Trunkenheit am Steuer - welche Strafen resultieren daraus?

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin in diesem Forum neu, 24 Jahre und Student. Am Wochenende bin ich aufgrund meiner eigenen Dummheit mit Alkohol am Steuer erwischt worden. Da der Fahrer zu viel getrunken hatte und definitv nicht mehr fahren konnte, bin ich als Fahrer eingesprungen. 2h vorher hatte ich 2 Bier getrunken, aber eine lange Zeit vorher nichts gegessen. So wie es der Zufall wollte, kam die Polizeikontrolle … beim Schnelltest hatte ich 1,06 Promille und ca 20 min später auf der Wache 1,4 Promille. Dementsprechend folgte die Blutentnahmne. Ich bin keine Schlangenlinien, etc. gefahren, normal ansprechbar gewesen, konnte auch ohne Probleme die üblichen Alkoholtests (beim Arzt) durchführen und war sehr kooperativ gegenüber den Polizisten. Erfahre ich meinen exakten Blutalkoholwert erst bei meiner Anhörung? Ich muss hinzufügen, dass ich relativ selten Alkohol trinke. Nun zu meinen Fragen bzw. Stafen, die mich erwarten? Ich bin vor 5 Jahren mit 24km/h außerorts geblitzt worden und bekam dementsprechend einen Punkt und meine Probezeit wurde verlängert. Seit dieser Zeit hatte ich mit nichts zu schulden kommen lassen. Welche Strafe wird mich erwarten? Also wie hoch wird wahrscheinlich meine Geldbuße sein, da ich Student bin, über kein eigenes Einkommen verfüge und mir nur ein relativ kleines Budget im Monat durch meine Eltern zur Verfügung steht? Wie lang wird voraussichtlich mein Fahrverbot ausfallen und wie könnte ich dieses umgehen, weil ich auf dieses Fahrzeug angewiesen bin. Da es sich um eine Straftat handelt, kommt es dadurch zu einem Eintag in meine Akte, also bin ich dadurch vorbestraft?

über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
schonmal danke … Incognito86

Liebe/-r Incognito86

ich versuche einmal, deine Angaben zu realisieren…
wenn du 2 Stunden vorher 2 Bier getrunken hättest, dann wäre das ein sehr gehaltvolles Bier gewesen. Um auf einen Wert von 1,0 °% zu kommen, braucht man bei 80 kg (Durchschnitts-)Körpergewicht 56 gr reinen Alkohol… bei 1,4 °% sind das schon 78 gr… wenn du sehr leicht bist und nur 60 kg wiegst, dann würde es ungefähr stimmen, denn für 1,0 braucht man dann nur ca. 42 gr und für 1,4 - 59 gr… (Info: eine Flasche Bier hat ca. 20, 0,02 Schnaps haben ca. 8 gr Alkohol)

Da der Wert beim Alkotest gestiegen ist nehme ich an, dass die zwei Stunden doch noch nicht vorbei waren und du dich in der Aufbauphase befunden hast… so könnte der Blutwert auch noch drüber liegen.
Die Werte sind nach ca. 1 - 2 Wochen bei der Polizei bekannt… bei 1,4 würden dich in etwa 500 - 1000 € Strafe erwarten, die aufgrund der Tatsache, dass du Student bist evtl. in Sozialarbeit gewandelt werden. Der Führerschein wird dir entzogen und entwertet (nicht nur Fahrverbot!) und für die Neuerteilung gibt es 6 - 12 Monate Sperre. Wahrscheinlich verlangt die Führerscheinstelle keine weiteren Nachweise deiner Fahreignung (Alko-Schulung oder mpU - aber die gibt es regulär erst ab 1,6 °%), so dass du nach Ablauf der Sperrfrist nur einen neuen Antrag stellen musst und dann ein neuer Führerschein ausgestellt wird (natürlich kostenpflichtig).
Der Fahrerlaubnisentzug und die Straftat ist dann im Verkehrszentralregister eingetragen.

Tut mir leid… ich kann es nicht schöner reden. jetzt noch zu sagen: „0 °% am Steuer“ ist ohnehin zu spät. Was mich etwas stutzig macht ist die Tatsache, dass es dir mit dem Alkohol im Blut noch so gut ging…

Grüße
Conny

Liebe Conny,

erstmal vielen dank für die schnelle Antwort. Ein Eintrag in das Zentralregister bedeutet aber nicht, dass dieses Vergehen in meinem polizeilichen Führungszeugnis erscheint, oder? Wird dieser Eintrag auch nach 10 Jahren wie die somit erworbenen Punkte getilgt oder bleibt dieser bestehen?
Zur Tatsache, dass es mir so gut ging, fällt mir auch nichts weiter ein, weil falls ich mich ansatzweise betrunken gefühlt hätte, hätte ich mich niemals hinters Steuer gesetzt. Ich war selbst sehr erschrocken über diesen hohen Promillewert. Aber nachhinein bedauern ist zwar gut aber ändert nichts an den Tatsachen.

Grüße
Incognito86

Sorry, zu Alkohol am Steuer verschwende ich keine Zeit.

