Radarwarner als POI und deren Legalität

Hallo Experten,

hier etwas zu Diskussion:

Angegrgt durch den geschlossenen Artikel vom 25.6. „Suche TomTom mit Radarwarner“ und der Antwort von Christian „Radarwarner-POIs sind illegal!“ [im Brett PDAs, Organizer und Navigationssysteme, MOD] habe ich mit etwas umgesehen und folgendes gefunden:

  1. TomTom bietet für sogar einen Radarkamera-Service an (auch für Deutschland):
    http://www.tomtom.com/plus/service.php?ID=8

  2. In einem anderen Forum habe ich gelesen, das der TomTom-Support folgendes auf die Frage geantwortet haben soll:

ZITAT(TomTom Support)
Frage
Ist es legal, Radarkameras auf meinem TomTom-Produkt anzuzeigen?
Antwort
Ja, diese Kameras werden vor Ort sorgfältig geprüft und können als Orte von Interesse auf ein neues TomTom-Produkt geladen werden. Rechtliche Folgen sind nicht zu befürchten, da keine Radarkameras mit Lasergeräten erkannt werden. TomTom hat das Ziel, die Navigation sicherer zu gestalten, insbesondere in Anbetracht eines immer höheren Verkehrsaufkommens.

Quelle:
http://www.meintomtom.de/forum/lofiversion/index.php…
über Google-Cache (ohne Registrierung):
cache:AbSSbvMZsOYJ:www.meintomtom.de/forum/lofiversion/index.php/t3422…

  1. Interessant ist auch die folgende angebliche Aussage eines Verkehrspolizisten:
    (steht ebenfalls im unter Punkt 2 genannten Thread):

_In Hannover haben wir mit einem Verkehrssheriff zusammengestanden.

Der hat in etwa Folgendes aus seiner Sicht beigetragen:

Wenn er der Auffassung wäre der POI-Warner sei gesetzteswidrig und würde jemanden mit laufender Blitzerwarnung erwischen, dürfte er das Gerät trotzdem nicht anfassen.
Denn damit würde er in die grundgesetzlich verbrieften Rechte der Wahrung des Persönlichkeitsschutzes eingreifen.
Damit würde er unmittelbar eine Straftat im Dienst begehen.
Die Beschlagnahmung eines Computers kann nur ein Gremium von 3 (drei) Richtern anordnen, die es für die Aufklärung einer Straftat für notwendig erachten.
Die Nutzung eines POI-Warners könnte erstmal nur eine Ornungswidrigkeit darstellen.
Deshalb ist es einem Polizisten unter Strafandrohung verboten, sich an einem PDA zu vergreifen.
Da er sich für das Thema interessiert und sich schlau gemacht hat, ist er der Meinung, dass alle rechtlichen Verordnungen, die Computer im weitesten Sinne betreffen und Ordnungswidrigkeiten behandeln, rechtlich in der Sache unwirksam seien.
Entweder die Auslegung des Grundgesetztes müßte geändert werden, unwahrscheinlich, oder die Nutzung eines POI-Warners müßte einer Straftat gleichgestellt werden, die die Rechte des Persönlichkeitsschutzes überwiegt.
Da sind wir dann so in der Gegend: Mord, Vergewaltigung, Kinderpornografie._

Wie seht Ihr die Sachlage nun? Radarkamera-POIs erlaubt oder nicht?

Gruß,
Darkwing ^v^

Hallo,

[…] Ich nutze die genannte Funktion von TomTom, schon deshalb weil ich noch nie im Leben in eine Verkehrskontrolle geraten bin.
In meinem Bekanntenkreis hat man da mehr Erfahrung und die besagt, dass sich noch nie ein Polizist an den reichlich vorhandenen Navis zu schaffen gemacht hat.

Eine vorübergehende Beschlagnahme des Gerätes wäre schon vorstellbar, aber de facto sind ausschließlich Teile der Polizei der Meinung, das wäre verboten.

Das Gerät zeigt eben nicht im Sinne des Gesetzes ein Geschwindigkeitsmessgerät an, sondern lediglich die Annäherung an einen bestimmte Punkt. Ob an diesem Ort eine Messanlage steht, ist nicht kausal für die ausgegebene Meldung - ganz im Gegensatz zu den tatsächlich verbotenen Meldern. Selbst da schlägt das Gesetz nicht kategorisch zu, weil z.B. Firmen und Universitäten selbstverständlich rechtmäßig Messfahrzeuge betreiben, deren Einrichtungen geeignet sind, auch Radarfallen anzuzeigen.

