Schilderdschungel am Parkplatz

Hallo zusammen,

mal angenommen, vor einem Parkplatz steht ein Schild für „Zone mit eingeschrenktem Halteverbod“. Direkt darunter befindet sich ein Schild, auf dem Steht „Anwohner frei“. Darunter wiederum ist ein Schild mit Parkuhr und 30 Minuten angebracht, auf welches noch ein Schild mit der Aufschrift „Mo - Fr 9 - 19 Uhr“ folg.
Worauf würde sich die Zeitangabe auf dem untersten Schild dabei beziehen? Dürfte man nach 19 Uhr dort uneingeschränkt Parken. Dürfte Ottonormalfahrer zumindest davon ausgehen, dass es so ist, oder wird erwartet, dass man bei solch einem Schilderwirrwarr noch durchblickt?

Weiter angenommen, jemand würde um 20 Uhr auf beschriebenen Parkplatz einen Strafzettel bekommen, wegen Parken im eing. Halteverbot. Hätte ein Widerspruch in solch einem Fall Aussicht auf Erfolg? Und wie hoch wären die Verwaltungskosten, wenn der Widerspruch scheitern würde?

Danke für eure Antworten,
apfelwein

Hallo,

Anwohner dürfen hier parken und Fremde nur von Mo-Fr von 9-19Uhr für maximal 30 Minuten!

VG René

oh ich hätte gedacht, dass das heißt, dass man nur von 9-19 uhr mit parkuhr parken darf und sonst immer… so wies ja mit parkautomaten auch oft ist. da steht dann dran 9- 19 uhr… daraus hätte ich geschlussfolgert, dass man nur in der zeit zahlen muss und nicht, dass man nur in der zeit da stehen darf, und danach dann nicht mehr da stehen darf. ist das dann auch ein irrtum?

Stimmt.
Hi!

Eigentlich habe ich nur wenig zu ergänzen, sondern vor allem René zu bekräftigen:

Anwohner dürfen hier parken, und Fremde nur von Mo – Fr von 9 – 19 Uhr für maximal 30 Minuten!

Richtig. Das ist genau das, was „eingeschr ä nktes Halteverbo t “ bedeutet.
Und „Anwohner frei“ bedeutet, dass diese Einschränkung eben nicht für die Anwohner (also solche mit Anwohnerparkausweis!) gilt, sondern dass die, im Gegensatz zu Leuten ohne Parkausweis, rund um die Uhr dort parken und halten dürfen, wie es ihnen gefällt.

Gruß
Jadzia

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Hallo Apfelwein,

Worauf würde sich die Zeitangabe auf dem untersten Schild
dabei beziehen? Dürfte man nach 19 Uhr dort uneingeschränkt
Parken. Dürfte Ottonormalfahrer zumindest davon ausgehen, dass
es so ist, oder wird erwartet, dass man bei solch einem
Schilderwirrwarr noch durchblickt?

diese Kombination hätte mich auch verwirrt. Mal ein Urteil zu einer ähnlichen Konstellation:

_Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein. Eine Anordnung mit Zeichen 314 (Parkplatz) und den darunter befindlichen zwei Zusatzschildern mit dem Sinnbild „Anwohner mit Parkausweisnummer“ (ZZ 1020) einerseits und Einschränkung der Parkzeit (ZZ 1042-33) andererseits erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist zumindest für Nichtanwohner objektiv unklar. Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein. Das ist bei zwei Zusatzschildern mit dem Sinnbild „Anwohner mit Parkausweisnummer“ einerseits und Einschränkung der Parkzeit andererseits bei dieser Anordnung der Schilder nicht der Fall, weil die Regelung jedenfalls für Nichtanwohner objektiv unklar bleibt. Das Verbot kann sowohl dahin ausgelegt werden, es dürften nur Anwohner für eine beschränkte Zeit parken, als auch dahin, die zeitliche Beschränkung gelte für alle Fahrzeuge ausser für die der Anwohner (OLG Dresden - 2 SS OWI 507/96 - DAR 97 S. 160).

