PKW mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf Straße

Hallo,

PKW des A parkt mit einem Saisonkennzeichen außerhalb des zeitlichen Gültigkeitszeitraumes (z.B. bis Oktober, es ist aber schon Ende November) auf einer öffentlichen Straße (verkehrsberuhigter Bereich). Wer ist zuständig? Ordnungsamt oder Polizei?

Wer ist zuständig? Ordnungsamt
oder Polizei?

Hi,

weder noch, der Eigentümer von dem Fahrzeug.

Q-Gruß

Hallo,

Beide. Es kommt nur darauf an, ob die Lust haben das zu verfolgen. Wenn sie keine Lust haben, bestehen sie auf einer schriftlichen Meldung mit Namen des Meldenden. Den kann dann der Anwalt des betroffenen Fahrzeughalters per Akteneinsicht erfahren.
Man sollte in diesem Fall möglichst wenig mit demjenigen zu tun haben…

Viele Grüße

Lumpi

Hallo Herr Schmidt,

grnds. ist die Polizei für fließenden, das Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr zuständig. Natürlich arbeiten beide Hand in Hand.

Um ein saftiges Bußgeld, reichlich Punkte und einen kostenpflichtigen Abschleppservice kümmert sich das Ordnungsamt, solange der Wagen steht.

Wenn A das Fzg. auch nur einen Meter bewegt, werden die Strafen saftiger und ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung eingeleitet.

Sollte er dabei auch noch einen Schaden verursachen, haftet er mit seinem gesamten Vermögen für die Schadenssumme, die sein Versicherer aufwenden musste.

HTH

MfG
imager

Hallo,

Beide. Es kommt nur darauf an, ob die Lust haben das zu
verfolgen. Wenn sie keine Lust haben, bestehen sie auf einer
schriftlichen Meldung mit Namen des Meldenden. Den kann dann
der Anwalt des betroffenen Fahrzeughalters per Akteneinsicht
erfahren.

kannst Du das von Dir behauptetet auch nur ansatzweise mit Quellen belegen?

Gruß

S.J.

Sollte er dabei auch noch einen Schaden verursachen, haftet er
mit seinem gesamten Vermögen für die Schadenssumme, die sein
Versicherer aufwenden musste.

Hi,

das ist mir ganz neu. Wo steht das?

Gruß Keki

Hallo,

Quelle: Eigene Erfahrung.
So bei uns in der Siedlung passiert. Einige waren genervt, weil Parkplätze dort knapp sind. Einer hat (anonym) die Kommune angeschrieben, zwei andere hatten bei der Polizei angerufen. Die Polizei wollte das schriftlich und mit Namensangabe…

Und dann haben sie sich nicht mehr getraut (was ich jetzt auch nicht so toll finde, denn wenn mich was stört, dann stehe ich dazu…)

Viele Grüße
Lumpi

Bedenklich
Hallo,

Quelle: Eigene Erfahrung.

ich finde es bedenklich, aus einer erlebten Einzelerfahrung eine Grundsätzlichkeit abzuleiten und ein „das ist so!“ daraus zu machen.

Selbst wenn bei Dir im Ort die offiziellen Stellen durch Faulheit und Inkompetenz in Erscheinung treten, rechtfertigt das kaum, anderen Personen, die wo ganz anderes wohnen, zu empfehlen lieber nichts zu machen.

Gruß

S.J.

Sollte er dabei auch noch einen Schaden verursachen, haftet er
mit seinem gesamten Vermögen für die Schadenssumme, die sein
Versicherer aufwenden musste.

Hi,

das ist mir ganz neu. Wo steht das?

In den Versicherungsbedingungen. Schließlich gilt der Versicherungsschutz nur für die vereinbarte Zeit und wird ja auch nicht darüber hinaus bezahlt. Und glaub es oder nicht: wenn ein Vers. nicht zahlen muss, tut er es nicht :smile:

G imager

Gruß Keki

Richtig! Das sehe ich genauso.

Das de facto abgemeldete Fahrzeug ist eindeutig nicht mehr im öffentlichen Raum abzustellen.
Dies stellt eine OWi dar, die das O-Amt verfolgen muss - notfalls durch Untätigkeitsanzeige.

Wer sich keinen privaten Unterstellplatz leisten kann, sollte sich auch keinen Zweitwagen leisten dürfen

meint jedenfalls imager

ot: Neider

Wer sich keinen privaten Unterstellplatz leisten kann, sollte
sich auch keinen Zweitwagen leisten dürfen

meint jedenfalls imager

Spricht der Neid?

Den rechtlichen Darstellungen bzgl. Strafbarkeit der beschriebenen Handlung in diesem Thread kann ich 100% beipflichten.

Aber Dein von mir hier zitierter Spruch… Tstststs… Was wäre, wenn das ein armer Student ist, der seinen 25 Jahre alten Nissan Micra mit Sommerreifen im Winter nicht fährt, weil er an sich gesetzestreu ist? Kein Zweitwagen!

Aber natürlich, im geschilderten Fall MUSS es sich um einen Vollpfosten handeln, der seinen geleasten Ferrari in seiner fehlbelegten Sozialwohnung eben nicht unterbringt…

Gruß
Alfred

Kein Neid…

Wer sich keinen privaten Unterstellplatz leisten kann, sollte
sich auch keinen Zweitwagen leisten dürfen

Aber Dein von mir hier zitierter Spruch… Tstststs… Was
wäre, wenn das ein armer Student ist, der seinen 25 Jahre
alten Nissan Micra mit Sommerreifen im Winter nicht fährt,
weil er an sich gesetzestreu ist? Kein Zweitwagen!

Ein vorübergehendes Abstellen wg. mangelder Bereifung vermag ich dem geschilderten Fall nun nicht zu entnehmen.
Hier wurde ein Dauerparken und damit eine unberechtigte Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraum dargestellt.

G imager