Hallo Herr Schmidt,
grnds. ist die Polizei für fließenden, das Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr zuständig. Natürlich arbeiten beide Hand in Hand.
Um ein saftiges Bußgeld, reichlich Punkte und einen kostenpflichtigen Abschleppservice kümmert sich das Ordnungsamt, solange der Wagen steht.
Wenn A das Fzg. auch nur einen Meter bewegt, werden die Strafen saftiger und ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung eingeleitet.
Sollte er dabei auch noch einen Schaden verursachen, haftet er mit seinem gesamten Vermögen für die Schadenssumme, die sein Versicherer aufwenden musste.
HTH
MfG
imager