Hallo zusammen,
mal angenommen, vor einem Parkplatz steht ein Schild für „Zone mit eingeschrenktem Halteverbod“. Direkt darunter befindet sich ein Schild, auf dem Steht „Anwohner frei“. Darunter wiederum ist ein Schild mit Parkuhr und 30 Minuten angebracht, auf welches noch ein Schild mit der Aufschrift „Mo - Fr 9 - 19 Uhr“ folg.
Worauf würde sich die Zeitangabe auf dem untersten Schild dabei beziehen? Dürfte man nach 19 Uhr dort uneingeschränkt Parken. Dürfte Ottonormalfahrer zumindest davon ausgehen, dass es so ist, oder wird erwartet, dass man bei solch einem Schilderwirrwarr noch durchblickt?
Weiter angenommen, jemand würde um 20 Uhr auf beschriebenen Parkplatz einen Strafzettel bekommen, wegen Parken im eing. Halteverbot. Hätte ein Widerspruch in solch einem Fall Aussicht auf Erfolg? Und wie hoch wären die Verwaltungskosten, wenn der Widerspruch scheitern würde?
Danke für eure Antworten,
apfelwein