Nutzungsausfall nach nicht verschuldetem Unfall

Hi Ihrs.

Angenommen, ein Autofahrer wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt.
Der Wagen habe einen Totalschaden erlitten, sprich, ein Neukauf wäre fällig.
Nun meldet der Geschädigte der Versicherung des Unfallgegeners unverzüglich den Unfall. Nach Angabe des Unfallgegeners wurde der Unfall auch von der Gegenpartei binnen 3 Werktagen gemeldet.
Die Versicherung scheint aber recht langsam zu reagieren, nach knapp zwei Wochen ist dort angeblich noch keine Begleichung des Schadens möglich, da die Meldung des Unfallgegners wohl doch noch aussteht.
Nun ist es so, dass der Geschädigte sich eben noch keinen neuen Wagen kaufen kann, weil er noch auf das Geld der Versicherung warten muss und zwei Wochen sind seit dem Unfall bereits vergangen.
Frage 1:
Könnte der Geschädigte nun auf einen höheren Nutzungsausfall pochen?
Pauschal werden da 14 Tage bezahlt…
Ich denke, es wäre angemessen, dass der Nutzungsausfall bis 14 Tage nach Eingang der Entschädigung gezahlt wird, da ja vorher ein Neukauf nicht möglich ist und der Eingangstermin des Geldes unbestimmt ist (d.h. man kann erst ernsthaft nach einem neuen Wagen ausschau halten, wenn die Versicherung gezahlt hat, meine ich).
Frage 2:
Wenn ein höherer Nutzungsausfall verlangt werden kann, sich aber die Versicherung querstellt; kann man dann auf Kosten des Unfallgegners (also der Versicherung) einen Anwalt beauftragen, das zu regeln?

Danke schon mal im Voraus und
Grüße,
Grünblatt

P.S.: Die Schuldfrage in diesem fiktiven Beispiel sei definitiv geklärt.

Abend,

wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist warum sollte sich jemand
mit diesen Fragen rumärgern. Der Geschädigte nimmt einen Anwalt
seiner Wahl, den die gegenerische Versicherung natürlich zahlt, und
lehnt sich zurück.

Allein aufgrund der hier gestellten Fragen, ist es doch zweifelhaft
sowas ohne Profi zu einem guten Abschluß zu bringen.

Gruß
Stefan

Hi Stefan.

Danke ersteinmal für Deine Antwort.

wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist warum sollte sich
jemand
mit diesen Fragen rumärgern. Der Geschädigte nimmt einen
Anwalt
seiner Wahl, den die gegenerische Versicherung natürlich
zahlt, und
lehnt sich zurück.

Das is so ne Sache; ich habe mit einer Anwaltskanzlei telefoniert, denen den Sachverhalt geschildert, aber die erste Frage war, ob ich Rechtschutzversichert sei, was ich aber nicht bin. Dann kam gleich sowas wie: „Sie wären dann auch bereit, die Kosten zu tragen für den Fall, dass die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten nicht übernimmt?“

Habe dann nachgehakt und meinte, wenn die Schuldfrage klar is, dann müßte die Versicherung das doch bezahlen, da sagte man mir aber, dass das zwar meistens der Fall ist, aber nicht immer und wurde ausweichend…

Allein aufgrund der hier gestellten Fragen, ist es doch
zweifelhaft
sowas ohne Profi zu einem guten Abschluß zu bringen.

Tja, darum frage ich ja eben hier, um das Ganze mit sowenig Ärger und so schnell wie möglich zu regeln.

Grüße,
Grünblatt

Moin,

du selbst hast Null ahnung und dies wird die Versicherung ausnutzen!

Daher solltest du erstmal klären, ob die Sachlage wirklich so eindeutig ist und sollte es eindeutig sein muss die Versicherung auch bezahlen - Punkt!

Normaler Weise regeln Anwälte dies direkt mit der Versicherung und wenn da ein Anwalt was anderes behauptet - nehm einen anderen Anwalt - hast ja frei Auswahl ;o)

Gruß

Bernd

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