Hi Ihrs.
Angenommen, ein Autofahrer wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt.
Der Wagen habe einen Totalschaden erlitten, sprich, ein Neukauf wäre fällig.
Nun meldet der Geschädigte der Versicherung des Unfallgegeners unverzüglich den Unfall. Nach Angabe des Unfallgegeners wurde der Unfall auch von der Gegenpartei binnen 3 Werktagen gemeldet.
Die Versicherung scheint aber recht langsam zu reagieren, nach knapp zwei Wochen ist dort angeblich noch keine Begleichung des Schadens möglich, da die Meldung des Unfallgegners wohl doch noch aussteht.
Nun ist es so, dass der Geschädigte sich eben noch keinen neuen Wagen kaufen kann, weil er noch auf das Geld der Versicherung warten muss und zwei Wochen sind seit dem Unfall bereits vergangen.
Frage 1:
Könnte der Geschädigte nun auf einen höheren Nutzungsausfall pochen?
Pauschal werden da 14 Tage bezahlt…
Ich denke, es wäre angemessen, dass der Nutzungsausfall bis 14 Tage nach Eingang der Entschädigung gezahlt wird, da ja vorher ein Neukauf nicht möglich ist und der Eingangstermin des Geldes unbestimmt ist (d.h. man kann erst ernsthaft nach einem neuen Wagen ausschau halten, wenn die Versicherung gezahlt hat, meine ich).
Frage 2:
Wenn ein höherer Nutzungsausfall verlangt werden kann, sich aber die Versicherung querstellt; kann man dann auf Kosten des Unfallgegners (also der Versicherung) einen Anwalt beauftragen, das zu regeln?
Danke schon mal im Voraus und
Grüße,
Grünblatt
P.S.: Die Schuldfrage in diesem fiktiven Beispiel sei definitiv geklärt.