Hallo,
ich suche eine rechtliche Vorschrift bezüglich das Verkehrsschilder so aufgestellt werden müssen das man sie auch wahrnehmen kann.
Folgender Fall: in einer Sackgasse wurde das Parken nur mit Parkuhr gestattet. Das Dumme ist das entsprechende Schild wurde ganz am Ende der Sackgasse und entgegen der Einfahrtsrichtung angebracht. Das heißt wenn man nicht bis zum ende der Sackgasse vorfährt und sich dreht ist das entsprechende Schild nicht wahrzunehmen. Wenn man vorher wendet und parkt und nicht Richtung Ende der Sackgasse geht nimmt man das Schild überhaupt nicht wahr. Es fehlt hier eindeutig ein Schild am Beginn der Sackgasse. Ich habe ein Tiket bekommen, sehe aber nicht ein dies zu zahlen da es mir nicht möglich war die Uhrvorschrift zu sehen. Gibt es eine Rechtsnorm die eine eindeutige Beschilderung vorschreibt?
Danke