Danke für die bisherigen Antworten.
Ein paar kleine Ergänzungen/Antworten:
Auf der AB an LKWs hängen ist meist nicht möglich da fast alle
100km/h oder mehr fahren.
Das ist lächerlich!
LKW haben Begrenzer und Aufzeichnungsgeräte.
Die fahren ohne Manipulation maximal 90km/h.
(Gut, da zeigen Tachos von PKW auch schon mal gerne 100 km/h an. Die sind halt nicht geeicht und lügen wie gedruckt!)
Wenn A sich nicht traut, eine Geschwindigkeit zu fahren, mit der selbst 32-Tonner unterwegs sind, dann drängt sich mir die Frage nach der Eignung des A zum Führen eines KFZ auf.
A sollte, um definitv andere nicht zu behindern, zumindest die Geschwindigkeit der LKW fahren.
A hält die vom ihm gefahrenen Geschwindigkeiten für deutlich
sicherer und angenehmer zu fahren und sieht keinen sinn darin
sich mit der erlaubten Geschwindigkeit zu gefährden um 2min
eher am Ziel zu sein.
Nochmal habe ich massive Zweifel an der Eignung des A.
Grundsätzlich kann niemand gezwungen werden, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auszunutzen. Auf Autobahnen empfehle ich dann aber das Einreihen in die LKW. Und zwar so, dass diese nicht mit echten 90km/h Überholen.
Auf anderen Straßen hat A regelmäßig den schnelleren Fahrzeugen das Vorbeifahren zu ermöglichen, also mal rechts ran.
Das Verhalten von A ist keinesfalls sicher. Er provoziert damit andere Verkehrsteilnehmer zu Überholmanövern, die auch mal riskant sein können. Damit bringt er andere und auch sich in Gefahr.
Der § ist bekannt, gibt aber keine klaren Informationen was
nun zu langsam ist und wann es vertreten werden kann.
Ein Kommentar zur StVO sagt:
„Zu langsam fährt idR, wer auf Autobahnen weniger als 80km/h, auf sonstigen Strassen außerorts weniger als 60km/h, innerorts weniger als 30km/h fährt, obwohl eine solche Geschw. nach den Umständen obj. und für einen durchschnittlichen Fahrer auch subj. vertretbar wäre“