Unfall evtl. Teilschuld möglich?

Hallo erstmal,

ich hoffe mir kann jemand weiter helfen und ich gut erklären.

Also ich probiere es mal:

PKW A will einen Supermarkt der von seiner Fahrtrichtung aus links liegt besuchen. Die Spur war 2 zweispurig also jede Richtung eine Spur. PKW A wollte nun zu dem kleinen Parkplatz abbiegen (also erst gegenspur überqueren). Da die Gegenspur kompl. Frei war ist diese Person halb auf die Gegenspur abgebogen, da sah PKW A das es sich auf dem Parkplatz staute 2 Autos standen in Reihe vor PKW A. Also der letzte der beiden (PKW B) stand fast kompl. auf dem Parkplatz, da machte dieser den Rückwärtgang rein und setzte schnell nach hinten in dem moment als PKW A Hupte war seine kompl. Stossstange schon hinüber. Halter PKW B sah auch den Fehler eigentlich ein meinte nur nebenbei noch PKW A Fahrer wäre ja auf die Gegenspur gefahren. Könnte PKW A da eine Teilschuld treffen nur weil dieser bereits auf die Gegenspur aufgeschlossen hat? Falls noch fragen sind nur zu ich hoffe ich konnte es gut erklären.

Danke schonmal
Gruss Sabrina

Hallo Sabrina,

wenn A schon stand trifft B die alleinige Schuld da B sich beim zurücksetzen vergewissern muß das hinter ihm alles frei ist.

Grüßle
Frank K.

Würde ich mir keine Gednaken machen, da die Versicherung erstmal selbstständig die Rechtslage prüft. Da der Schaden hier gering sein dürfte denke ich nicht, dass da was kommen wird.

Denkbar ist vor Gericht alles :wink:. Man könnte sich auf den Standpukt stellen, dass ein Mitverschulden vorliegt, weil B dort hätte nicht stehen dürfen. Wie die StVO schon sagt abbiegen darfste eigentlich nicht, wenn kein Platz ist und B damit die Spur blockiert.

Aber das zu konstruieren halt ich in dem Fall für abwegig, denn wie der Vorredner schon gesagt hat erst schauen, dann rückwärts fahren. Der Verstoß, den B begangen hat ist damit praktisch nicht von der Schutzrichtung der Vorschrift gedeckt. Wäre B jetzt jemand reingefahren, weil B dessen Spur blockiert hat würde ich hingegen die Teilschuld unproblematisch annehmen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

(PKW B) stand fast kompl. auf dem Parkplatz, da machte dieser
den Rückwärtgang rein und setzte schnell nach hinten in dem
moment als PKW A Hupte war seine kompl. Stossstange schon
hinüber.
Könnte PKW A da eine Teilschuld treffen?

Wenn es keine Zeugen gibt (keine, die sich dazu äußern), dann trifft A sogar die alleinige Schuld, weil B dann behaupten kann, A sei ihm hinten drauf gefahren.

-)

-Efchen