Verkehrsrecht nordrheinwestfalen

Liebe/-r Experte/-in,

folgender fall:

herr a fährt alkoholisiert zur tankstelle um dort etwas zu kaufen. jemand fällt das auf polizei wird gerufen

2,2 promille

herr a wurde nicht fahrend aufgegriffen

alkoholtest

führerschein weg

herr a behauptet er sei nicht gefahren sondern jemand anderer

es gibt vermutlich kameras

herr a ist lkw - berufs-kraftfahrer

hat panik bekommen

hat im suff beamten vorgeschlagen er gibt ihnen eur 3000 wenn sie nichts unternehmen

welche möglichkeiten hat herr a um wieder an den führerschein zu kommen?

bitte um hilfe

danke im vorraus

Hallo,

Kameras, Zeugenaussagen…
Aus der Nummer kommt er vermutlich nicht mehr raus.
Erstmal wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wo eine Sperrfrist (die Fahrerlaubnis wird ja bereits vorläufig entzogen sein) erlassen wird, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Vermutlich mind. 12 Monate. Dann wird er vor Neuerteilung eine MPU absolvieren müssen.
Dass er behauptet, er sei nicht gefahren, ist nicht strafbar.

Viele Grüße
Muffy

Hallo !

2,2 Promille ist absulut Fahruntüchtig in Verbindung mit vermutlicher Bestechnung.
Hier muß die Anklage abgewartet werden. Beide Punkte sind Straftaten. Alkoholvergehen kostet, wenn es das erste mal war mind. 1 Jahr Entzug,7 Punkte MPU und Geldstrafe.Erschwerend kommt hinzu das er als Berufskraftfahrer es hätte besser wissen müssen.
Die §§333, 334 StGB regeln den Versuch der Bestechung.
Eine persönlich Anmerkung: Wer mit 2,2 Promille noch Autofahren kann scheint wirklich ein Alkoholproblem zu haben, was behandelt werden muß.

Diese Geschichte unbedingt einen Anwalt übergeben.
Dieses Forum ist dafür nicht geeignet. Es geht hier um Deine Existenz.

Viel Glück und lern was draus.

Hallo,

naja an für sich überhaupt keine Möglichkeit!! § 316 StGB (Folgenlose Trunkenheitsfahrt) und dann noch ein Bestechungsversuch…was glauben sie, was ein Richter da für eine Strafe verhängt? Mit Sicherheit keine milde Strafe.
FS ist mit Sicherheit sehr lange weg. Im Schnitt ca. 1 Jahr und dann muss die MPU noch bestanden werden.

MfG

Liebe Frau Spannbauer,
ja, es ist schwierig! Wie ich die Sache lese, hat Herr A noch nichts vom Gericht erhalten?.. Wenn es das Gericht als nachgewiesen ansieht, dass er unter Einfluss der festgestellten Menge Alkohol gefahren ist, dann hat er erst einmal schlechte Karten. Der Führerschein ist mindestens für 1 Jahr weg, danach wird ihn die Behörde zur mpU schicken, weil bei der Menge Alkohol eine Gewöhnung vorliegen dürfte (Normalmensch B kann bei über 2 %o nicht mehr laufen!). Er sollte sich frühzeitig bei der Behörde melden und fragen, was erwartet wird - meist eine Alkoholabstinenz, die durch ärztliche Befunde nachgewiesen werden muss und noch dazu eine komplette Umkehr im Denken (Alkohol und Auto). Tut mir leid, aber mehr kann man dazu erst einmal nicht sagen.
Grüße
Conny

Hallo Petra,
zu deiner Frage. Es ist komplett verkehrt mit Bestechungsversuchen die Polizei zu etwas zu bewegen. Was hat die Polizei gesagt bevor sie Herrn A zur Alkoholprobe aufgefordert hat? Wer soll den Pkw denn nach Herrn A gefahren haben? Und wo ist denn die Person hin? Warum hat er Herr A wenn er doch nicht gefahren ist der Polizei 3000,- Euro angeboten? Vom Prinzip hat Herr A so gut wie alles falsch gemacht. Besonders das er gefahren ist.
In dem Fall kann ich nur dringend Empfehlen einen Anwalt aufzusuchen, auch dann wenn keine Rechtschutzversicherung besteht. Wobei ich nur geringe Hoffnung sehe das Herr A den Führerschein zurück erhält. Aber es ist zumindest ein Versuch. Das Herr A Berufskraftfahrer ist, ist vor Gericht nicht unbedingt ein Vorteil. Da das Gericht damit argumentiert, das er das Risiko als Berufskraftfahrer unter Alkohol zu fahren kennen muß.
Viel Glück
Georg

