Rempler beim Rückwärtsfahren im Parkhaus an der Schranke trotz Stopschild

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte grad einen leichten Unfall mit meinem Pkw im Parkhaus.Kurze Schilderung:
Ich stand an der Schranke zum Ausfahren, schiebe das Ticket rein und er zeigt mir an, ich solle es entwerten. Also will ich Rückwärtsfahren, hinter mir steht ganz nah ein Fahrzeug. Ich signalisiere, dass ich zurücksetzen muss. Das hintere Auto fährt leicht rückwärts. ich setze mehrmals vor und zurück, dann will ich komplett Rausfahren und treffe das hintere Auto an der vorderen Stoßstange mit meiner vorderen Stoßstange. Kratzer sind die Folge. Soweit die Geschichte. Ich denke mich trifft die volle schuld, weil ich ja nicht richtig geschaut habe, ob es wirklich passt. Beim Rückwärtsfahren gibt es da scharfe Regeln sagt das Internet.
Doch vor der Schranke steht ein Stopschild, bei dem jedens Fahrzeug halten muss bis die Schranke frei, steht da. Das hat der andere Verkehrsteilnehmer ja missachtet, ansonsten hätte ich ja locker rückwärts rausfahren können.

Meine Frage: Hab ich da ne Chance bei der Versicherung, dass ich nicht alles übernehmen muss?
Ist mein erster Unfall und der Opa war sich ziemlich sicher, dass ich jetzt das Problem habe.

Danke im Voraus

Mit Versicherungsfragen kenne ich mich nicht aus. Innerhalb des Parkhauses gelten die Regeln der StVO jedoch nicht.Das Stoppschild vor der Schranke ist auf jeden Fall nicht vergleichbar mit dem Stoppschild an einer Kreuzung.
Fragen Sie doch mal bei Ihrem Versicherungsvertreter nach. Geringfügige Schäden zahlt man am besten aus eigener Tasche (hatte vor kurzem selbst so einen Fall). Die Versicherungen senden Ihnen gerne eine Auflistung zu, bis zu welcher Schadenshöhe eine private Schadensregulierung günstiger ist. Selbst wenn im günstigesten Fall der Unfallgegner eine Mitschuld zugesprochen bekommt, verlieren Sie bei einer Versicherungsleistung Ihren Schadensfreiheitsrabatt.

MfG

M. Stephan

Hallo Kay,
habt ihr die Polizei gerufen, und wenn ja was hat sie gesagt? Wenn nicht wie habt ihr euch geeinigt? Wie du schon richtig festgestellt hast, wer rückwärts fährt hat eine besondere Sorgfallspflicht. Somit wirst du den Schaden bezahlen müssen. Auch dann wenn der Andere über die Haltlinie gefahren ist. Wenn du rechtschutzversichert bist, wärst du gut beraten dir einen Anwalt zu nehmen.
Viel Glück
Georg

Hallo,

nein das war ohne Polizei. Sind ja auch nur Kratzer. Der Unfallgegner hat meine Versicherungsnummer. Ich werde mich erkundigen wie hoch der Schaden an seinem Fahrzeug ist. Wenn das eine geringe Summe ist, zahl ich die lieber selbst. Bei meinem Auto ist das egal, das ist 20 Jahre alt, aber seines war halt fast neu. Ich würde ja gern mit ihm verhandeln, weil wie gesagt, da war ja ein Stoppschild, Haltelinie und rotes Lichtzeichen. Ist denn das nichts wert? Das ich sagen kann, ich übernehme 3/4 des Schadens, den Rest Du, weil Du das missachtet hast?
Danke für die schnelle Antowrt.
Gruß
Kay

Hallo Kay,
natürlich kannst du versuchen zu verhandeln. Und da keine Polizei dabei war hat auch keiner den Unfall offiziell aufgenommen. Habt ihr denn einen Unfallbericht aufgenommen und ihn Unterschrieben? Oder wie habt ihr euch geeinigt? Sind Zeugen vorhanden? Wichtig ist das du deine Versicherung informierst das es einen Unfall gegeben hat, dabei kannst du jangeben das die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Aber den Unfall auf jeden fall melden, da es sonst mit der Versicherung Schwierigkeiten geben könnte. Wenn du den Schaden selber zahlen möchtest hast du 6 Monate Zeit der Versicherung das Geld zurück zu zahlen, damit du nicht deinen Schadensfreiheitsrabatt verlierst. Hast du schon mit einem Anwalt über den Unfall gesprochen?
Grüße
Georg

Hallo Kay,

ich denke, du siehst das richtig, dass dich die volle Schuld trifft. Selbst wenn der andere dort nicht hätte stehen dürfen, gibt dir das nicht das Recht in ihn reinzufahren. du hast ihn ja auch gesehen. Glaube nicht, dass der anderen eine Teilschuld bekommt.

Gruß

Anropia