Unfall mit einem Miettransporter HILFE

Hallo,

Ich habe einmal eine Frage bezüglich eines Schadens an einem Transporter, den ich für einen Umzug angemietet habe. Vorweg, wir haben nicht 23,00€ bezahlt um die Selbstbeteiligung auf 850,00€ zu senken… (sonst is auch nie was passiert… tja)

Und zwar ist es wie folgt. Ich bin mit meiner Freundin auf den Parkplatz von einem Möbelhersteller und sind ins Parkdeck im EG gefahren.
Wir fanden keinen Parkplatz und ein Mitarbeiter wies uns daraufhin, dass wir ins Untergeschoss fahren sollten.

Wir sind dann zum UG gefahren und durch das Tor gefahren, dass anzeigt, wie hoch das Fahrzeug sein darf. An dem fehlten die Ballons die da runterhängen und den Fahrer so warnen… wir sind runtergefahren und dann mit dem Dach des Transporters gegen die Decke gefahren.

Zudem kommt auch noch, dass wir kurzfristig den Fahrer aufgrund von Krankheit tauschen mussten, was uns ein Servicemitarbeiter von Avis als „kein Problem“ auslegte.

wir haben das Fahrzeug am Wochenende außerhalb der Geschäftszeiten zurückgebracht und einen Zettel beigelegt, dass wir mit dem Fahrzeug einen Unfall hatten.

Die Niederlassung (Avis) hat am Montag angerufen und gefragt, was da los gewesen sei, die haben nix gesehen und das Fahrzeug direkt weitervermietet. Die hätten es also nich gemerkt, wären wir nich so ehrlich gewesen… und jetzt das… naja anderes Thema… weiter im Text:

Nach einiger Zeit kam dann Post von der Avis Zentrale mit einem Kostenvoranschlag von 8000€ den wir zu zahlen hätten, da wir grob Fahrlässig gehandelt haben.

können Sie uns Tipps geben, wie wir da am Besten verfahren könnten???

Ich hab gelesen, das grobe Fahrlässigkeit nicht als Ausschlussregel für Versicherungen dient… was is da dran?
Und wie siehts aus mit privater Haftpflichtversicherung? Kann man da noch was versuchen?

Freundliche Grüße…

Hallo,

meiner Meinung nach kannst du die grobe Fahrlässigkeit anzweifeln, da du ja nicht absichtlich das Dach angefahren hast…

Frag am besten mal nen Anwalt.

Mehr kann ich dir dazu leider auch ned sagen.

Sorry.

Hallo, der beste Tipp, bei einem Streitwert von 8000 Euro ist wahrscheinlich, sich erst einmal einen Anwalt zu nehmen…

Die grobe Fahrlässigkeit steht im Raum, die begründeet werden muss, jedoch bei einem Nichtbeachten der Fahrzeughöhe (auch wenn vor dem Hindernis keine „höhenwarner“ hängen) ist der Gedanke auch nicht wirklich fern…

Gem. § 823 BGB sind Sie erst einmal schadensersatzpflichtig, begründet aus dem Mietverhältnis des Fahrzeuges zwischen Ihnen und dem Verleiher. Dann gibt es da aber noch das Verhältnis Verleiher und Versicherer, die natürlich auch einen Vertrag haben und darin AGB vorhanden sind (die hier interessant wären)

Aufgrund der Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ab 01.01.2008 wurde das sog. „Alles-oder-Nichts“-Prinzip abgeschafft. Früher galt in der Tat (in der Regel) bei grober Fahrlässigkeit, dass die Kasko-Versicherung den Versicherungsschutz komplett versagte bzw. versagen konnte. Nach der neuen Regelung muss ggf. anteilig geleistet werden, je nach Schweregrad der Fahrlässigkeit.
Also, es muss entschieden werden, ob Sie grob fahrlässig (nach altem VVG wäre dann evtl. Leistungsfreiheit gegeben) oder nach dem neuen VVG nur noch leicht fahrlässig gehandelt haben, mit der Folge einer zumindest nur noch anteiligen Haftung.

Ich hoffe, zumindest ein wenig geholfen zu haben und das Beste für Sie bei dem (fast garantiert) auf Sie zukommenden Rechtsstreit