Quelle: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…_

Gruß

Joschi

Einwand
Hi!

diese Kombination hätte mich auch verwirrt. Mal ein Urteil zu einer ähnlichen Konstellation:

[…] ( OLG Dresden - 2 SS OWI 507/96 - DAR 97 S. 160)

Mal davon abgesehen, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt (OLG), wären dann so ziemlich alle An- bzw. Bewohnerparken-Schilder hier in Frankfurt rechtswidrig. Grundsätzlich könnte dies ja durchaus der Fall sein, allerdings wurden hier (aufgrund einer anderen rechtlichen Beanstandung der Schilder; der Fall, dass alle rechtswidrig waren, ist also sogar in der Realität schon aufgetreten :smile: vor einigen Jahren alle Schilder ausgetauscht. Und irgendwie bezweifle ich, dass sich die Stadt nach der Geschichte (die ja auch nicht ganz billig war) nochmal auch nur in die Gefahr begibt, rechtswidrige Schilder aufzustellen.

LG
Jadzia

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Hallo René,

Anwohner dürfen hier parken und Fremde nur von Mo-Fr von
9-19Uhr für maximal 30 Minuten!

also ich komme zu einem anderen Ergebnis:

Davon ausgehend, dass sich ein Zusatzschild nur über das darüberliegende Verkehrszeichen bezieht würde sich folgendes ergeben:

Zeichen Z 1040-30 schränkt Zeichen Z 1040-32 auf die Zeit von Mo - Fr 9 - 19 Uhr ein. Zeichen Z 1040-32 (mit Einschränkung lt. Z 1040-30) schränkt Zeichen Z 1020-30 (Anwohner frei) in der Form ein, dass Anwohner von Mo-Fr von 9- 19 Uhr eine Parkscheibe benötigen. Z 1020-30 (Anwohner frei) schränkt Zeichen 290 (Zonenhalteverbot) unter den zusätzlichen Bedingungen der Zeichen 1040-30 und 1040-32 ein.

Daraus würde folgen, dass Nichtanwohner zu keiner Zeit dort parken dürften, Anwohner von 9-19 Uhr mit Parkscheibe und die restliche Zeit ohne.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

die Reihenfolge ist immer (hoffe die Fachbegriffe richtig zu nennen):
-Schildchen
-Ausnahmen („frei“ Zeichen)
-Einschränkungen (beschränkte Zeichen)

also ich komme zu einem anderen Ergebnis:

Nimm das Schild „Anwohner frei“ mal weg und Du siehst warum es so gemacht wurde!

Somit darf jeder dort parken (30 min) von 9-19 Uhr (wahrscheinlich um Einkaufen gehen zu können…)!

Ab 19 Uhr wäre es nur noch zum Be-und Entladen erlaubt und somit wären alle Parkflächen frei!
Und diese dürfen dann die Anwohner nutzen!

Daraus würde folgen, dass Nichtanwohner zu keiner Zeit dort parken dürften, Anwohner von 9-19 Uhr mit Parkscheibe und die restliche Zeit ohne.

Stell Dir vor Du bist Anwohner und hast Urlaub. Du müsstet aller 30 Min. Dein Auto umstellen…nee Du, dass ist dann kein Urlaub mehr.

VG René

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Hi!

Worauf würde sich die Zeitangabe auf dem untersten Schild dabei beziehen? Dürfte man nach 19 Uhr dort uneingeschränkt parken?

Nein, genau das Gegenteil (s. a. /t/schilderdschungel-am-parkplatz/6558507/4

Dürfte Ottonormalfahrer zumindest davon ausgehen, dass es so ist, oder wird erwartet, dass man bei solch einem Schilderwirrwarr noch durchblickt?

Ich gehe schwer von Letzterem aus! Wer die Theorie nicht beherrscht, dem dürfte rein rechtlich vermutlich sogar die „Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs“ (oder so ähnlich) fehlen…

Weiter angenommen, jemand würde um 20 Uhr auf beschriebenem Parkplatz einen Strafzettel bekommen wegen Parkens im eing. Halteverbot.
Hätte ein Widerspruch in solch einem Fall Aussicht auf Erfolg?

Nein! Unwissenheit schützt vor Strafe nun mal nicht.

Und wie hoch wären die Verwaltungskosten, wenn der Widerspruch scheitern würde?

Das weiß ich leider nicht.

Danke für Eure Antworten

Bitte.

Gruß
Jadzia

Hallo René,

nun fahr ich ja auch schon ein paar Tage Auto, aber darauf wäre ich im Leben nicht gekommen. :wink:

Gruß

Joschi