Hallo!
Folgender potentieller Fall:
In einer Stadt werden mittels Mitteilung (Amtsblatt) Straßen benannt, die nicht vom beauftragten Winterdienst geräumt werden:
„Vorrangig auf Grund ihres Zustandes im Oberflächenbelag, aber auch durch extremes Gefälle oder fehlende Wendemöglichkeiten, können seit Jahren eine Reihe von Örtlichkeiten im Stadtgebiet durch den von der Stadt beauftragten Dienstleister nicht maschinell geräumt werden. Würde man es trotzdem tun, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Winterdiensttechnik zerstört wird. Eine Beauftragung zur manuellen Beräumung ist extrem kostenintensiv und damit unverhältnismäßig.“
An einer dieser Straßen liegt eine Schule. Der Großteil der Straße besteht ansonsten aus nicht genutzten, freistehenden Grundstücken oder verfallenen Häusern. Die Schule befindet sich natürlich in normalem Betrieb, Lehrpersonal und Schüler, die Essensversorgung und ggf. der Krankentransport müssen das Gebäude, das mittig in der Straße liegt (Länge insgesamt ca. 300 Meter), erreichen. Diese Straße wird also nicht geräumt. Laut Straßenreinigungssatzung haben die Anlieger in diesen nicht geräumten Straßen die Räumpflicht bis zur Mitte der Fahrbahn. Wie gesagt, die Häuser sind nicht bewohnt bzw. die Grundstücke nicht bebaut. Nun passiert in dieser Straße ein Unfall aufgrund der Witterungsverhältnisse, z.B könnte ein Fahrzeug in ein anderes, geparktes hineinrutschen oder ein immenses Schlagloch nicht sehen, weil 50cm zermatschter Schnee darauf liegen. Es könnte auch ein Fußgänger auf den ebenfalls nicht geräumten Fußwegen zu Fall kommen und sich die Beine brechen.
Die Stadt ahndet Verstöße gegen die Räumpflicht mit Geldbuße. Wenn nun aber die Besitzverhältnisse der Grundstücke nicht geklärt sind, bei wem muss dann die Stadt „anfragen“ bzw. wer ist für die Räumung zuständig? Darf eine Stadt sich so aus der Affäre ziehen, wo sie weiß, dass eine regelmäßige Räumung der Straße nicht gewährleistet ist? Wer ist dann hier der Haftende?
Grüße,
Sonne