Verkehrsrecht Niederlande - Baustelle

… ändert Parksituation - Wie lange vorher muss das Schild stehen?

Ich parke immer an der gleichen Stelle im Meerssenerweg in Maastricht. 50 Meter hinter dem Ende der Parkzone(in der man pro Stunde bezahlen muss) auf einem Grünstreifen. Kein Park- kein Halteverbot, keine Parkzone.

Jetzt wurde wahrscheinlich am Montag ein Schild aufgestellt, das auf dem Gelände am Dienstag eine Laterne umgesetzt wird und dort ein Parkverbot eingerichtet wird für den Tag.

Heute komme ich zum Parkplatz, das Auto wurde für 175€ abgeschleppt und ich habe einen 70€ Strafzettel. Interessanterweise wurde der Strafzettel am 29.3. um 8:24 Uhr ausgestellt und der Auftrag zum Abschleppen um 8:15 Uhr eingereicht.

Muss ich das Abschleppen bezahlen? Muss ich den Strafzettel bezahlen?

Lieben Gruß,
Gregor

Grüß Sie Gregor,
in Deutschland ist das geklärt. Wurde das Schild nach dem Parken aufgestellt und es ist kein Parkverbot müssten die Strafen nicht bezahlt werden. Wie in Maastricht weis ich nicht, denke jedoch das auch hier nicht davon ausgegangen werden kann, das Parkenverboten ist.
Würde bei einem Anwalt Beistand einhohlen.
MfG
K-H Müller

Hallo Gregor,

Schilder müssen nicht angekündigt werden. In diesem Fall handelt es sich im Grunde genommen um die Freihaltung für eine Baumaßnahme. Während man bei einem normalen Schild in der ANfangszeit nachsichtig ist, kann man das bei Baubehinderung nicht sein. Du hättest das Schild sehen und dich nach richten müssen. Das du das nicht tatest ist zwar verständlich, aber das Pech ist auf deiner Seite. Ich kann zwar nur für Deutschland sprechen, vermute aber, daß es in Maastrich nicht anders ist.

Grüße von Steffi

Die Freihaltung für die Baumaßnahme(die ja nur einen Tag gedauert hat) wurde ja nur einen Tag vorher angekündigt. Auf einem Parkplatz den 90% der Autofahrer nur wöchentlich benutzen, finde ich 24 Stunden Vorwarnung zu kurz!?

Hallo! StVO von Niederlande ist mir leider nicht bekannt.

MfG - xgigx

Hallo Gregor,

tut mir leid, aber eine Beschilderung muß gar nicht angekündigt werden. Und wenn es steht, dann muß es beachtet werden. Punkt. Es gibt im (deutschen) Gesetz keine Ankündigungsfristen.

Gruß Steffi

Hallo Gregor,
danke für Dein Vertrauen. Leider kann ich Dir hier wirklich nicht helfen.
Ich empfehle Dir, in dem Forum: www.adac.de/Recht_und_Rat unter verkehrssuenden/verkehrsverstoesse_im_ausland und dann unter verfolgung_von_verkehrsverstoessen/niederlande zu suchen. Vielleicht ist dort etwas für Dich.
Ansonsten kann Du Deine Frage auch in dem Forum:
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht suchen (oben rechts in die Textzeile schreiben)
Vorher aber noch anmelden (kostenlos und verpflichtet zu nichts).
Viel Glück
kraroma

Hallo Gregor,
leider kann ich mit niederländischem Recht nicht helfen. Tut mir leid. In Deutschland müsste das Schild mind 2 Tage vorher stehen (müsste irgendwo in einem Kommentar zu finden sein)… sollten also die entsprechenden Anforderungen in Holland erfüllt sein, dann wäre die Strafe und auch das Abschleppen zu zahlen… aber Parken auf dem Grünstreifen hätte hier schon eher zu Konsequenzen geführt…
aaaaber… bei uns würde ein Schild „Parkverbot“ nur für die Fahrbahn gelten, wenn nicht mit draufsteht „auch auf dem Seitenstreifen“… vielleicht lässt sich da was draus machen… also mal die niederl. StVO übersetzen und danach suchen :o)… hätte das Auto denn auf dem Grünstreifen bei den Bauarbeiten gestört (wenn nicht, dann wäre das Abschleppen nicht verhältnismäßig) ??
LG
Conny

Sorry, da muss ich passen. Das niederländische Verkehrsrecht ist mir vollständig unbekannt.
Als Tipp: einfach mal die Polizei in NL fragen.

Hallo,
mit Verkehrsrecht im Ausland kenne ich mich nicht aus, daher will ich dazu lieber nichts falsches sagen.
Gruß
Chris

Hallo Gregor,
ich kann natürlich nur für das deutsche Recht sprechen. In Deutschland, muss 3 Tage bevor die Maßnahmen beginnen, die Schilder aufgestellt werden. Alle Fahrzeuge, die beim Aufstellen in der Verbotszone parkten, werden notiert. Diese Liste muss 2 Jahre aufbewahrt bleiben.
Wie es in den Niederlanden gehandhabt wird, entzieht sich meinen Kenntnissen.

Sorry, mit Niederländischem Verkehrsrecht kenne ich mich nicht aus.
In Deutschland muss ein Halteverbotsschild mindestens 72 Stunden vorher aufgestellt werden.

Gruß
Muffy

Sorry,

du hast zu viele Fakten weggelassen um halbwegs vernünftig auf deine Frage zu antworten:

  1. Wie lange vor dem Halteverbotsschild hast du dein Auto dort abgestellt ?

  2. Wann genau wurde das Schild aufgestellt ?
    (Vermutungen nützen nichts !)

Grundsätzlich gilt: Die Behörde muss einen „angemessenen Zeitraum“ zwischen Aufstellen des Halteverbotsschildes und Abschleppen verstreichen lassen.
Was „angemessen“ ist entscheiden die Gerichte, welche regional unterschiedlich urteilen. Ich habe diesbezüglich kein Ger.-urteil zur Hand, vermute jedoch, dass wenige Tage ausreichen…

Wenn das eingehalten wurde, musst du zahlen, da kommst du nicht drum rum…

Gruß

frazier

P.S.: Zeitpunkt des Strafzettels und Abschleppauftragserteilung sind irrelevant.

Hallo !

Ich glaube das es sich verhält wie hier in Deutschland!
Aber GLAUBEN tun wir in der Kirche!
Somit kann ich Dir nicht helfen,

Gruß

Hallo Gregor,

in Deutschland muss ein Schild mindestens 48 Stunden vorher aufgestellt werden. Die Frist gilt aber nur für den, der dort dauerhaft geparkt hat. Wenn du aber jeden morgen aufs neue dahin kommst, muss du dich schon umschauen, ob sich an der Beschilderung etwas geändert hat

Gruß

r.

Hallo Gregor.

Leider kann ich dir bei dieser Frage nicht Helfen!

Gruß Björn

Hallo,

Ich kann dir bei dieser Frage leider nihct weiter helfen, aber ich rate dir deine Frage auf zB: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home
zu stellen :smile: