Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Am 10.08.09 fuhr eine Autofahrerin meiner Frau auf ihr Auto auf.Das diese die alleinige Schuld trägt wurde nie bestritten.Der Schaden am Fahrzeuge meiner Frau wurde durch einen Gutachter der Dekra eingeschätzt,es wurde ein Gutachten erstellt in dem die Höhe des Schadens,mit
1.780€ inkl. Mehrwertsteuer,bzw.1.500€ ohne Mehrwertsteuer festgelegt wurde.Der Restwert des Fahrzeuges wurde vom Gutachter auf 1.500€ inkl.Mehrwertsteuer festgesetzt.Die Versicherung schickte zuerst ein Schreiben das ihr von einem Autoverwerter ein Restwertangebot über 2.090€ gemacht wurde und das wir das Fahrzeug abholen lassen sollen.Ich stellte klar das ich das Auto gar nicht weggeben möchte.Dann kam ein Scheck über 1.000€ als Vorschuss und ich wurde gefragt ob auf Gutachterbasis abgerechnet werden soll.Ich stimmte zu.Der Scheck über die Restsumme war über 135€
Mit folgenden Text,„Der Scheckbetrag setzt sich wie folgt zusammen:Wiederbeschaffungswert gemäß Gutachten,abüglich des Ihnen vorliegenden höheren Restwertangebotes.Uhre Unkostenpauschale wurde hinzugefügt.Die Abrechnung erfolgte wunschgemäß als Totalschaden.“.Es ist allerdings kein Totalschaden,nur am Heck sind Schrammen und eine Beule unter der Stoßstange,die Verkehrssicherheit ist nicht beeinträchtigt.Ich habe auch noch folgende Frage,kann ich nach dieser Zeit noch den mir nach einem nicht verschuldeten Unfall,auf Kosten der gegnerischen Versicherung zustehenden Anwalt nehmen,oder muss ich nun den Anwalt selber bezahlen.Mit der Versicherung habe ich erfolglos versucht die Sache zu klären.Ist sicher etwas kompliziert,wäre aber schön wenn mir trotzdem jemand weiter helfen könnte.Schon mal vielen Dank für das lesen dieses ganzen Werkes,Peter Peschke.

Herr Peschke,
ich bin kein Versicherungsexperte, glaube aber zu wissen, dass die Versicherung hier falsch liegt. Ich rate Ihnen sich einen Anwalt zu nehmen, dessen Kosten von der Gegnerischen Vers. zu übernehmen sind und gegen die Versicherung vorzugehen. Die Zeit, wann der Unfall gewesen ist, spielt keine Rolle. Entscheident ist, dass die Vers. Sie ganz offensichtlich über den Tisch ziehen will. Also helfen kann Ihnen nur ein Anwalt.
Ich hoffe Sie bekommen Ihr Recht und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen P.Wagner

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Hallo, ein Totalscha´den tritt ein, wenn die Reparatur teurer als der Restwert ist. Hier also ein Totalschaden. Auszahlung nach Gutachten heißt man bekommt die Reparatur minus MEhrwertsteuer und abzüglich des Restwertes. Eventuell läßt sich noch Nutzungsausfall für die Reparaturdauer herausholen. Da der Widerbeschaffungswert nicht bekannt ist kann ich keine Aussage zu den Zahlen machen.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo Peter!

Es gibt bei der Anfrage für mich ein Problem:
Dies ist ist in keinerlei Hinsicht eine verkehrsrechtliche Fragestellung. Es geht bei Deiner Frage in keinem Fall um Rechtsnormen der Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, des Straßenverkehrsgesetzes oder des Strafgesetzbuches. Deine Frage zielt rein auf Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch; Schadensregulierung)ab, in welchem ich nicht wirklich bewandert bin.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen

Guten Tag, Herr Peschke!

Leider habe ich mit Versicherungen rein gar nichts am Hut. Am Besten halten Sie direkt bei Ihrer Versicherung Rücksprache.

Oder Sie finden hier einen Experten für Versicherungen :smile:
Tut mir leid,
Marie

Hallo,

ich würde Ihnen gerne weiterhelfen, doch leider kenne ich mich in Gutachter bzw. Versicherungsgeschichten nicht so gut aus. Anderes wäre es gewesen bei besonderen Unfällen oder Vekehrssituationen.

