Polizist beschädigt Auto !

Folgender Vorfall:

Ich wurde mit Alkohol am Steuer erwischt, kann mir nicht erklären wieso ich so dumm war überhaupt zu fahren. Sehe ein das es ein riesen Fehler war, das soll aber nicht das Thema hier sein.
Jedenfals nach dem ich „geblasen“ hatte und das Gerät ca. 0.6 mg/l dh ca. 1,2 Promille anzeigte…

… durfte ich natürlich das Auto nicht selber einparken. Dies übernahm ein Polizist jedoch hat er mich nicht um „Erlaubnis“ gefragt, geschweige den darauf hingewiesen wer für Schäden haftet. Nun ist er beim einparken grob über den Randstein gefahren und hat die teuere Felge zerkratzt!!!

Muss er nun dafür haften? Habe Photos gemacht von deutlichen Spuren am Reifen und Randstein, und habe 2 Zeuge die gesehen habe dass die Felge zum Zeitpunkt nachdem ich aus dem Auto ausstieg Kratzer frei war.
Selber habe ich es natürlich gesehen, war trotz dem hohen Promillewert völlig bei Sinnen, weswegen ich auch vermute/hoffe dass die tatsächliche BAK niedrieger ausfällt…

Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Bekomme das Thema einfach nicht mehr aus dem Kopf, mir ist bewusst das der Führerschein wohl knapp 1 Jahr weg ist wenn die BAK >1,1 liegt, trotzdem ärgert es mich mit der Felge weil sie erst ein halbes Jahr alt ist. Das der Polizist nicht mal so ehrlich ist es zuzugeben lässt mich auch an der „Gerechtigkeit“ zweifeln, keine Frage ich habe scheiße gebaut ich hafte dafür aber für den Polizisten bleibt es bisher ohne Folgen.

Hallo,
wenn du beweisen kannst, das er bei dem Einparken den Schaden verursacht hat, muss er auch für den Schaden aufkommen.

Gruß

Danke für die Antwort,
ich mach mir nur Sorgen ob die Beweise ausreichen und ob sich diese Beschwerde meinerseits negativ auf das eigentlich Verfahren auswirken kann…

Wie gesagt, die Beweise deinerseits sind möglicherweise das Problem. Vielleicht hast du ja Zeugen. Deine Beschwerde selbst wird sicher (meine persönliche Überzeugung) keine negativen Auswirkungen auf das Verfahren (Trunkenheit pp) haben. Das sind unterschiedliche Vorgänge.
Gruß

Hallo!
Es ist schon mal anständig, dass Sie den Fehler der „Trunkenheitsfahrt“ einsehen!
Wenn’s bzgl. der Felgenbeschädigung stimmt, haben Sie Schadensersatzansprüche ggü der Polizei/der Landeshauptkasse.
Ich würde den Instandsetzungspreis ermitteln und dann abwägen, ob ich einen Gutachter bemühe (Kosten!)oder den Schaden direkt an die Polizeibehörde melde, m.d.B.u. Schadensausgleich. Dabei weisen Sie auf Beweismittel (Fotos) und Zeugen hin. Selbstverständlich setzen Sie ihren Schriftsatz in sehr freundlichem Ton auf…:smile: …das dürfte die Aussicht auf eine angemessene Regelung verbessern!
Gruß,
Christian

Danke für die Antworten,

als ich den beschlagnahmten Autoschlüssel gestern abholte, wollte ich den Schaden melden. Jedoch wies mich der Polizist ab, ich solle den Schaden im Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer melden, oder mich direkt beim schuldigen Polizisten melden. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung kann ich auch nicht stellen da, ich zitiere den Polizisten „Der Kollege hat die Felge ja nicht absichtlich zerkratzt“

Wie wende ich mich den nun am besten an die Polizeibehörde, schriftlich oder soll ich persönlich nochmal in die Dienststelle gehen und versuchen dort eine Bitte um Schadensausgleich auf zustellen?

Hi,
schreiben Sie direkt an die Polizeibehörde, fassen Sie den Sachverhalt zusammen, legen Sie Fotos und Zeugendaten bei, bedauern Sie das Missgeschick des Beamten und bitten dann um Regulierung des Schadens.
Sollte eine Regulierung verweigert werden, kündigen Sie Gutachter & Anwalt an und den Umstand, dass etwaige Kosten ggf. der Polizei zur Last fallen werden.
Bleiben Sie in jedem Fall höflich, zeigen Sie aber auch, dass Sie Ihre Interessen in der Sache verfolgen werden!
Der „eingearbeitete“ Hinweis auf volle Einsicht im Sinne der „Trunkenheit“, kann dabei Sinn machen!
Good Luck!
Christian

OK,
habe mich etwas informiert, wenn ich es richtig verstehe gibt es sogenannte „Polizeibehörden“ nur in Baden-Wü…
Ich wohne in Bayern, auf der Internetseite des zuständigen Polizeipräsidiums wird darauf hingewiesen dass man sich bei jeglichen Angelegenheiten bei der nächst gelegene Dienststelle melden solle…

Das was sie hier schildern ist ein Fall von Amtshaftung.
Entweder bei der zuständigen Polizeidienststelle oder der vorgesetzten Stelle des Beamten schriftlich die Schadenersatzforderung oder bei Gericht die Klage einbringen.
Beweismittel müssen sie auf jeden Fall haben, sonst werden sie mit einer Klage nicht durchkommen.
Zeugen sind auch von Vorteil, die sie ja haben dürften, was ich so gelesen habe.
Wenn die Beweismittel und Zeugen „stehen“ wird das Abstreiten durch den Verursacher nicht möglich sein.
Der Richter wird im Rahmen der freien Beweiswürdigung die Fakten prüfen und zu einem Urteil kommen.

