Strafe wegen zu langsamem Fahren?

Hallo.

Person A fährt täglich eher kleinere Strecken (ca 5km Landstrasse + 15km Autobahn) mit dem PKW.

A fährt lieber langsamer (Landstrasse ca 70-80 statt der erlaubten 100, Autobahn max 90)

Person B, welche heute mit A gefahren ist war entsetzt und sagte, dass A mit einer Anzeige wegen Verkehrbehinderung rechnen kann.

Ist da was dran?

Auf der Landstrasse gilt doch max 100 und nicht „fahr 100“ und auf der Autobahn min 60 (wird sich ja dran gehalten)

Zwar wird A auch von einem großteil der LKWs überholt, sieht hier aber auch keine Behinderung da es ja schließlich eine Überholspur gibt.

Hallo,

es gibt durchaus Fälle, wo man den Verkehr durch langsames Fahren behindern kann und andere zu gefährlichen Überholmanövern - wozu wohl der Überholvorgang eines LKW auf der Landstraße definitiv gehört - nötigt.

Langsamfahren ohne Grund ist genau so verboten wie schneller als die maximal zugelassene, bzw. der Situation angepasste Geschwindigkeit zu fahren.

Wer sich nicht traut bei gutem Wetter und geeigneten Straßen die zugelassene Geschwindigkeit zu fahren, sollte entweder noch einmal Fahrstunden nehmen, bis er oder sie das Fahrzeug auch unter Kontrolle hat und die notwendige Sicherheit besitzt, oder sich einfach nie wieder hinter das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzen.

So was ist in meinen Augen nämlich genau so schlimm wie besoffen zu fahren. In beiden Fällen hat der Fahrer keine ausreichende Kontrolle über sein Fahrzeug und gefährdet fahrlässig andere - aus Unvermögen oder Bequemlichkeit.

Grüße
Thorsten

Hallo,
langsam fahren und langsam fahren kann unterschiedlich sein.
Die Frage ist, mit welcher Begründung.

Wer nach langer Pause Auto fährt, dem kommt eine normale Geschwindigkeit anderer lebensgefährlich vor und er meidet sie.

Ein unbekanntes neues Fahrzeug kann ein Grund sein. Steig mal in einen Transporter und jag den ueber die Landstrasse hinter einem Profi her, schafft kaum ein PKW Fahrer.

Es kann auch ein Schaden am Fahrzeug oder ein Unwohlsein eine langsame Geschwindigkeit rechtfertigen.

Wenn der Sprit noch teurer wird, dürften auch wieder Schleicher unterwegs sein um Geld zu sparen. Ich kann mich erinnern, dass man auf der Autobahn mit 120 grad noch so dem schleichenden 5er BMW ausweichen konnte ohne draufzufahren.

Autobahn mindestens 60 ist anders gemeint. Fahrzeuge müssen in der Ebene mindestens 60 schaffen, damit sie auf die Autobahn dürfen. Dort fahren sie nicht mindestens 60, sondern angepasst, auch 30 wenns glatt ist.

Der Schritt bis zu einer Strafe ist mE ein grosser, das dürfte kaum passieren. Erzieherisch vorfahren und davor abbremsen ist strafbar, riskant überholen auch.

Als schwerer LKW muss man die Kolonne hinter sich aktiv vorbeilassen, im PKW nicht.
Gruss Helmut

Hallo,

Warum hängt sich die Person auf der " Bahn " nicht an LKW, bzw. hält sich nicht vertrauend des Rückspiegels an Güten anne Nebenstrecke?

Kannet nennenswerte Gründe geben ?
( Für zu lahm jibbet kei Gründe mehr…eher für unnötige Behinderung des Lastverkehrs )

mfg

nutzlos

Hallo Kaldo,

Person A sollte sich aber bewusst sein, dass Fahrer der überholenden LKW, von solch einem „egoistischen Fahrstil“, leicht gereitzt sind und u.U. nachfolgend aggressiv reagieren und dadurch schwere Unfälle verursachen können.
Und da spreche ich aus Erfahrung !!!
Nichts ist für einen LKW-Fahrer schlimmer, der unter Zeitdruck seine Ware abliefern muss, ein Auto auf der Bahn vor sich zu haben, der pendelnd zwischen 75 und 85 fährt. LKW`s fahren nun mal halt (verständlicherweise) gerne an der Obergrenze.

Gruß
Fritzmann2

PS.: Mit 60 km/h auf der Bahn ist folgendes gemeint:
Zitat:
Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen und Anhängern benutzt werden, die in der Ebene mehr als 60 km/h schnell fahren können (Bauartgeschwindigkeit).

