ich würde ohne zu wetten NEIN sagen. Ein Deutscher der ein KFZ in Deutschland bewegt muss Steuern bezahlen.
§ 1 und 3 StO
Wie gesagt, ich kann die Frage nur aus dem Bauch heraus beantworten.
Schönen Tag

KHRM

Darf ein deutscher Staatsbürger ein Auto mit ausländischem
Kennzeichen in Deutschland fahren, und wenn ja, wie lange?

Hallo,

ja,er darf in Deutschland damit fahren und zwar meines Wissens für 6 Monate.

MfG
der Verkehrsexperte

Darf ein deutscher Staatsbürger ein Auto mit ausländischem
Kennzeichen in Deutschland fahren, und wenn ja, wie lange?

Jeder, der einen festen Wohnsitz in Deutschland hat darf ein Kraftfahrzeug mit einem ausländischen Kennzeichen NUR dann führen, wenn für das Fahrzeug in Deutschland Steuern bezahlt wurden!

Darf ein deutscher Staatsbürger ein Auto mit ausländischem
Kennzeichen in Deutschland fahren, und wenn ja, wie lange?

grundsätzlich darf er das. die länge befristet sich automatisch den der besitzer des fahrzeuges müste ja dann hier zu besuch sein und der ist auf eine bestimmte zeit befristet den er darf ja nicht ewieg in der brd sein bin aber kein experte auf dem gebiet das ist meine persönliche meinung