Stvo Für Tram's!

Hallo liebe Leser,

Frage:

Darf eine Straßenbahn in entgegengesetzter Einbahnstraße fahren ohne das es eine Zusatzbeschilderung gab…

Rückblick :

Letztes Jahr wurde mein Auto abgeschleppt , mit der Begründung ich täte die Schienen blockieren… Aber zu diesem Zeitpunkt, war die Straße vom wo die Bahn gekommen wäre, eine Baustelle. Wegen dieser Baustelle, wurde der Schienenverkehr eingestellt und aus der Straße wurde ein Einbahnstraße.

Ich habe das alles mein Anwalt gegeben und die Verkehrsbetriebe dessen Gutachter meinte: Die Baustelle wäre schon fertig gewesen.

Aber laut Beschilderung war es nicht der Fall…

Hallo, Kleiner-pupu,

also, ich würde das Deinen Anwalt regeln lassen, denn mir ist die Lage, die Du beschreibst, nicht ganz klar.
Grundsätzlich gilt die StVO natürlich für Straßenbahnen, und es gbit in Deutschland noch ganz wenige Beispiele, wo die Straßenbahn entgegen der Einbahnstraße fährt, das ist aber dann beschildert. Ob es heutzutage beschildert werden muss, weiß ich nicht. ABer Gleise sind natürlich grundsätzlich freizuhalten, weil ein Laie nie sehen kann, ob vielleicht doch ein Baufahrzeug der Straßenbahn durch muss.
Wie gesagt, frage da lieber Deinen Anwald.

Gruß,

Horst

Also im Normalfall darf die Straßenbahn aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten so gut wie alles im Straßenverkehr und hat auch fast immer Vorfahrt, weil die Fahrzeuge lange Bremswege und geringe Reibwerte (Rad-Schiene) haben.

In welche Richtung eine Straßenbahn auf einem Gleis fährt wird generell nicht signalisiert. Vorallem bei Baustellen oder auf Zufahrt-Gleisen ist es üblich, dass nur ein Gleis in beiden Richtungen von Schienenfahrzeugen befahren wird. Ein Schild, welches erstmal prinzipiell vor dem Schienenverkehr warnt müsste aber irgendwo aufgestellt sein.

Gleisbereiche müssen aber prinzipiell von Fahrzeugen freigehalten werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Gleis unbefahrbar erscheint oder nicht. Jederzeit können Testfahrten, Arbeitsfahrzeuge oder Baumaschinen auf den Gleisen verkehren. Abschleppen würde der Verkehrsbetrieb aber nicht, wenn das Gleis nicht gebraucht würde. Das ist für die Stadt einfach zu teuer. Da hattest Du wohl wirklich das Pech, dass das Gleis gerade in dem Moment gebraucht wurde. In diesem Moment gilt dann das Recht des stärkeren, also das der Straßenbahn.

Auf die Schnelle konnte ich leider keine Rechtsgrundlagen dazu finden.

Es ist nicht gestattet eine Tram entgegen der Fahrtrichtung, in einer Einbahnstr., fahren zu lassen.
Bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h kann es Radfahrern gestattet werden die Einbahnstr. entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen.
Dies muss mit dem Zusatzschild 1000-32 gekennzeichnet sein.

Ich glaube das ist eindeutig:

STVO § 12 Halten und Parken
(4)… Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

Ausnahmen bei Baustelle oder bei Nacht etc. sind nicht vermerkt.

Viele Grüße aus Wiesbaden

Andreas

Moin

Darf eine Straßenbahn in entgegengesetzter Einbahnstraße
fahren ohne das es eine Zusatzbeschilderung gab…

Letztes Jahr wurde mein Auto abgeschleppt , mit der Begründung
ich täte die Schienen blockieren… Aber zu diesem Zeitpunkt,
war die Straße vom wo die Bahn gekommen wäre, eine Baustelle.
Wegen dieser Baustelle, wurde der Schienenverkehr eingestellt
und aus der Straße wurde ein Einbahnstraße.