Liebe® Incognito86,

Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (ab 1,1 °% glaube ich) sind wegen der anzunehmenden absoluten Fahruntüchtigkeit immer eine Straftat, also erfolgt ein Eintrag im Verkehrszentralregister und im Führungszeugnis. Jetzt weiß ich aber nicht genau ob es richtig ist, dass diesen Eintrag nur Behörden sehen. (Es gibt bei einem Führungszeugnis verschiedene Auskunftarten… für privat - z.B. Arbeitgeber oder für Behörden - bei Beantragung z.B. eines Waffenscheins oder bei bestimmten Gewerben… bei der privaten Auskunft werden dabei nicht alle Verfahren aufgeführt.)
Vielleicht ergibt eine Websuche genaueres.
Grüße und viel Glück.
Conny

Hallo Incognito86,
es war keine gute Idee mit Alkohol im Blut Auto zu fahren.
Hier ein paar Richtwerte.
Ab 0,3 Promille bist du bedingt Verkehrsunfähig bei einem Alkohol bedingten Fahrfehler bist du bis zu 6 Monaten den Führerschein los. Bei 0,5 Promille ist es auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 4 Punkten und einer Geldbuße bestraft. Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat und wird ins Polizeiliche Führungszeugnis sowie ins Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Die Punkte wegen Alkohol bleiben übrigens 10 Jahre bestehen. Mit mehr als 1,1, Promille geht dein Fall vor Gericht und ein Richter entscheidet was für eine Strafe dich erwartet. Rechne aber mal nicht mit einem milden Urteil da sehr viele Unfälle wegen Alkohol passieren und die Richter da relative empfindlich reagieren. Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen. Da dein Führerschein sehr in Gefahr ist.
Viel Glück
Georg

Hallo
mit einer Mass hat man ungefähr 0,050/75 also etwa 0,6 Promille, das ergäbe bei zwei Mass etwa 1,2 bis 1,3 Promille wobei der Körper etwa 0,2 pro Stunde wieder abbaut. Der Blutwert dürfte also unter 1,00 Promille liegen.
Deinen genauen Blutwert kannst Du vom Arzt oder spätestens in der Anzeige erhalten.
Ich würde mir jetzt noch keine großen Gedanken machen, sondern erst die Anzeige abwarten.
Der Schnelltest ist nur eine grobe Orientierung und sehr ungenau - ein erster Anhaltswert.
Du findest im Internet sicher Hinweise, welche Alkoholwerte welche Folgen nach sich ziehen.
Gruß
webcruiser

Hallo
eine gute Übersicht bietet Wikipedia unter
Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen
.

Gute Anhaltswerte für Folgen über 0,5 Promille liefert die Regelung für Österreich

in Deutschland

* 0,0 ‰ seit 1. August 2007: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Diese Ordnungswidrigkeit wird als schwerwiegende Zuwiderhandlung eingestuft und nicht nur mit einer Geldbuße von 250 Euro geahndet. Denn zusätzlich erhält man auch 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, was nach § 2a Abs. 2 StVG zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (Kosten: etwa 300 Euro) und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre führt.
* Für Fahrer, die gewerblich ein Fahrzeug führen, für das ein Personenbeförderungsschein (Bus, Taxi) notwendig ist, gilt ein absolutes Alkoholverbot, ebenso für Beifahrer und Busschaffner.
* 0,3 ‰: Bei Verwicklung in einen Unfall oder auffälliger Fahrweise erfolgt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.
* 0,5 ‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten: Fahrverbot, im Wiederholungsfall Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU.
* 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit (Fahreignung ist auch ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten nicht mehr gegeben): Straftat, Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 9 Monate, 7 Punkte.
* 1,6 ‰ oder zweimaliges Fahren unter Alkoholeinfluss: Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

in Österreich:

* 0,1 ‰ für Lenker von Lastwagen und Autobussen, für Moped- und Traktorfahrer bis 20 Jahre, sowie für Lenker von Personenkraftwagen bis 21 Jahren (in der Mehrphasenausbildung oder Probezeit) und Schüler und Lehrer in der praktischen Fahrausbildung
* 0,5 ‰ für Kraftfahrzeug- und Kraftradlenker
* 0,5–0,79 ‰: Vormerkdelikt, Geldbuße von 300 bis 3.700 €
* 0,8–1,19 ‰: Geldbuße von 800 bis 3.700 € und 3-stündiges Verkehrscoaching
* 1,2–1,59 ‰: Geldbuße von 1.200 bis 4.400 €, 15 Stunden Nachschulung und vier Monate Führerscheinentzug
* 1,6 ‰ und darüber: Geldbuße von 1.600 bis 5.900 €, 18 Stunden Nachschulung, Vorführung beim Amtsarzt, verkehrspsychologische Untersuchung und sechs Monate Führerscheinentzug
Gruß
webcruiser

Hallo,
der Bußgeldkatalog sieht bei uns folgende Ahndungsmöglichkeiten vor:
mindestens 0,5 Promille bis kleiner 1,1 Promille:

  1. Verstoß 4 Punkte 500,00 Euro 1 Monat FS Entzug
  2. Verstoß 4 Punkte 1000,00 Euro 3 Monate FS-E
    ab 3. Verstoß 4 Punkte 1500,00 Euro 3 Monate FS-E
    Gruß
    webcruiser

Hallo,
wenn das Ergebnis von 1,4 Promille durch die Blutprobe bestätigt werden sollte, dann sind Sie absolunt fahruntüchtig. Als Geldbuße käme dann ein Montasgehalt sowie einen Führerscheinentzug von mindestens 7 Monaten in Betracht. Vorbestraft sind Sie dadurch nicht.

MfG
C.Bensmann