Verkehrsregeln: Fußgänger und STOP Strasse

Hallo allerseits,

unter den Kollegen gab es umlängst eine Diskussion zu folgender Situation:

Fußgänger bewegen sich auf einer vorfahrtberechtigen Strasse (oder auf dem dazugehörigen Bürgersteig), auf die von rechts eine Stop Strasse mündet.

Ein von rechts kommendes Fahrzeug muss natürlich stoppen.

Frage: Muss dieses Fahrzeug auch die Fußgänger passieren lassen, bevor es auf oder über die vorfahrtsberechtige Strasse fährt?

Gruss
norsemanna

PS
Aus einem amerikanischem Drivers manual kann man entnehmen, dass dort
die Fußgänger „Vorfahrt“ haben, aber das muß natürlich nicht ebenso für uns in Deutschland gelten.


Stop signs, yield signs, and traffic signals control traffic at busy intersections. They tell drivers who may go without stopping or who must stop and yield right of way to other drivers, bicyclists, or pedestrians.

STOP—OCTAGON
… Yield right of way to traffic (including people walking or riding bikes) in the intersection.

YIELD—TRIANGLE:
… Yield right of way to traffic (including people walking or riding bikes) in the intersection.

Hallo,

ich würd mal sagen:
Im Prinzip nein!
Aber wenn das Auto, wie es sich gehört, am Stopschild stehen bleibt und Fußgänger gehen dann los und vor dem Auto über die Straße, dürfen sie nicht einfach überfahren werden, so dass die Fußgänger praktisch doch zuerst kommen.

Gruß,
Markus

Hallo,

Frage: Muss dieses Fahrzeug auch die Fußgänger passieren
lassen, bevor es auf oder über die vorfahrtsberechtige Strasse
fährt?

Nein, der Fußgänger bewegt sich in Deutschland nicht in diesem Sinne in einer vorfahrtsberechtigten Richtung, das tun nur Fahrzeuge mit Motor und Radfahrer. Er überquert lediglich eine Straße und muss warten, bis er das kann.
Verkehrsplaner fordern anhand dieses Problems überwiegend die Angleichung der Vorfahrtsberechtigung aller Verkehrsteilnemer auf Straßen mit ausgeschilderter Vorfahrtsberechtigung. Also hier die „Vorfahrt“ für den Fußgänger. Bei Rechts-vor-Links-Kreuzungen sollen in diesem Modell die Fussgänger generell Vorrang haben.

Grüße
Richard

Hallo,

Verkehrsplaner fordern anhand dieses Problems überwiegend die
Angleichung der Vorfahrtsberechtigung aller Verkehrsteilnemer
auf Straßen mit ausgeschilderter Vorfahrtsberechtigung. Also
hier die „Vorfahrt“ für den Fußgänger. Bei
Rechts-vor-Links-Kreuzungen sollen in diesem Modell die
Fussgänger generell Vorrang haben.

Müsste dann nicht auch jeder Fussgänger die Verkehrsregeln kennen und z.B. den Führerschein machen? Woher weiss der Fussgänger wann er „Vorfahrt“ hat wenn er die Regeln nicht kennt? Was ist mit denen, die den Führerschein nie gemacht haben und gerade mal 10 Verkehrszeichen und 2 Regeln wirklich kennen …

liebe Grüße
Jasmin

Hallo,

Müsste dann nicht auch jeder Fussgänger die Verkehrsregeln
kennen und z.B. den Führerschein machen? Woher weiss der
Fussgänger wann er „Vorfahrt“ hat wenn er die Regeln nicht
kennt? Was ist mit denen, die den Führerschein nie gemacht
haben und gerade mal 10 Verkehrszeichen und 2 Regeln wirklich
kennen …

Warum nicht? Für Radfahrer gilt das ja auch.

Grüße

Radfahrer müssen Führerscheine bestehen?? Das wäre mir aber neu …

liebe Grüße

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Müsste dann nicht auch jeder Fussgänger die Verkehrsregeln
kennen

Was ist mit denen, die den Führerschein nie gemacht

haben und gerade mal 10 Verkehrszeichen und 2 Regeln wirklich
kennen …

Warum nicht? Für Radfahrer gilt das ja auch.

Gruß

Tach Leute,
erstmal: IANAL.
Wird der Sachverhalt nicht durch §1 geklärt? Gegenseitige Rücksichtnahme verhindert doch das Überfahren von Fußgängern, die eine Straße überqueren wollen, an der gerade ein Auto stoppt (wegen Stopschildes). Oder?

Gruß
jartUl

PS: Ich mache beim Lesen des Forum regelmäßig 3 Kreuze, dass ich kein Anwalt bin - aber manchmal gibts doch lustige Fundstücke:

§41
„[Das Einbahnstraßenschild Zeichen Nr. 220]steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen.“

??? Soll dass bedeuten, ich darf mein Fahrrad noch nichtmal entgegen der Fahrtrichtung schieben? Oder ist ein „Fahrrad“ kein „Fahrzeug“ i.S.d.StVO? Dann dürfte man aber immer entgegengesetzt fahren und das Zusatzschild „Fahrräder frei“ ergäbe keinen Sinn.

(von http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php)

Hallo,

Fußgänger haben auf der Straße keinen Vorrang vor Autos, da sie grundsätzlich den Gehweg zu benutzen haben. Gleichwohl dürfen Sie - unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs - die Straße überqueren.

Der Autofahrer wiederum hat vorausschauend zu fahren, darüber hinaus haftet der Fz-Halter mehr oder weniger immer aus der Betriebsgefahr… wenn das Verschulden des Fußgängers nicht ganz gravierend ist, besteht also immer mindestens eine Mithaftung (meistens die überwiegende).
Bei Kindern bis 10 J. immer 100% Haftung bei Fahrer/Halter.

Grüße, M

Hi,

Müsste dann nicht auch jeder Fussgänger die Verkehrsregeln
kennen

Wieso nur dann? Auch heute muß jeder Fußgänger, sofern er sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, die Verkehrsregeln kennen. Auch als Fußgänger kann man sich ordnungswidrig i.S.d. StVO verhalten und deswegen belangt werden.

und z.B. den Führerschein machen?

Wie Du richtig erkannt hast, müssen auch Fahradfahrer keinen Führerschein machen. Entbindet sie das von der Verpflichtung die Regeln der StVO zu kennen und zu beachten?

Woher weiss der
Fussgänger wann er „Vorfahrt“ hat wenn er die Regeln nicht
kennt?

Woher weiß das der heute real existierende Fußgänger? Er hat z.B. Vorrang, wenn seine Ampel grün zeigt, wenn er an einem Zebrastreifen steht oder gegenüber abbiegenden Fahrzeugen.
Eben: er muß die Regeln kennen (und bekommt sie i.d.R. als Kind beigebracht).

Gruß Stefan