Ich habe das alles mein Anwalt gegeben und die
Verkehrsbetriebe dessen Gutachter meinte: Die Baustelle wäre
schon fertig gewesen.

Aber laut Beschilderung war es nicht der Fall…

Das ist ohne konkrete Kenntnisse der Örtlichkeit kaum vernünftig zu beantworten.

Es kann durchaus Regeln geben, die nicht beschildert sind. Dass die Tram in der Karlsruher Fußgängerzone 25 km/h fahren darf, steht bspw. auf keinem Verkehrsschild, sondern in einer örtl. Satzung.
Wenn die Bahn einen eigenen Gleiskörper hat, gilt dort die StVO auch nicht unbedingt. Etc.

Im übrigen: Auch wenn es aktuell keinen Linienverkehr gibt, heißt das nicht, dass die Gleise ohne Schienenverkehr sind, Umleitungen, Sonderfahrten oder es gibt in größeren Netzen auch Bau-Straßenbahnen etc. Oder am Gleis selbst soll gebaut werden.
Oder der Platz auf den Schienen wird für Baufahrzeuge oder als Lager gebraucht.

Man müsste also auch umgekehrt fragen, nach welcher Verkehrsregel Du vermutet hast, dass dort nun Parken erlaubt wäre.

Die Sache mit „Baustelle schon fertig“ wirft zudem die Frage nach der Dauer des Parkens auf. Man muss sich bei Parken über mehrere Tage immer vergewissern, ob sich die Rechtslage nicht verändert.

Und wenn man an Stellen, wo man normalerweise nicht parken darf, doch parkt, ohne dass extra Schilder das normale Verbot aufheben, dann tut man das eben auf eigenes Risiko … „Ich dachte, das stört momentan niemand“ ist keine gültige StVO-Regel … :wink:

Hallo,

ich rate dir für die Zukunft: Parke nicht auf dem Bahnkörper. Auch, wenn da eine Baustelle ist. Denn es gibt Baustellen, bei denen man zwar gräbt, aber die Schienen mit Stützen stehen lässt, damit die Straßenbahn noch fahren kann. Denn sie braucht nur die Schienen und nicht die Straße.

Man sagt also, dass zu dem Zeitpunkt, in dem du abgeschleppt wurdest, die Baustelle fertig war? Versuch mal, die Beweise anzusehen. Man hat sicher Fotos gemacht, als der Abschleppwagen kam. Wenn die Straßenbahn zu dem Zeitpunkt fahren konnte und du etwas blöd standest, hast du die Schienen blockiert.
Mehr kann ich dir aber leider nicht helfen. Da musst du dich mit deinem Anwalt unterhalten.

Gruß

Hallo

Grundsätzlich gilt dass Schienen nicht blockiert werden dürfen. Eine Einbahnstrassenregelung für den normalen Verkehr spielt hierbei keine Rolle weil das Verbot für Parken auf dem Fahrweg der der Bahn davon unberührt bleibt. Es gilt hier nach dem Prinzip nur weil ein Recht geändert wurde (Verkehrsweg für Fahrzeuge wurde zur Einbahnstrasse) ist ein anderes recht dadurch nicht aufgehoben.
Wenn Sie allerdings belegen können (durch Zeugen o.ä.) dass die Schienen definitiv nicht befahrbar waren wäre es mit dem Anwalt abzuklären ob ein Klagebegehren dennoch Aussicht auf Erfolg hat, denn der Richter am Amtsgericht hat bei solchen Fällen wenn ein Recht ein anderes beschneidet, beeinflusst oder beschränkt immer einen Ermessensspielraum. Dies hängt aber vom jeweiligen Richter (und seiner Tageslaune) ab.