Hallo,
leider ist die Situation so verfahren, dass ich hier keine Möglichkeit sehe, den Führerschein zu retten. Wenn man alkoholisiert mit dem Fahrrad erwischt wird, riskiert man den Führerschein. Da die Personalien feststehen, kommt auch die Übernahme des Verstoßes durch einen Dritten (der freiwillig dafür eintreten würde) nicht infrage. Dem Petzer kann man auch nichts anhängen.
Gruß
webcruiser

Hallo,

wer mit 2,2 Promille noch ein Kraftfahrzeug führen kann und auch noch Einkäufe tätigt - gilt als erfahrener Trinker oder besser gesagt als Alkoholiker.
Der Führerschein ist ca. 2 Jahre weg und wird nur nach einem sog. Idiotentest und einer anschl. neuen Ausbildung zugeteilt.
Aus meiner Sicht hat es da den Richtigen erwischt!

Sorry, aber da hörts echt auf!!

mfg
strucki

Hallo Frau Spannbauer,

ich hatte Ihnen schon mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit gibt die Straftaten aus der Welt zu schaffen.

Hallo,

wenn überhaupt besteht nur die Möglichkeit, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und beim Staatsanwalt/Gericht den Antrag zu stellen, mit dem Hinweis auf den Beruf, den Verlust desselben und zu bitten, den SV zu prüfen.
Je nach Beweislage sieht es mit 2,2 Promille schlecht aus. Sind Kameras vorhanden, das Fahren ist definitiv nachweisbar, wer war der andere Fahrer, glaubt man das…
Als LKW-Berufskraftfahrer ist es schon bedenklich, dass man mit 2,2 Promille noch fahren kann, dies deutet nämlich darauf hin, dass man geübt ist im Trinken.

Ob der Bestechungsversuch aufgenommen wurde, weiß man nicht, dies dürfte jedoch für den Führerschein nicht wichtig sein.

Gruß, Marco

Entschuldigt mal bitte, kann mir jetzt folgenden Kommentar nicht verkneifen:

Mir ist Anfang der Woche morgens um 9:00 einer in mein Auto geknallt. Nachdem ich eine starke Alkoholfahne wahrnahm, rief ich die Polizei. Gemessen wurden dann 2,47 Promille (!!!). Habe gesehen, wie Polizist d. Wert aufschrieb.

Wie kann man diesen Leuten, die sich mit solch einer Verantwortungslosigkeit und zugesoffenen Birne in´s Auto setzen auch noch Glück o. Ä. wünschen??? In diesem Fall hier wird dann auch noch der Polizist bestochen. Ich fasse es nicht. Stell´ Dir mal vor, Du hättest jmd. bei Deiner Fahrt totgefahren! Ich wünsche, dass Alkoholsündern mit solchen extremen Promillewerten der Führerschein für IMMER entzogen wird und sie zusätzlich noch ordentlich zahlen müssen. Entschuldigt werden kann das einfach nicht und Hilfe (welche auch immer) sollte dieser „Lkw-Fahrer“ erst recht nicht erhalten.

LG

Entschuldigt mal bitte, kann mir jetzt folgenden Kommentar nicht verkneifen:

Mir ist Anfang der Woche morgens um 9:00 einer in mein Auto geknallt. Nachdem ich eine starke Alkoholfahne wahrnahm, rief ich die Polizei. Gemessen wurden dann 2,47 Promille (!!!). Habe gesehen, wie Polizist d. Wert aufschrieb.

Wie kann man diesen Leuten, die sich mit solch einer Verantwortungslosigkeit und zugesoffenen Birne in´s Auto setzen auch noch Glück o. Ä. wünschen??? In diesem Fall hier wird dann auch noch der Polizist bestochen. Ich fasse es nicht. Stell´ Dir mal vor, Du hättest jmd. bei Deiner Fahrt totgefahren. Ich wünsche, dass Alkoholsündern mit solchen extremen Promillewerten der Führerschein für IMMER entzogen wird und sie zusätzlich noch ordentlich zahlen müssen. Entschuldigt werden kann das einfach nicht und Hilfe (welche auch immer) sollte dieser „LKW-Fahrer“ erst recht nicht erhalten.

LG