Selbstfahrende Arbeitsmasch., Anhänger Kennzeichen

Hallo!

Darf an eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine (grünes Kennzeichen) auch ein Anhänger mit „normalem“ schwarzen Kennzeichen ohne Steuerminderung gefahren werden?

Gruß
HC

Hallo,

es dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht für Transportzwecke eingesetzt werden, wäre also hier nicht erlaubt. Was mich verwirrt sind die Grünen Kennzeichen. Deshalb würde ich mal bei der Zulassungsstelle nachfragen, imho würde da die Steuerbefreiung wegfallen, und das Fahrzeug müsste StVO tauglich gemacht werden.

Noch ein Link

http://beepworld.de/members38/baubude/

Gruß

hartmut

Hallo,

es dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht für
Transportzwecke eingesetzt werden, wäre also hier nicht
erlaubt. Was mich verwirrt sind die Grünen Kennzeichen.

Was ist dabei verwirrend? Grünes Kennzeichen bedeutet auch ermäßigter Steuersatz.

Deshalb würde ich mal bei der Zulassungsstelle nachfragen,
imho würde da die Steuerbefreiung wegfallen, und das Fahrzeug
müsste StVO tauglich gemacht werden.

Wieso StVo tauglich gemacht werden? Eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist nicht nur ein Traktor sondern auch z.B. ein Hubsteiger (Ruthmann) oder unser Meßwagen (der bekommt auch ein grünes Kennzeichen).
Zudem gibt es Anhänger (keine fahrende Baubude) die tragen grüne Kennzeichen (Netzersatzaggregat, Bootstrailer). Diese dürfen Bauartbedingt 80km/h laufen.

Hallo Hartmut,

was ganz ähnliches: Immer wieder sieht man ja, daß nicht angemeldete Baustellenfahrzeuge wie Bagger oder Planierraupen auf der Straße zum nächsten Baustellenabschnitt fahren. Das ist doch eigentlich auch nicht erlaubt, oder???

fragende Grüße,

Ralph

Hallo Ralph,

Das sind die selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Sie müssen nur minimalste Anforderungen genügen. Sie dürfen selber von Baustelle zur Baustelle fahren. Nur ist es verboten sie zu Transportzwecken zu verwenden. Als Beispiel, ein Radlader darf nichts in der Schaufel haben was nicht zu der Maschine selber gehört. Dadurch wird die Arbeitsmaschine zum Transporter, und da gelten ganz andere Regeln.

Gruß

hartmut

der mähdrescher darf sein schneidwerk auf einem anhänger mitführen.
MD ist selbstfahrende arbeitsmaschine ohne kennzeichen,anhänger auch ohne kennzeichen.

der mähdrescher darf sein schneidwerk auf einem anhänger
mitführen.
MD ist selbstfahrende arbeitsmaschine ohne
kennzeichen,anhänger auch ohne kennzeichen.

Es geht mir um Fahrzeuge die Bauartbedingt schneller als ein Mähdrescher oder Traktor fahren und für die mehr als ein „Treckerführerschein“ benötigt wird.
Das sind Fahrzeuge wie z.B. ein Hubwagen (Ruthmann). Diese Fahrzeuge haben meistens Zwillingsbereifung und sind LKW´s (über 3,5t). Hiermit fährt man auch auf der Autobahn. Diese Fahrzeuge können eine Zulassung als Selbstfahrende Arbeitsmaschine bekommen (grünes Kennzeichen) und eine Anhängekupplung angebaut haben.
Nicht nur Landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge sind Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Und nicht nur Anhänger für Tiertransporte können grüne Kennzeichen haben. Auch Aggregate und Boottrailer.

HC

Hallo,

geregelt ist es in der FZV - Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm

  1. selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;

werden jetzt Anhänger angehängt und Güter beförtert, sind es keine Selbstfahrende Arbeitmaschinen mehr.

Hallo,

bevor sich jemand aufregt,

den vergessenen Gruß hinterher.

Gruß

hartmut