STVO: Halteverbot rückwirkend?

Hallo,

es gibt ja folgendes Schild: blau-rot mit zwei diagonalen Streifen, welches besagt, dass man nicht halten darf.
Es gibt auch welche mit Pfeil nach links (Beginn) und Pfeil nach rechts (Ende). So weit so klar. Es wird Beginn und Ende des Halteverbotsbereiches markiert.
Jetzt aber meine Frage: Was ist, wenn das 1. Schild (Beginn) gehlt? Besagt dann das zweite automatisch, dass man VOR dem Schild nicht halten darf? Oder ist das eigentlich sinnlos, so ein Schild (Ende) alleine aufzustellen?

Danke

Ajo

Jetzt aber meine Frage: Was ist, wenn das 1. Schild (Beginn)
gehlt?

Dann stimmt IMHO was nicht, denn woher soll man zu Beginn des Bereichs, wo eigentlich Halteverbot hätte sein sollen, wissen, dass da Halteverbot ist, denn das Ende-Schild sieht man ja erst, wenn man weiter fährt.

Ich denke, sowas ist nicht rechtens und da wird man sicher nicht bezahlen müssen. Nur Zeugen wären - wie immer - vermutlich nicht schlecht. Sonst könnte ja jeder sagen, dass da kein Schild gestanden hat.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

Jetzt aber meine Frage: Was ist, wenn das 1. Schild (Beginn)
gehlt? Besagt dann das zweite automatisch, dass man VOR dem
Schild nicht halten darf?

wenn das „Ende“-Schild für einen durchschnittlich aufmerksamen am „Anfang“ stehenden Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, würde ich davon ausgehen, ja.


Philipp

danke

vielen Dank