Bei dem Anwalt weiss ich es leider auch nicht genau, aber mein Anwalt sagt immer; „Sie haben ein Recht auf eine Vertretung Ihrer Angelegenheit“. Will damit sagen, wenn sie Im Rechtsschutz sind, sollten sie sich keine Gedanken machen und wenn nicht würde ich den Anwalt vorher fragen (sollte aber kein Problem sein und die gegnerische Versicherung müsste bezahlen)

Bei dem Rest möchte ich keine Halbwahrheiten sagen und hoffe ihnen antworten noch mehr. Aber ich meine, wenn ein PKW einen höheren Schaden hat, als er wert ist, liegt automatisch ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Ist das bei ihnen auch so tituliert worden?

Die Versicherungen sind manchmal echt gemein und da fragt man sich hinterher warum man nicht sofort n Anwalt einschaltet. In der heutigen Gesellschaft leider meist nicht anders möglich, auch wenn man sich als Unfallbeteiligte gut versteht und es da keine Probleme gibt.

Trotzdem viel Glück und gute Nerven
Grüsse Apraxia

Hallo Peter,

du schilderst hier das typische Verhalten von Versicherungen. Du hast selbst alles versucht, um mit der Versicherung klar zu kommen- leider erfolglos. Es bleibt dir nichts anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten. Manchmal reicht ja auch nur ein erstes Gespräch mit ihm. Wenn nicht, überlasse ihm den Stress mit der Vers… Eine andere Möglichkeit sehe ich hier nicht.

Gruß Jörg F.

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Recht vielen Dank für Ihre Antwort,der Fall wird tatsächlich mit diesem Dreh versucht,man hat mir einen Händler angeboten der den Wagen für einen höheren Wert als angeblichen Totalschaden kaufen würde,so will man versuchen die Forderung zu drücken.Hoffen wir einfach das sich in dieser Gesellschaft insgesamt was ändert.Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag,Peter Peschke.

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Hallo Jörg,vielen Dank für Deine Hilfe,ich wünsche Dir noch einen schönen Tag,Peter.

Hallo Peter,

ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, da die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges übersteigen.

Bei der fiktiven Abrechnung haben Sie nur Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten ohne die Mehrwertsteuer.

Wie die Versicherung auf 1135 Euro Erstattung kommt, ist mir ein Rätsel.

Für weitere Forderungen empfehle ich allerdings die Konsulation eines Rechtsanwaltes.

Viele Grüße
Christopher

Hallo Peter!

Genau das gleiche habe ich auch schon hinter mir, nur daß mein Auto mehr oder weniger wirklich totalschaden war und der Restwert höher war. Habe auch ohne zögern das Geld der Versicherung erhalten. Bei mir war das so der gesammtwert meines Autos war 4600 €. Von der Versicherung habe ich 3000 erhalten und der Restwert lag bei 1600 €, den ich dann von einem Händler erhalten haben, der mir mein Auto abgekauft hat.

Genau kenne ich die Gesetzeslage nicht, wie das dann ist wenn der gerechnete Schaden vom Gutachter höher ist, als der Restwert. Normal, das weiß ich,steht einem zumindest der Restwert zu, bei Ihnen wäre das die Höhe von 1500 €. Daß ein Betrag wenn man nach Gutachter oder Kostenvoranschlag abrechnet wird immer ohne MwSt ausbezahlt.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, der ja von einer Rechtsschutz Versicherung bezahlt wird, sofern vorhanden. Sollte keine vorhanden, muß man die Kosten vorerst selbst tragen. Welche jedoch bei einem Sieg, vom Gegener erstattet werden.

Es ist immer leider die Masche von Versicherungen, versuchen günstig für die Firma abzurechnen, in der Hoffnung der Gegner wehrt sich nicht.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen, ohne mir sicher zu sein.

Wünsche viel Erfolg!

Herzliche Grüße
Momo

Hallo Momo,recht vielen Dank für Deine Antwort,ich werde mir dann einen Anwalt nehmen.Noch ein schönes Wochenende,Peter.

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Hallo,recht vielen Dank für Ihre Mühe,Peter.