Rechtsfahrgebot

Ich habe mich letzens gefragt wie das Rechtsfahrgebot bei einer autobauähnlichen Straße aussieht.

Bsp: Die Hüttentalstraße bei Siegen.
http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%BCttentalstra%C3%9Fe

Auf dieser Straße ist ein Tunnel und eine Baustelle wo man nur 60km/h fahren darf.

Folgende Situation:

Man fährt auf die „Autobahn“ und man sieht das Schild, dass nur 60 km/h ist wegen der Baustelle die in ca 1,5km beginnt und man sich nach dem Reißverschlussverfahren (nach 1,5km) links einordnen muss, da die rechte Spur 3km gesperrt ist.

Darf man sich vorher schon links einordnen, auch wenn die Baustelle und die abgesperrte Fahrbahn erst in 1-2km beginnt? Gilt dort das Rechtsfahrgebot bis zum Reißverschlussverfahren?

Was ist, wenn man links fährt, dahinter einer ist und vorbei will und anschließend rechts überholt?

Wenn man ein langsamer Fahrer ist und dann auch nur 60km/h links fährt, muss man sich dann solange rechts fahren, bis das Reißverschlussverfahren kommt?

Bitte um Antwort. Danke im Voraus.

Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahn immer, wenn die Spur endet oder Verkehrsweisungen die Wechselpflicht anzeigen (aber erst dann) muß unter Beachtung des Nachfolgeverkehrs gewechselt werden in die naheliegende Spur.

Auf jeden Fall gilt das Rechtsfahrgebot bis kurz vor der Straßenverjüngung.
Wenn der andere Verkehrsteilnehmer links überholt, darf er das natürlich, sofern er die 60 Km/h nicht überschreitet, also der Rechtsfahrer langsamer ist.
Rechts überholen wäre verkehrswidrig, auch wenn das schon sehr früh auf die linke Spur gewechselte Fahrzeug extrem langsam fährt.

Das ist eine interessante Frage, die ich folgendermaßen beantworten kann (ohne Gewähr):

Grundsätzlich gilt, dass vor einer Fahrbahnverengung nach dem Reißverschlußprinzip eingefädelt werden muss, das bedeutet, dass immer einer von der linken und einer von der rechten Spur im Wechsel in die Engstelle einfahren muss. So ist es vorgeschrieben.
Der deutsche Autofahrer kapiert dieses Prinzip aber nicht, genau so wenig, wie er kapiert, dass er eine Rettungsgasse freihalten soll.

Wenn man, so wie hier geschildert, an eine Engstelle kommt, die noch 1,5 km entfernt ist, aber man schon nur noch 60 fahren darf, dann dürfen links und rechts die Fahrzeuge fahren, auch dann, wenn rechts mal etwas schneller als links gefahren wird, das ist kein echtes Überholen. Aber: Es ist nicht gestattet, jetzt rechts an einem ordnungsgemäß 60 km/h fahrenden vorbeizufahren, weil einem die 60 eben nicht schnell genug sind. Diese Frage ist auch deshalb so interessant, weil eben gerade diejenigen, die exakt nach Tacho 60 fahren, am liebsten doch noch 5 km/h weniger, immer die ersten sind, die nach links rüberschwenken, wenn sich in weiter Entfernung auf der rechten Seite eine Engstelle ankündigt. Das ist normalerweise völlig falsch. Wenn man an diesen Hirnis langsam rechts vorbeifährt, wird man sicher bei den Ordnungshütern noch nicht unangenehm auffallen. Nur man sollte nicht wesentlich schneller als (hier z.B. 60) fahren. Wenn man mal bedenkt, dass ein Tacho etwa 10 % zu viel anzeigt, dann darf man ohne Bedenken knapp 70 nach Tacho fahren, kann also an dem knapp 60-Fahrer gut vorbeikommen. Dann muss man aber auch bis zur Engstelle durchfahren und dann Blinker links setzten und einfädeln. In diesem Moment ist der Nachfolgende auf der linken Spur verpflichtet, ihn reinzulassen, nämlich einfädeln zu lassen.
Die Riesenstauungen vor solchen Engpässen entstehen zum größen Teil nur deshalb, weil alle schon zwei Kilometer vorher anfangen, die Spur zu wechseln, anstatt vor der Engstelle einzufädeln.

Lieber knusperkeks992,
auf allen deutschen Straßen gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot.Aus meiner Sicht kann man auch bei einer in einigen Kilometern beginnenden Baustelle nicht davon abweichen. Es gibt meiner Meinung nach auch kein Grund die linken Spur zu blockieren, auch wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet ist. Der Überholende könnte ja einen triftigen Grund haben, an dieser Stelle schneller fahren zu müssen. Man stelle sich z.B. mal vor, der Fahrer/in hat sein verletztes Kind auf dem Rücksitz und ist auf dem Weg ins nächste Krankenhaus. Solche Situationen kann man aus einem anderen Auto heraus ja nicht beurteilen.Ganz im Gegenteil: in einem so konkreten Fall könnte der Verdacht der Nötigung (Blockieren der linken Spur)aufkommen.
Ich hoffe ,dass ich Ihr Anliegen genügend beleuchtet habe.
Schönes Wochenende

Hallo !

Dein geschilderter Fall läßt keine Abweichung vom Rechtsfahrgebot zu. Das bedeutet das bis zum Reisverschlußverfahren das Rechtsfahrgebot gilt. Es gibt nur eine Ausnahme wann vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf. Das ist der Fall wenn Geschwindigkeitsbeschränkung für einzelne Fahrstreifen gelten.Diese Erkenntnis beruht nur auf Gerichtsurteile. (Siehe Elzer Berg auf der A3 ).

Zu Deiner 2 Frage kann ich folgendes Beitragen!
Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung, bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt.Die Grenze für den Rechtsüberholer liegt bei 80 Km/h

• § 7 Abs. 2, 2a StVO.Die Geschwindigkeiten stammen aus der Rechtsprechung
Den § 7 StVO bitte im Internet nachlesen.

Ich hoffe ich habe Dir damit geholfen.
Gruß

Was ist, wenn man links fährt, dahinter einer ist und vorbei
will und anschließend rechts überholt?

Anwort:

Die Erlaubnis RECHTS zu Überholen gilt nur, wenn der Links fahrende wegen eines Staus nicht schneller fahren kann. Es sich also Fahrzeugschlangen gebildet haben.
Eine Ausnahme sieht die Rechtsprechung nicht vor.
Gruß

Hallo,
grundsätzlich gilt für beide Fahrstreifen 60 km/h und man darf überholen (links)… deshalb darf man auch, wenn man geringfügig schneller fährt links bleiben… auch bis zur Einfädelstelle, ansonsten: für langsame Fahrzeug gilt wie überall Rechtsfahrgebot.
Wichtig ist grundsätzlich, das der Verkehr fließt… wenn dann einer einen anderen, der mit

  1. Tatsächlich gilt das Rechtsfahrgebot bis zur Baustelle. Demnach dürfte man sich nicht schon vorher links einordnen.

  2. Natürlich darf man rechts auch nicht überholen. Ausnahme ist hier ein Stau oder zäh fließender Verkehr - also wie so oft gerade an diesen Stellen. Demnach kann es erlaubt sein!

  3. Die dritte Frage
    Wenn man ein langsamer Fahrer ist und dann auch nur 60km/h links fährt, muss man sich dann solange rechts fahren, bis das Reißverschlussverfahren kommt?
    verstehe ich leider nicht.

Hallo,

es gilt § 7 StVO:
“Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).”

Hier nochmal in Stichpunkten: Immer bis zur Engstelle vorfahren – das ist der Einfädelpunkt! Einfädeln nach dem Reißverschlussverfahren und zwar immer im Wechsel einer von links dann einer von rechts usw.

Das Reißverschlussverfahren gilt jedoch nur, wenn eine Fahrspur endet oder zeitweise nicht befahren werden kann wie beispielsweise nach einem Unfall oder an einer Baustelle. Deshalb: Beim Auffahren auf Autobahnen gilt kein “Reißverschlussverfahren”. Hier haben immer die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrspur Vorrang vor den Fahrzeugen auf dem Beschleunigungsstreifen.

Einige werden sich jetzt fragen, warum das Ganze? Na, ganz einfach: Später Fahrstreifenwechsel beeinträchtigt den Verkehrsfluss am wenigsten. Wenn das Reißverschlussverfahren richtig praktiziert wird, profitieren alle Verkehrsteilnehmer davon. Der Verkehr fließt besser, und viele Rückstaus mit der Gefahr von Auffahrunfällen lassen sich vermeiden.

MfG

M. Stephan

Ich habe mich letzens gefragt wie das Rechtsfahrgebot bei
einer autobauähnlichen Straße aussieht.

Auf mehrspurigen Strassen herrscht _IMMER_ Rechtsfahrgebot - Ausnahme 1: Stadtverkehr - Ausnahme 2: Richtungsfahrbahnen (Abbiegespuren/Beschleunigungsstreifen/Verzoegerungsstreifen)

Siehe §2 StVO, Abs. 1 und 2
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html

und §7, Abs. 3
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Darf man sich vorher schon links einordnen, auch wenn die
Baustelle und die abgesperrte Fahrbahn erst in 1-2km beginnt?

Nein, ausser bei Stau/Stockender Verkehr
s. §7 StVO, Abs 2

Gilt dort das Rechtsfahrgebot bis zum Reißverschlussverfahren?

Ja, s. §7 StVO, Abs. 4

Was ist, wenn man links fährt, dahinter einer ist und vorbei
will und anschließend rechts überholt?

Wenn man ein langsamer Fahrer ist und dann auch nur 60km/h
links fährt, muss man sich dann solange rechts fahren, bis das
Reißverschlussverfahren kommt?

Ja

Bei der Lektuere von §7 sollten sich alle Fragen selbst geklaert haben

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Hallo,
ist relativ einfach zu erklären- es liegt im, Grunde immer wieder an der Engstirnigkeit der Autofahrer.
Das Rechtsfahrgebot gilt immer. Nur zum Überholen auf den linken Fahrstreifen.Es sei denn aufgrund eines Staus (gemeint ist nicht unbedingt eine Dauerbaustelle) wird wesentlich langsamer gefahren als 60 km/h. Ob es deinem fall Rechtsüberholen ist, müsste wahrscheinlich ein Richter prüfen.
Anbei die Erklärung zum Reißverschlussverfahren aus der StVO:
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß
Jörg F.

Grundregel des Reißverschlussverfahrens

Bei Fahrbahnverengungen ist es geboten, sich nicht frühzeitig einzuordnen, sondern bis an Engstelle heranzufahren und sich dann nach dem sog. Reißverschlussverfahren wechselseitig einzuordnen.

Das Rechtsfahrgebot besagt, dass man immer soweit möglich rechts fahren soll. Ist ein Reißverschlussprinzip mit einordnung angezeigt, fahren viele vorher nach rechts rein, was zu verkehrsbehinderungen führt. Dies gilt allerdings nur bei stockendem Verkehr. Sind die Straßen frei können beide Spuren bis zum Endfe normal genutzt werden. Bei stockendem Verkehr ist von einem Seitenwechsel jedoch abzusehen, geahndet werden kann er jedoch nicht solange er nicht andere behindert. Gruß

Hallo,

sobald das Schild mit dem Pfeil nach links escheint, kannn man sich links einordnen. Es wäre besser bis zur Fahrbahnverenfung vorzufahren und dann erst nach links zu fahren.
Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h kann man den Fahrstreifen frei wählen. Also ist es kein „Rechtsüberholen“.

MfG
der Verkehrsexperte.

Hallo,
also soweit nicht anders durch Schilder geregelt gilt immer das Rechtsfahrgebot… und vor einer Spurverengung sollte immer das Reißverschlußverfahren Anwendung finden- dabei sollten die Verkehrsteilnehmer die endende Spur bis zuletzt nutzen.
Also darf man nicht mit 60 km/h auf der linken Spur entlangschleichen um auf der Autobahn die anderen Verkehrsteilnehmer zu ärgern- wenn das die Frage war?..

ich hoffe ich ökonnte helfen

mfg

Guten Morgen Knusperkeks,

Ich werde versuchen deine Frage zu beantworten.