Hallo,

ja allerdings siehe
StVO§ 3 Geschwindigkeit

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren,
daß sie den Verkehrsfluß behindern

Hallo Kaldo,

in dem hier genannten Rahmen

A fährt lieber langsamer (Landstrasse ca 70-80 statt der
erlaubten 100, Autobahn max 90)

kann vermutlich (allein aufgrund der nicht bekannten örtlichen Gegebenheiten kann keine definitive Antwort erfolgen) nicht von einer Behinderung des Verkehrsflusses ausgegangen werden.
vgl. STVO § 3,2: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Das Unterschreiten der Höchstgeschwindigkeit für PKW um gerade einmal 20 km/h auf der Landstraße mag den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer subjektiv in seinem Vorwärtsdrang stören, eine Behinderung ist es aber wahrscheinlich nicht.
Zumal die Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Landstraßen für PKW mit Anhänger bei 80 km/h, für LKW gerade einmal bei 60 km/h liegt und man somit auf eine ganze Reihe von Verkehrsteilnehmern trifft, die gar nicht schneller fahren dürfen.

Viele Grüße
Loroth

Person A sollte sich aber bewusst sein, dass Fahrer der
überholenden LKW, von solch einem „egoistischen Fahrstil“,
leicht gereitzt sind und u.U. nachfolgend aggressiv reagieren
und dadurch schwere Unfälle verursachen können.

is ja mal ganz was neues, dass ein zu langsames fahren mit „egoistischem fahrstil“ gleichgesetzt wird. grundsätzlich solltest du vielleicht mal überdenken, was du da geschrieben hast. wer so lkw fährt… wenn’s halt nicht schneller voran geht, dan isses so. ganz egal, wie das ein einzelner fahrer eben hätte. erlaubt isses und damit is gut.

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Hallo Fritzmann2,

Nichts ist für einen LKW-Fahrer schlimmer, der unter Zeitdruck
seine Ware abliefern muss, ein Auto auf der Bahn vor sich zu
haben, der pendelnd zwischen 75 und 85 fährt. LKW`s fahren nun
mal halt (verständlicherweise) gerne an der Obergrenze.

Du weisst schon welche Höchstgeschwindigkeit für LKW gilt?

Grüße von
Tinchen

Ich finds gut, sich Zeit zu nehmen.
Ich nehm mir dann auch gerne Zeit für so schöne altmodische Sachen wie den Genetiv.
In dem Fall gibts dann eine Strafe wegen zu langsamen Fahrens.

:wink:

Moin auch,

Du weisst schon welche Höchstgeschwindigkeit für LKW gilt?

Und? Wenn ich auf der Autobahn Tacho 100 fahre, habe ich meistens Mühe, LKWs zu überholen. 80 fahren die wenigsten.

Ralph

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richtig, aber das ist nicht das problem des „langsam“ fahrenden. ich finde die begründung, dass der langsam fahrende den fliessenden verkehr behindert, weil so die lkw (die schneller als erlaubt fahren) zum überholen gezwungen werden und deshalb die fahrer anschliessend evt. agressiv werden und schwere unfälle produzieren könnten, absolut hirnrissig.

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Hallo,

von deinen Beispielen ist gerade mal keines als Entschuldigung geeignet, wenn man aufgrund seiner Schleicherei rausgewunken wird! Wer lange nicht mehr gefahren ist, muss da und so üben, wo und das er niemand dadurch behindert. Erst wenn er sich wieder sicher fühlt darf er mit dem Fahrzeug auf die Strecken auf denen er sich so sicher fühlt, dass er hier ohne Behinderung Dritter fahren kann. Gleiches gilt für ein neues Fahrzeug.

Wem nicht ganz wohl ist, der darf gar nicht ans Steuer, wenn es so schlimm ist, dass er nicht mehr mit objektiv angemessener Geschwindigkeit fahren kann, … Und der halbblinde Opa der sich so sicher im eigenen Dorf mit Schrittgeschwindigkeit bewegt, hat zwar mein persönliches Mitleid wenn er statt dessen ganz aufs Auto verzichten muss, aber so ist es nun mal.

Bei bestem Wetter auf gut ausgebauter und nicht besonders anspruchvoller Strecke im Blümchenpflücktempo vor sich hin zu schleichen gefährdet sich und andere, und wird leider viel zu selten geahndet.

Gruß vom Wiz

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Danke für die bisherigen Antworten.

Ein paar kleine Ergänzungen/Antworten:

Auf der AB an LKWs hängen ist meist nicht möglich da fast alle 100km/h oder mehr fahren.
Hinter einen langsameren LKW hängt sich A aber gerne dran, überholen wird A nicht.

