Hallo Experten,
hier etwas zu Diskussion:
Angegrgt durch den geschlossenen Artikel vom 25.6. „Suche TomTom mit Radarwarner“ und der Antwort von Christian „Radarwarner-POIs sind illegal!“ [im Brett PDAs, Organizer und Navigationssysteme, MOD] habe ich mit etwas umgesehen und folgendes gefunden:
-
TomTom bietet für sogar einen Radarkamera-Service an (auch für Deutschland):
http://www.tomtom.com/plus/service.php?ID=8 -
In einem anderen Forum habe ich gelesen, das der TomTom-Support folgendes auf die Frage geantwortet haben soll:
ZITAT(TomTom Support)
Frage
Ist es legal, Radarkameras auf meinem TomTom-Produkt anzuzeigen?
Antwort
Ja, diese Kameras werden vor Ort sorgfältig geprüft und können als Orte von Interesse auf ein neues TomTom-Produkt geladen werden. Rechtliche Folgen sind nicht zu befürchten, da keine Radarkameras mit Lasergeräten erkannt werden. TomTom hat das Ziel, die Navigation sicherer zu gestalten, insbesondere in Anbetracht eines immer höheren Verkehrsaufkommens.
Quelle:
http://www.meintomtom.de/forum/lofiversion/index.php…
über Google-Cache (ohne Registrierung):
cache:AbSSbvMZsOYJ:www.meintomtom.de/forum/lofiversion/index.php/t3422…
- Interessant ist auch die folgende angebliche Aussage eines Verkehrspolizisten:
(steht ebenfalls im unter Punkt 2 genannten Thread):
_In Hannover haben wir mit einem Verkehrssheriff zusammengestanden.
Der hat in etwa Folgendes aus seiner Sicht beigetragen:
Wenn er der Auffassung wäre der POI-Warner sei gesetzteswidrig und würde jemanden mit laufender Blitzerwarnung erwischen, dürfte er das Gerät trotzdem nicht anfassen.
Denn damit würde er in die grundgesetzlich verbrieften Rechte der Wahrung des Persönlichkeitsschutzes eingreifen.
Damit würde er unmittelbar eine Straftat im Dienst begehen.
Die Beschlagnahmung eines Computers kann nur ein Gremium von 3 (drei) Richtern anordnen, die es für die Aufklärung einer Straftat für notwendig erachten.
Die Nutzung eines POI-Warners könnte erstmal nur eine Ornungswidrigkeit darstellen.
Deshalb ist es einem Polizisten unter Strafandrohung verboten, sich an einem PDA zu vergreifen.
Da er sich für das Thema interessiert und sich schlau gemacht hat, ist er der Meinung, dass alle rechtlichen Verordnungen, die Computer im weitesten Sinne betreffen und Ordnungswidrigkeiten behandeln, rechtlich in der Sache unwirksam seien.
Entweder die Auslegung des Grundgesetztes müßte geändert werden, unwahrscheinlich, oder die Nutzung eines POI-Warners müßte einer Straftat gleichgestellt werden, die die Rechte des Persönlichkeitsschutzes überwiegt.
Da sind wir dann so in der Gegend: Mord, Vergewaltigung, Kinderpornografie._
Wie seht Ihr die Sachlage nun? Radarkamera-POIs erlaubt oder nicht?
Gruß,
Darkwing ^v^