Unfall Auto

Einen schönen guten Morgen Forum,

nehmen wir an Herr U. fährt rückwärts in das Auto von Frau T. Die Polizei nimmt den Schaden/Unfall auf und Herr U. bekommt 35 Euro Busgeld. Der Schulfrage ist geklärt. Wie muss Frau T. nun vorgehen? Sie ruft bei ihrer Versicherung an um den Schaden zu melden. Diese teilt mit, dass Frau T. sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen muss. Das tut sie und ihr wird mitgeteilt, dass die Schuldfrage nicht geklärt ist. Sie können nichts weiteres tun. Wie ist das denn rechtlich bzw. stimmt es, dass Frau T. den Unfall mit der gegnerischen Versicherung abwickeln muss. Würde bei der Sachlage ein Anwalt übernommen werden (Frau T. hat keine Rechtschutz).
Danke für die Aufklärung.

Konni

GUten Morgen!

Wie ist das denn
rechtlich bzw. stimmt es, dass Frau T. den Unfall mit der
gegnerischen Versicherung abwickeln muss.

Nein, muss sie nicht - es sei denn, sie will den Schaden reguliert haben.

Würde bei der
Sachlage ein Anwalt übernommen werden

Ja!

Danke.

Nein, muss sie nicht - es sei denn, sie will den Schaden
reguliert haben.

Sie möchte nur den Schaden - von der gegernischen Versicherung -bezahlt bekommen. Ich verstehen nicht, wass du mit „reguliert“ meinst. Kann sie den Wagen einfach bei der Werkstadt abstellen und sagen, dass dieser repariert werden soll? Die gegnirische Versicherung weiß noch von keinem Schaden.

Sie möchte nur den Schaden - von der gegernischen Versicherung
-bezahlt bekommen. Ich verstehen nicht, wass du mit
„reguliert“ meinst.

Genau dies. Ich wollte nur sagen: Sie MUSS das nicht tun, sie KANN das tun. Als Geschädigter ist man völlig frei in der Entscheidung, was man tut oder nicht.

Kann sie den Wagen einfach bei der
Werkstadt abstellen und sagen, dass dieser repariert werden
soll?

Der erste Weg (bzw. der erste Anruf, die erste E-Mail) sollte zum Anwalt führen. Eventuell ist es nötig, den Wagen zunächst von einem Sachverständigen begutachten zu lassen.

Genau dies. Ich wollte nur sagen: Sie MUSS das nicht tun, sie
KANN das tun. Als Geschädigter ist man völlig frei in der
Entscheidung, was man tut oder nicht.

OK- danke. Jetzt habe auch ich das kapiert.

Kann sie den Wagen einfach bei der
Werkstadt abstellen und sagen, dass dieser repariert werden
soll?

Der erste Weg (bzw. der erste Anruf, die erste E-Mail) sollte
zum Anwalt führen. Eventuell ist es nötig, den Wagen zunächst
von einem Sachverständigen begutachten zu lassen.

Gut, der Termin mit dem Sachverständigen ist bereits gemacht. Mal schauen was dieser macht bzw. um hier fiktiv zu bleiben, nehmen wir an, dass der Termin beim Sachvertändigen gemacht wurde, dann werden wir ja sehen, was dieser rät.

Hallo,

Gut, der Termin mit dem Sachverständigen ist bereits gemacht.

Doch wohl hoffentlich nicht vom Geschädigten aus? Dann zahlt er den nämlich selber, wenn die Versicherung den Schaden einfach so anerkennt.

Und natürlich ist ein Sachverständiger auch kein Anwalt. Nicht mal ein wenig. Was genau soll das also bringen? Den Anwalt hätte der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung bezahlt, wenn der Geschädigte wirklich nur Geschädigter ist…

Gruß
loderunner (ianal)

Die gegnirische Versicherung weiß noch von keinem
Schaden.

Wie jetzt? Im Ausgangspost hiess es, die Schuldfrage sei nicht geklärt.

Ansonsten weiss die Versicherung jetzt ja vomn dem Schaden, die Schuldfrage scheint dank Aufnahme der Polizei auch schwer anzuzweifeln zu sein…
Ich würde sagen: Wagen in die Werkstatt, Kostenvoranschlag an die Versicherung - diese wird ihrem Kunden Dampf machen - bei der Sachlage sollte dann bald eine Freigabe kommen, sonst eben dann zum Anwalt.

Gutachter bei nem Rückwärts- Auffahrunfall? - Eher ungewöhnlich/unnötig…

Grüße

Moin,

ich glaub hier darf man sagen, daß ihr absolut NULL Ahnung habt. In dem Fall solltet ihr selbst nicht unternehmen zur Klärung!