Auf den kleinen Abschnitten die A befährt gibt es praktisch immer genügend Überholmöglichkeiten für eilige Autofahrer.

A hält die vom ihm gefahrenen Geschwindigkeiten für deutlich sicherer und angenehmer zu fahren und sieht keinen sinn darin sich mit der erlaubten Geschwindigkeit zu gefährden um 2min eher am Ziel zu sein.

Auf dem Landstrassenabschnitt (ohne Überholspur) sind ausserdem nur sehr wenige LKW unterwegs.

Der § ist bekannt, gibt aber keine klaren Informationen was nun zu langsam ist und wann es vertreten werden kann.

Danke für die bisherigen Antworten.

Ein paar kleine Ergänzungen/Antworten:

Auf der AB an LKWs hängen ist meist nicht möglich da fast alle
100km/h oder mehr fahren.

Das ist lächerlich!
LKW haben Begrenzer und Aufzeichnungsgeräte.
Die fahren ohne Manipulation maximal 90km/h.
(Gut, da zeigen Tachos von PKW auch schon mal gerne 100 km/h an. Die sind halt nicht geeicht und lügen wie gedruckt!)

Wenn A sich nicht traut, eine Geschwindigkeit zu fahren, mit der selbst 32-Tonner unterwegs sind, dann drängt sich mir die Frage nach der Eignung des A zum Führen eines KFZ auf.

A sollte, um definitv andere nicht zu behindern, zumindest die Geschwindigkeit der LKW fahren.

A hält die vom ihm gefahrenen Geschwindigkeiten für deutlich
sicherer und angenehmer zu fahren und sieht keinen sinn darin
sich mit der erlaubten Geschwindigkeit zu gefährden um 2min
eher am Ziel zu sein.

Nochmal habe ich massive Zweifel an der Eignung des A.

Grundsätzlich kann niemand gezwungen werden, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auszunutzen. Auf Autobahnen empfehle ich dann aber das Einreihen in die LKW. Und zwar so, dass diese nicht mit echten 90km/h Überholen.

Auf anderen Straßen hat A regelmäßig den schnelleren Fahrzeugen das Vorbeifahren zu ermöglichen, also mal rechts ran.

Das Verhalten von A ist keinesfalls sicher. Er provoziert damit andere Verkehrsteilnehmer zu Überholmanövern, die auch mal riskant sein können. Damit bringt er andere und auch sich in Gefahr.

Der § ist bekannt, gibt aber keine klaren Informationen was
nun zu langsam ist und wann es vertreten werden kann.

Ein Kommentar zur StVO sagt:
„Zu langsam fährt idR, wer auf Autobahnen weniger als 80km/h, auf sonstigen Strassen außerorts weniger als 60km/h, innerorts weniger als 30km/h fährt, obwohl eine solche Geschw. nach den Umständen obj. und für einen durchschnittlichen Fahrer auch subj. vertretbar wäre“

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Ich nehm mir dann auch gerne Zeit für so schöne altmodische
Sachen wie den Genetiv.

Schön, wenn man darüber nicht die Rechtschreibung vergisst!

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Nochmal habe ich massive Zweifel an der Eignung des A

Warum?

Weil A nunmal nicht schnell fahren möchte?

Es besitzt ja auch nicht jeder ein neueres Fahrzeug in dem sich die 100 vielleicht so anfühlen mögen wie 70.

Es gibt auch sehr alte Fahrzeuge, die zwar TÜV haben, in denen sich 70 aber anfühlen wie 120 und die keinerlei Hilfe wie ESP und noch nichtmal ABS besitzen.

Da möchte man doch gerne langsam fahren und eilig hat es A nunmal nicht.

Hallo Kaldo,

ich weiss nicht warum sich viele hier so aufregen.
Auf Landstraße ist Tempo 100 erlaubt, an jeder Einmündung wird der Verkehr auf 80 oder 60 runtergeregelt, zudem sind zahlreiche Roller, LKW`s, Fahrradfahrer etc. unterwegs. Meistens kann man die 100 doch garnicht fahren, selbst wen man wollte. Wenn ich morgens zur Arbeit fahre rollt der Verkehr normaler weise mit 70 - 90 dahin, überholen ist aufgrund des Verkehrsaufkommens kaum möglich und bringt auch nichts.

Wenn jemand bei wenig Verkehr langsam fährt, sollte er seinen Fahrstil so gestalten, das andere problemlos überholen können.

Gruß elmore

Er kann so langsam fahren wie er will solange er den Verkehrsfluss dabei nicht behindert… sobald er das macht geht es nicht mehr darum ob er langsam fahren will…

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:wink:

i!