Unfall im drive-in Baumarkt. Wer haftet?

Mal folgenden Fall angenommen:
Jemand fährt mit Pkw und Anhänger in einen Drive-In BAUMARKT. Er möchte Treppenstufen kaufen und bittet einen Mitarbeiter, diese per Gabelstapler zu seinem Hänger zu fahren. Dieser fragt den Kunden, ob er zu schwach sei, sie zu seinem Auto zu transportieren, schliesslich müsse er ja auch stark genug sein sie zu verlegen. Er solle doch mit dem Anhänger bis an die Stufen fahren und sie einladen.
Der Kunde ist ein erfahrener Hängerfahrer. Er setzt rückwärts in den Bereich mit den Stufen und stellt nach wenigen Metern fest, dass der Platz nicht ausreicht zum Rangieren. Als er wieder vorwärts fährt, gibt es ein schabendes Geräusch. Ein Mitarbeiter des Marktes hat eine ca. 40 cm hohe Palette mit Betonplatten im Fahrweg stehen gelassen, der Kunde hat sich Kotflügel und Beifahrertüre aufgerissen. Der Marktleiter bestätigt den Unfall, will aber zur Haftung keine Angaben machen. In der Einfahrt zum Markt stehen auch keine Schilder, wie „Befahren auf eigene Gefahr“.
Wer hat den Schaden zu vertreten? Der Kunde, der Baumarkt oder beide zu gewissen Anteilen?

Danke für Eure Ideen dazu!

Hallo
Ich bin kein Jurist, deshalb nur meine persönliche Meinung:

Jemand fährt mit Pkw und Anhänger in einen Drive-In BAUMARKT.
Er möchte Treppenstufen kaufen und bittet einen Mitarbeiter,
diese per Gabelstapler zu seinem Hänger zu fahren.

Ein freundlicher Baumarkt, der sogar einen Gabelstapler dafür bereitstellt um den Kunden glücklich zu machen.

Der Kunde ist ein erfahrener Hängerfahrer.

So wie 99,99% aller Autofahrer :wink:

Er setzt rückwärts in den Bereich mit den Stufen und stellt nach wenigen Metern fest, dass der Platz nicht ausreicht zum Rangieren.

Das ist gut wenn man das erkennt. Als erfahrener Hängerfahrer erkennt man das aber bevor man rückwärts fährt. Zudem sollte man (als erfahrener Hängerfahrer) einen Einweiser haben (und sei es ein Baumarktmitarbeiter, welches die Rechtslage vielleicht verändern würde). Zudem soll es sogar 20m lange LKW geben die in eine enge Parklücke rangieren können.

Als er wieder vorwärts fährt, gibt es ein schabendes Geräusch. Ein
Mitarbeiter des Marktes hat eine ca. 40 cm hohe Palette mit
Betonplatten im Fahrweg stehen gelassen

Beim vorwärtsfahren??? Aus dem nichts! ist eine Palette Betonplatten!!! aufgetaucht?

Der Kunde hat sich Kotflügel und Beifahrertüre aufgerissen.

Kotflügel UND Beifahrertüre? Das muss man erstmal schaffen!

Der Marktleiter bestätigt den Unfall, will aber zur Haftung keine Angaben machen. In der Einfahrt zum Markt stehen auch keine Schilder wie „Befahren auf eigene Gefahr“.

Der Marktleiter wäre auch blöd ein Schuldeingeständnis zu machen. Auch ohne besonderes Schild gilt die StVO (mit Ausnahme gekennzeichneter Privatgrundstücke, Verweis §18 StVO)

Wer hat den Schaden zu vertreten? Der Kunde, der Baumarkt oder
beide zu gewissen Anteilen?

Sofern die Palette mit Betonplatten nicht in das stehende! Fahrzeug gefahren ist, trägt der Fahrer die alleinige Schuld. Schliesslich ist der Fahrer mit seinem Fahrzeug mit der stehenden Palette kollidiert.
Die Schuld auf den Baumarktleiter abzuwälzen halte ich persönlich für abwegig und rechtlich nicht begründbar.

Danke für Eure Ideen dazu!

Kein Problem. Sorry für manch zynische Bemerkung, aber wenn ich mein Auto in den Graben fahre, bin ich allein dafür verantwortlich (und nicht die Strassenbaumeisterei, die den Graben gebaut hat)

Greetz, Gley