Verjährung bei Blitzer?

Hallo!

Wie ist das denn, wenn man geblitzt wurde, dann kommt ein Zeugenfragebogen, weil man es offentlichlich nicht war (sieht man auf dem Foto). Dann sagt man, wer es vermutlich war. Innerhalb welchem Zeitraum muß die Person dann den Bußgeldbescheid bekommen, damit es noch nicht verjährt ist?

Innerhalb welchem Zeitraum muß die Person dann den
Bußgeldbescheid bekommen, damit es noch nicht verjährt ist?

Hallo,

vor dem Bußgeldbescheid bekommt der Sünder erst einmal einen Anhöhrungsbogen. Der muss innerhalb von drei Monaten noch dem Verstoß angeordnet werden, und unterbricht wieder die Verjährung für drei Monate. Angeordnet bedeutet, er kann auch noch nach den drei Monaten kommen, oder auf dem Postweg verloren gehen. Dennoch ist die Verjährung untebrochen.

Gruß

hartmut