Österreich - Aufforderung zur Lenkerangabe

angenommen man ist in Österreich zu schnell gefahren, und hat nun nach dem Einspruch auf die Anonymverfügung die „Aufforderung zur Lenkerangabe“ erhalten.

Das man darauf innerhalb zwei Wochen antworten muss ist klar. Aber angenommen man weiss nun wirklich nicht wer gefahren ist, und teilt denen mit dass man - weil mehrere Fahrzeuge auf den Halter zugelassen sind - zu diesem Datum keine Angaben machen kann. Wie geht die nun zuständige Bezirkshauptmannschaft nun vor?

Ich denke ich habe mal im österreichischen Radio gehört, dass denen der Aufwand mit Ausländern zu groß ist und das Verfahren dann nicht weiter bearbeitet wird. Kann das jemand - natürlich völlig unverbindlich - bestätigen?
Danke für die Antworten
Christian

Hallo,

die Ausrede man weiß nicht wer gefahren ist, gilt nicht in Ö. Dafür steht in solchen Fällen der Halter gerade, der übrigens KEIN Aussageverweigerungsrecht hat. Also anders wie in D wo Angehörige nicht belastet werden müssen.

Da die deutschen und österreichischen Behörden zusammen arbeiten, werden wohl in Kürze die Damen und Herren von Grünweiß vor der Tür stehen. Sollte der Sünder von Vorne aufgenommen worden sein, und identifiziert werden, wird die Strafe auch in D vollstreckt. Andernfalls kann der Halter beim nächsten Besuch in Ö zur Kasse gebeten werden.

Der Aufwand ist egal und nicht anders als wenn es ein Österreicher wäre es wird ermittelt. Das Vollstreckungsabkommen macht es leicht.

Gruß

hartmut

Hallo!

Der Aufwand ist egal und nicht anders als wenn es ein
Österreicher wäre es wird ermittelt. Das
Vollstreckungsabkommen macht es leicht.

Das ist grundsätzlich zwar nicht unrichtig, allerdings verweigern die deutschen Behörden die Vollstreckung von österreichischen Straferkenntnissen wegen Verweigerung der Lenkerauskunft unter Berufung auf den ordre public (->verfassungsrechtliches Selbstbelastungsverbot). (Ob sich durch den EU-Rahmenbeschluss über die Verwaltungsvollstreckung etwas ändern wird weiß ich noch nicht, ich denke aber nicht).

D.h. jetzt mal folgendes: in Deutschland kann man damit rechnen, dass eine Strafe wegen Verweigerung der Lenkerauskunft zwar zugestellt, aber nicht vollstreckt wird. Theoretisch könnte es den Betroffenen erst treffen, wenn er wieder nach Österreich kommt (allerdings muss dann schon ein Zufall passieren, dass das jemand bemerkt)

Und jetzt kommt mal was aus der Rechtspraxis: viele österreichische Behörden unterlassen daher dann gleich das weitere Verfahren, sobald jemand aus Deutschland nicht freiwillig zahlt. Das heißt, es kommt also gar nicht erst zur Strafe. Da die Vollziehung der StVO Ländersache ist, ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Tirol rasen überdurchschnittlich viele Deutsche über die Inntalautobahn in der 100er Begrenzung - daher verfolgt Tirol konsequent was das Zeug hält. In Oberösterreich wird hingegen meist gleich gar nicht über die deutsche Grenze verfolgt.

Gruß
Tom

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Aktuell hören wir hier in Ösiland, dass per 1.1.2008 die Strafen für uns Ösis und für Gäste auf über EUR 70,- erhöht werden sollen (konkret: mindestens EUR 72,-): z.B. für Schnellfahren ab 30km/h über Grenzwert, Drängeln, LKWs während der Verbotszeiten, so dass die Einhebung der Strafe im Heimatland des Lenkers erfolgen kann.

Das ist einerseits hart, weil man dann spürbar zum Handkuss kommt, aber auch sinnvoll, weil eine bestehende Ungerechtigkeit beseitigt wird: Derzeit werden Inländer mit großem Eifer bestraft, hingegen Lenker aus D, H, CZ, SK, PL, F, E, B, RU, BG etc. fahren locker 190 statt der (als neurotisch-verklemmt empfundenen) 130 und lachen.

Die Mitteilung scheint für alle Shengen-Staaten und begrenzt für Staaten der EU auch „außerhalb Shengen“ zu gelten. Mit welchen Staaten außer zwischen D und A bereits Abkommen bestehen, ist mir nicht bekannt.