Auf dieser Straße ist ein Tunnel und eine Baustelle wo man nur 60km/h fahren darf.

Dann darf auf der Straße nur 60 km/h gefahren werden

Folgende Situation:

Man fährt auf die „Autobahn“

Nein, man fährt auf keine Autobahn, sondern auf eine Straße mit mehreren Fahrspuren bzw. Richtungsfahrbahnen

Darf man sich vorher schon links einordnen, auch wenn die
Baustelle und die abgesperrte Fahrbahn erst in 1-2km beginnt?
Gilt dort das Rechtsfahrgebot bis zum Reißverschlussverfahren?

Nach § 2 StVO gilt das Rechtsfahrgebot auf deutschen Straßen. Ausnahme ist geregelt in § 7 StVO.
Wenn der Verkehr sich so aufstaut, Schlange entsteht, darf auch links gefahren werden. Halt aber nicht schneller als 60 km/h.

Was ist, wenn man links fährt, dahinter einer ist und vorbei
will und anschließend rechts überholt?

Staut es sich auf der linken Seite auf und die Geschwindigkeit liegt unter der erlaubten, darf unter Vorsicht und Rücksichtnahme in mäßig höherer Geschwindigkeit auch rechts überholt werden ( §7 StVO )

Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen von mehreren zur Verfügung stehenden Fahrstreifen die Fahrspur frei gewählt werden ( bis 3,5 t )und auch wenn es keinerlei Stauerscheinungen auf einer der Fahrspuren gibt. Es darf auch rechts überholt werden.

Also, kommt drauf an, ob sich die Straße inner- oder außerhalb der Ortschaft befindet.

Wenn man ein langsamer Fahrer ist und dann auch nur 60km/h
links fährt, muss man sich dann solange rechts fahren, bis das
Reißverschlussverfahren kommt?

Wenn 60 erlaubt sind und ich 60 fahre, bin ich ja nicht zu langsam

Noch Fragen ??

Schönen Tag, Fopo

Hallo,
ja, man muss immer rechts fahren, bis kurz vor die Engstelle. So 200 - 400 Meter vorher kann man sich dann problemlos links einordnen.
Ob andere schneller fahren, kann Ihnen egal sein. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist nur Aufgabe der Polizei.

> Darf man sich vorher schon links einordnen, auch wenn die Baustelle und die abgesperrte Fahrbahn erst in 1-2km beginnt?
Nein

> Gilt dort das Rechtsfahrgebot bis zum Reißverschlussverfahren?
Ja

> Was ist, wenn man links fährt, dahinter einer ist und vorbei will und anschließend rechts überholt?
Dann wurde man rechts überholt. Würde es eine Polizeistreife sehen: der Rechts überholende bekommt eine Strafe für Rechtsüberholen und Sie für Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Behinderung.

Y Wenn man ein langsamer Fahrer ist und dann auch nur 60km/h links fährt, muss man sich dann solange rechts fahren, bis das Reißverschlussverfahren kommt?
Ja

Hallo Kusperkeks,

also mal grundsätzlich zum Rechtsfahrgebot:
Im § 7 Abs. 4 der STVO steht:
„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).“
Das heißt also in dem Fall, dass das Einordnen so spät wie möglich erfolgen soll, damit der Verkehr so lange wie möglich auf beiden Spuren erfolgt. Bei hohem Verkehrsaufkommen soll es so zu besserem Verkehrsfluss kommen.
Ein anderes Problem ist, dass sich nicht alle dran halten! Das rechts überholen ist nicht gestattet, trotzdem kann man es mehrfach beobachten.
Ein Problem ist dann das Einfädeln. Derjenige, der die Spur wechselt, muss sich mit dem Verkehr auf der anderen Spur „abstimmen“. Wenn alle das Reißverschlussverfahren beherzigen, funktioniert das gut. Wenn nicht, ist man gehalten, solange zu warten, bis jemand die Spur frei gibt. Ein Recht auf das Rechtsfahrgebot gibt es nicht! Deswegen heißt es ja auch Gebot.
Ich würde hier als derjenige, der die Fahrspur wechselt, immer größte Vorsicht walten lassen!
Gruß Wolfgang