Mfg

Michael

Hallo liebe Leser,

Frage:

Darf eine Straßenbahn in entgegengesetzter Einbahnstraße
fahren ohne das es eine Zusatzbeschilderung gab…

Tut mir leid, diese Frage mit dieser Konstellation übersteigt meinen Sachverstand! Könnte hier auch nur spekulieren, aber das hilft dir nicht wirklich weiter…Hoffe jemand anderes hat eine Lösung parat, viel Glück!

Hallo,

ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten. Bitte fragen Sie einen Anwalt oder jemanden, der sich mit Verkehrsrecht auskennt. Ich bin Fahrzeugfachmann.

Freundliche Grüße

StVO heißt STRASSENverkehrs-Ordnung. Die Straßenbahn mit separatem Gleiskörper wird damit nicht geregelt. Für die Straßenbahn gelten nicht die Verkehrszeichen 220 und 267 (Einbahnstraße).
Selbst wenn das Gleis nicht durch den gewohnten Linienverkehr befahren wird, ist ja immer eine Nutzung auch durch eine Werksbahn möglich.
Deshalb gilt immer § 12 Absatz 4: „…Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.“
Und gerade Straßenbahnen können ohne gewendet zu werden in beide Richtungen fahren - also rein bis zur Kreuzung mit der Baustelle und wieder zurück.

Hallo liebe Leser,
Frage:
Darf eine Straßenbahn in entgegengesetzter Einbahnstraße fahren ohne das es eine Zusatzbeschilderung gab…
Rückblick: Letztes Jahr wurde mein Auto abgeschleppt, mit der Begründung ich täte die Schienen blockieren… Aber zu diesem Zeitpunkt, war die Straße vom wo die Bahn gekommen wäre, eine Baustelle.
Wegen dieser Baustelle, wurde der Schienenverkehr eingestellt und aus der Straße wurde ein Einbahnstraße.
Ich habe das alles mein Anwalt gegeben und die
Verkehrsbetriebe dessen Gutachter meinte: Die Baustelle wäre schon fertig gewesen.
Aber laut Beschilderung war es nicht der Fall…

Hallo,

zunächst die Hauptfrage: Straßenbahnen dürfen auch in entgegengesetzter Richtung in Einbahnstraßen einfahren.
Das ist Fakt…

Ich weiß jetzt nicht, wie die Beschilderung ausgesehen hat. Wenn die nicht korrekt war, hast du eine Chance, da raus zu kommen.
Das wird dir dein Rechtsanwalt sagen können.

Du kannst mir aber auch die Beschilderungssituation darstellen. Dann versuch ich es mal zu beurteilen.

Aber: Wenn Schienen blockiert waren, hast du meiner Meinung nach keine Chance, da raus zu kommen. Es gäbe genug Begründungen, warum die Schienen auch in einer Baustelle frei sein müssen.
In diesem Fall gebe besser auf. Da hilft meiner Meinung nach auch kein Rechtsanwalt. Das kostet dann nur Zeit, Energie und Nerven…für nix…

Gruß

Hans Niemann

Hallo kleiner-pupu,
auf einem Schienenbereich darf grundsätzlich nicht geparkt werden. Auch nicht in einer Einbahnstrasse und unabhängig davon in welcher Richtung die Bahn fahren wird. Auch eine geänderte Verkehrsführung durch eine Baustelle ändert das nicht.
mfg

Laut STVO muss eine Beschilderung gestanden sein zb: Schienenverkehr frei oder so ähnlich…Wenn du einige Bilder gemacht hast und es kann dir so keinen Vorwurf gemacht werden wir man dir wohl das schon gezahlte Geld zurück zahlen müssen…Aber da würde ich doch einen Experten (Anwalt für Verkehrsrecht fragen)…Es muss aber eine Besachilderung stehen ob eine Strassenbahn fahren darf oder nicht…

…habe beim durchstöbern meines W W W Kontos noch diese Frage entdeck.
Ich gehe mal davon aus, dass sie nach so langer Zeit bereits beantwortet wurde.
Falls nicht, bitte nochmal melden…danke.
M.