angenommen man ist in Österreich zu schnell gefahren, und hat nun nach dem Einspruch auf die Anonymverfügung die „Aufforderung zur Lenkerangabe“ erhalten.
Das man darauf innerhalb zwei Wochen antworten muss ist klar. Aber angenommen man weiss nun wirklich nicht wer gefahren ist, und teilt denen mit dass man - weil mehrere Fahrzeuge auf den Halter zugelassen sind - zu diesem Datum keine Angaben machen kann. Wie geht die nun zuständige Bezirkshauptmannschaft nun vor?
Ich denke ich habe mal im österreichischen Radio gehört, dass denen der Aufwand mit Ausländern zu groß ist und das Verfahren dann nicht weiter bearbeitet wird. Kann das jemand - natürlich völlig unverbindlich - bestätigen?
Danke für die Antworten
Christian