Zum einen sollte der Polizist um Erlaubnis fragen und er müsste für den Schaden haften. Wenn es denn tatsächlich so gewesen ist.
Das Umparken des Autos ist so 'ne Sache. Steht das Auto nicht wirklich behindernd, bleibt es stehen und der Betroffene kann sich selber um die „Entsorgung“ (Abschleppdienst, Kumpel,…) kümmern. Steht es behindernd, wäre der korrekte Weg (so der eigentliche Fahrer niemanden zeitnah auftreiben kann) ein Abschleppdienst. Dieser geht natürlich zu Lasten des Alkoholsünders.
Wie gesagt, wenn es so war, müsste die Haftpflicht des Polizisten den Schaden ersetzen (so er eine hat, aber die hat eigentlich jeder, genau deshalb).

MfG

Markus

Selbstverständlich muss der Polizist für die am Fahrzeug durch Ihn entstandenen Schäden haften.
Das Problem dürfte mehr in der Beweislage liegen da sowas nur über einen Anwalt geklärt werden kann.

Hallo.

Grundsätzlich die Staatskasse. Außer dem Beamten ist grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, was in dem Fall wohl auszuschließen ist. Ok, er hat nicht gefragt. Die Alternative dazu wäre, das Auto durch einen Schlepper versetzen zu lassen. Da das eher unverhältnismäßig und teuer ist wird meist darauf verzichtet. Hättest was sagen sollen, wenn du was dagegen gehabt hättest. Im Nachhinein ist schlecht.

Versuch doch mal Kontakt zu dem Beamten aufzunehmen und schildere ihm den Fall. Vielleicht hilfts.

Gruß

Zeig ihn an, auch wenn er ein Bulle ist, muss er haften! Ich fürchte nur, dass die Bullenschweine alle unter einer Decke stecklen und es vertuschen oder „verschleppend“ bearbeiten werden. Polizei dein freund und Helfer? Selbst die eigenen Feinde sind da gnädiger!
Grün und blau schmückt die Sau. Ist wirklich so.

Danke für die vielen Antworten,

So,

habe mit dem Polizisten telefoniert, er gibt endlich zu dass der Schaden durch ihn entstanden sein könnte. Der Brief der polizeilichen Schadensregulierung ist auch schon da.

Hallo,

zuerst einmal solltest du dankbar sein (tatsächlich…!), daß der polizist so freundlich war, den wagen für dich zu parken, DENN:
der dienstlich richtige weg wäre gewesen, ein umsetzunternehmen zu rufen, daß dein fahrzeug auf deine kosten umgesetzt (geparkt) hätte. Das kostet am wochenende mal schlappe 220 eur.

Diese kosten hat er dir gespart.Dafür ist er, dir zum vorteil, ein risiko eingegangen. Wenn also die beschädigung nicht weltbewegend ist, würde ich das hinnehmen und mit dem gesparten betrag geistig verrechnen…

Haften muß er natürlich, bzw der polizeipräsident! Du könntest den schaden geltend machen und theoretisch diesen auch reguliert bekommen.

Denk aber auch einmal daran, daß im falle einer schadensregulierung dieser beamte anschließend bestimmt nur noch 08/15-mäßig arbeiten wird. So freundlich auf sein risiko hin wird er dann nie wieder sein.
Und über solche beamte ärgern wir uns doch eigentlich jeden tag, oder?
Dann heißt es nämlich: Hätte der beamte nicht den wagen die 5 meter selbst zur seite fahren können??? Nein, da ruft er überflüssigerweise einen abschleppdienst, der den armen fahrer 220eur extra kostet!

Was wäre dir lieber…?

o)

Liebe grüße und alles gute für deinen führerschein (vielleicht hast du ja glück)

Karsti

Ich denke schon, dass die Polizei haftet. Ganz korrekt wäre das Abschleppen des Autos gewesen, was dir natürlich in Rechnung gestellt worden wäre.

Ob der Polizist persönlich haftet, kann ich nicht sagen, das dürfte aber egal sein.

Ich würde eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag an die Polizeidienststelle des Polizisten schicken. Danach wirst du sehen, was dabei rauskommt.

Das Ganze ist aber letzten Endes eine zivilrechtliche Angelegenheit (Schadensersatz) und da bin ich nicht sooo fit.

Wenn Zeugen vorhanden sind, dass der Polizist die Felge beschädigt hat, sollte es m.E. möglich sein, ihn für den Schaden haftbar zu machen.
Ihr Fahren im alkoholisiertem Zustand hat mit dem Beschädigen der Felge nichts zu tun.

Danke nochmals für die vielen Antworten,

ich hatte also mit dem Polizisten gesprochen, dieser beteuerte nicht mehr seine Unschuld und meldete den Schaden. Auf den Brief der polizeilichen Schadensregulierung antwortete ich mit einem Kostenvoranschlag und meinen Kontodaten. Ohne Probleme bekam ich den Betrag auf mein Konto gutgeschrieben.

Ein Punkt für die Gerechtigkeit.

Grüße