Hallo erstmal,
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen und ich gut erklären.
Also ich probiere es mal:
PKW A will einen Supermarkt der von seiner Fahrtrichtung aus links liegt besuchen. Die Spur war 2 zweispurig also jede Richtung eine Spur. PKW A wollte nun zu dem kleinen Parkplatz abbiegen (also erst gegenspur überqueren). Da die Gegenspur kompl. Frei war ist diese Person halb auf die Gegenspur abgebogen, da sah PKW A das es sich auf dem Parkplatz staute 2 Autos standen in Reihe vor PKW A. Also der letzte der beiden (PKW B) stand fast kompl. auf dem Parkplatz, da machte dieser den Rückwärtgang rein und setzte schnell nach hinten in dem moment als PKW A Hupte war seine kompl. Stossstange schon hinüber. Halter PKW B sah auch den Fehler eigentlich ein meinte nur nebenbei noch PKW A Fahrer wäre ja auf die Gegenspur gefahren. Könnte PKW A da eine Teilschuld treffen nur weil dieser bereits auf die Gegenspur aufgeschlossen hat? Falls noch fragen sind nur zu ich hoffe ich konnte es gut erklären.
Danke schonmal
Gruss Sabrina