Das Navi ist lediglich Speichermedium für eine beliebige Information ohne definierten Wahrheitsgehalt. Es ist auch nicht verboten, einen Zettel, auf dem alle Radarfallen der Umgebung vermerkt sind, ans Armaturenbrett zu heften.
Woran erkennt man einen Radar-POI? Am Namen? Angenommen ich richte mir manuell nach dem Zufallsprinzip deutschlandweit 500 „Vorsicht-Blitzer!“-POIs ein. Mit tatsächlichen Blitzern haben die nichts zu tun, wären sie trotzdem verboten? Wie aktuell und präzise müsste TomTom arbeiten, damit das verboten wäre? Das ist natürlich Unsinn.

Grüße
Any

[MOD: Hinweis auf falsches Brett vor Verschiebung entfernt]

Hallo,

was gibt es da zu diskutieren?

Solange es noch nicht höchstrichterlich entschieden ist, mal so mal so. Da streiten sich eben noch die Juristen. Müsste eben mal jemand durchziehen.

Allein dadurch das verschiedene Hersteller wie Hans Hans diese POI serienmäßig zur Verfügung stellen ist nichts über die Rechtmäßigkeit gesagt.

In anderen Ländern sind sie verboten.

Was der Polizist gesagt hat, imho ist das Unsinn. Auch bei Ordnungswidrigkeiten kann ein Computer, was anderes ist PDA nicht, sichergestellt werden ohne das 3 Richter daneben stehen. Bei reinen Navi sind keine persönlichen Daten vorhanden.

Und noch eine kleine Anmerkung, von den ganzen Starenkästen ist nur ein kleiner Teil bestückt. Bei genauem hinsehen kann die Kamera gesehen werden, wenn sie denn drin ist.

Gruß

hartmut

zu den Starenkästen

Und noch eine kleine Anmerkung, von den ganzen Starenkästen
ist nur ein kleiner Teil bestückt. Bei genauem hinsehen kann
die Kamera gesehen werden, wenn sie denn drin ist.

Hallo Hartmut,

klar kann man die Kamera auch beim langsamen vorbeifahren sehen. Aber was soll das bringen? Wenn ich eine Kamera sehe ist eine drin, wenn ich keine sehe besteht immer noch eine Chance, dass ich was übersehen habe. Und wenn ich nicht gerade in 5 Minuten wieder an dem Kasten vorbeikomme ist selbst diese Information wertlos.

In einem Kreis/in einer Stadt gibt es halt aus Kostengründen mehr Kästen als Kameras. Daher werden diese regelmäßig gewechselt.
Also: mal ist eine Kamera drin und mal nicht.

Die Chancen geblitzt zu werden sind jedefalls deutlich höher als ein Lottogewinn.

Gruß,
Darkwing ^v^

Die Chancen geblitzt zu werden sind jedefalls deutlich höher
als ein Lottogewinn.

Hallo,

im Lotto habe ich schon öfters mal Glück gehabt, obwohl ich selten spiele.
Ein Starenkasten hat mich noch nie erwischt. :wink:

Gruß

hartmut

Hallo!

hier etwas zu Diskussion:

Ich wusste gar nicht, dass es eine solche Diskussion überhaupt noch gibt. Nach meiner Auffassung darf man sich in seinen PDA einprogrammieren, was man will, das macht ihn immer noch nicht zu einem Radarwarngerät.

§ 23 Abs. 1b StVO sagt:
„Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Wenn in meinem Computer alle fest installierten Messstationen eingespeichert sind, macht ihn allein dieser Umstand noch nicht zu einem „Gerät zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen“, denn es wird nicht die Messung angezeigt, sondern der mögliche Standort eines Messgerätes. Der Witz ist: Diese Geräte hängen meistens sowas von deutlich sichtbar in der Gegend rum, dass man sie selbst schon als ein Radarwarngerät klassifizieren müsste (was extrem nervig ist, wenn man hinter so einem Volldeppen herfahren muss, der statt konstant 100 lieber 140-60-140 fährt…). Und auch das Radio müsste konfisziert werden, denn da kommen auch so einige konkrete Warnungen raus.

Was der Hilfssherriff so von sich gegeben hat, ist ein Witz. Polizeibeamte greifen mit so ziemlich allem, was sie tun, in Grundrechte ein. Das ist ihr Job.

Ich übrigens mache es so: Ich schaue meistens auf die Fahrbahn und hin und wieder auf die Schilder und den Tacho. Auf diese Weise kann es mir komplett egal sein, ob in dem Starenkasten eine Kamera drin ist oder nicht.

Ein bekannter Hersteller nennt es nicht „Radarwarner“ sondern warnt vor „Gefahrenstellen“.
Denn da, wo geblitzt wird könnte der Vordermann plötzlich in die Eisen treten.
Eine sehr nützliche Warnung - und auch noch ganz legal!

(Hat mir in Paris schomal den Lappen gerettet)