Von daher gibt es imho zwei Möglichkeiten, wenn irh einfach nur repariert haben wollt.

Viele Werkstätten beiten den Service den Schaden selbst mit der Versicherung abzuwickeln - dies ist der einfachste Weg für einen Geschädigten.
Alternativ kann man natürlich einen Anwalt einschalten, aber dies halte ich nur für sinnvoll, wenn a; die Werkstatt dies nicht regeln will oder b) die Werkstatt es nicht schafft dies mit der Versicherung zu regeln.

Gruß

Bernd

Hallo,

Viele Werkstätten beiten den Service den Schaden selbst mit
der Versicherung abzuwickeln - dies ist der einfachste Weg für
einen Geschädigten.

Eine Autowerkstatt als Anwalt? Ich wusste gar nicht, dass ein Jurastudium beim KFZ-Meister zur Ausbildung gehört.

Alternativ kann man natürlich einen Anwalt einschalten, aber
dies halte ich nur für sinnvoll, wenn a; die Werkstatt dies
nicht regeln will oder b) die Werkstatt es nicht schafft dies
mit der Versicherung zu regeln.

Und dabei immer fest die Daumen drücken, dass das Kind noch nicht allzu tief im Brunnen steckt?

Viel Glück!

Gruß
loderunner (ianal)

Viele Werkstätten beiten den Service den Schaden selbst mit
der Versicherung abzuwickeln - dies ist der einfachste Weg für
einen Geschädigten.

Eine Autowerkstatt als Anwalt? Ich wusste gar nicht, dass ein Jurastudium beim KFZ-Meister zur Ausbildung gehört.

Moin,

halte dich doch bitte raus aus solchen Themen, wenn du nichtmal die gängige Praxis kennst. Dann wäre dir klar das dies der eifnachste Weg ist und man für solche Fälle sicherlich idR keinen Anwalt braucht.

Gruß

Bernd

Hallo,

halte dich doch bitte raus aus solchen Themen, wenn du
nichtmal die gängige Praxis kennst. Dann wäre dir klar das
dies der eifnachste Weg ist und man für solche Fälle
sicherlich idR keinen Anwalt braucht.

Lol.
Und das sagt dann ein Informatiker, nachdem ein Jurist genau das Gegenteil empfohlen hat.
Aber jeder muss natürlich selber wissen, was er glaubt und was nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Bernd,

Dann wäre dir klar das dies der eifnachste Weg ist und man für solche :Fälle sicherlich idR keinen Anwalt braucht.

Aber nur solange alles glatt läuft…
Natürlich ist das der einfachste Weg, aber es so direkt in diesem Fall zu empfehlen halte ich nicht für den sichersten Weg für den Geschädigten.

Allerspätestens wenn mir die gegnerische Versicherung (wie in diesem Fall) irgendwas von „ungeklärter Schuldfrage“ erzählen würde, wäre ich ganz schnell bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Mag ja sein, dass ich dadurch mehr Papierkram habe, aber was soll’s: Sicher ist sicher.

Gruß Tommie

Guten morgen

nehmen wir an Herr U. fährt rückwärts in das Auto von Frau T.
Die Polizei nimmt den Schaden/Unfall auf und Herr U. bekommt
35 Euro Busgeld.

wogegen er aber Einspruch erheben könnte

Der Schulfrage ist geklärt.

also hat jemand was draus gelernt?

Wie muss Frau T.
nun vorgehen? Sie ruft bei ihrer Versicherung an um den
Schaden zu melden. Diese teilt mit, dass Frau T. sich mit der
gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen muss. Das tut
sie und ihr wird mitgeteilt, dass die Schuldfrage nicht
geklärt ist.

Die versicherungstechnische Schuld ist demnach bisher nicht geklärt

Sie können nichts weiteres tun. Wie ist das denn
rechtlich bzw. stimmt es, dass Frau T. den Unfall mit der
gegnerischen Versicherung abwickeln muss.

So denn der andere Schuld ist? Dieser ksollte aber mal eine Schadenmeldung bei seiner Versicherung machen.

Würde bei der
Sachlage ein Anwalt übernommen werden (Frau T. hat keine
Rechtschutz).

Ein Anwalt ist nie verkehrt.
Wenn davon auszugehen ist, dass die Schuldfrage relativ sicher ist, dann erst recht, da die gegnerische Versicherung den anwalt zu zahlen hat.
Ich würde meinen Schaden nie mehr ohne Anwalt regeln.

Gruss HighQ

Guten morgen

Ich würde meinen Schaden nie mehr ohne Anwalt regeln.

Gruss HighQ

Guten Morgen!

Das sorgt für mehr Geld auf den Konten der Anwälte und höhere Beiträge für die Versicherten.

Gruß,

BB