Rechtliche Vorschrift zu Verkehrsschildern

Hallo,

ich suche eine rechtliche Vorschrift bezüglich das Verkehrsschilder so aufgestellt werden müssen das man sie auch wahrnehmen kann.

Folgender Fall: in einer Sackgasse wurde das Parken nur mit Parkuhr gestattet. Das Dumme ist das entsprechende Schild wurde ganz am Ende der Sackgasse und entgegen der Einfahrtsrichtung angebracht. Das heißt wenn man nicht bis zum ende der Sackgasse vorfährt und sich dreht ist das entsprechende Schild nicht wahrzunehmen. Wenn man vorher wendet und parkt und nicht Richtung Ende der Sackgasse geht nimmt man das Schild überhaupt nicht wahr. Es fehlt hier eindeutig ein Schild am Beginn der Sackgasse. Ich habe ein Tiket bekommen, sehe aber nicht ein dies zu zahlen da es mir nicht möglich war die Uhrvorschrift zu sehen. Gibt es eine Rechtsnorm die eine eindeutige Beschilderung vorschreibt?

Danke

Hallo !

Klar gibts Aufstellvorschriften und die besagen ja,Schild muss am Anfang der Zone stehen,für die es gelten soll. Und bei längeren Zonen muss es auch wiederholt werden.
Ich kann mir nicht vorstellen,es gibt eine Sackgasse(also nur eine Zufahrtmöglichkeit),und das Schild „Parken nur mit Parkscheibe“ steht NICHT an der Einfahrt !

Man hat es wohl übersehen,es wurde umgefahren und zeitweilig entfernt bis neues aufgestellt wurde,anders kann ich es mir nicht erklären.
Vor allem das Schild am Ende,also am Wendehammer der Sackgasse spricht für ein 2. oder 3. Schild in dieser Sackgasse.

Wenn es wirklich an der Einfahrt so ein Schild nicht geben sollte,dann wäre ein Einspruch auch erfolgreich.
Wetten,dass das Schild inzwischen dort steht oder schon immer da gestanden hatte ?

MfG
duck313

Wenn der Bescheid da ist gucke ich mir das nochmal an, aber ich habe kein weiteres Schild gesehen.

Servus,

nur so ein Gedanke, aber zwecks Beweissicherung würde ich schon jetzt mit einer Kamera die Sache dokumentieren. Bis der Bescheid da ist, könnte schon wieder ein möglicherweise fehlendes Schild montiert worden sein. Dann wird es schwierig sich gegen den Bescheid wirksam zu beschweren…

Gruß,
Sax