Verkehrsberuhigter bereich vs. parkplatz

hallo,
ein ausgeschilderter parkplatz( vom einkaufstempel) in einem verkehrsberuhigten bereich… wer muss wem vorrang gewähren??
hauptmann

hallo,

Moin!

ein ausgeschilderter parkplatz( vom einkaufstempel) in einem
verkehrsberuhigten bereich… wer muss wem vorrang gewähren??

Es gilt „Rechts vor Links“, wenn keine anderslautenden Verkehrszeichen aufgestellt sind. Ansonsten findet §1 StVO Anwendung :wink:

hauptmann

Gruss

Mutschy

Hallo Hauptmann,

ein privater Parkplatz der zu einem Supermarkt gehört ist dann öffentlich, wenn ihn jeder befahren darf. Ab diesem Moment gilt auch das Recht der allgemeinen Straßenverkehrsordnung. (StVO)

Wenn keine expliziten Vorfahrtschilder aufgestellt sind (wie z.B. in Parkhäusern) gilt wie immer im Straßenverkehr „Rechts vor Links“.

Mit schönem Gruß,
John

ein ausgeschilderter parkplatz( vom einkaufstempel)

Hi,

also ein privater Parkplatz.

in einem
verkehrsberuhigten bereich…

Ist das überhaupt wichtig?
Wie wäre es, wenn der Parkplatz jetzt kein Parkplatz von einem Supermarkt wäre, sondern eine Hofausfahrt?

wer muss wem vorrang gewähren??

Es sollte, zumindest an der Ausfahrt vom Parkplatz andeutungsweise ein kleiner Absatz sein der eindeutig die Vorfahrt regelt.

Privatgelände kann kein Vorrang vor einer Straße haben, dazu müsste der Parkplatz dem öffentlichem Verkehr gewidmet sein.

Q-Gruß