Hallo an alle Verkehrsrechtsanwälte,
darf man als Privatmann von einen Verkehrsunfall Fotos schiessen, bevor die Polizei eingetroffen ist? In welcher Form darf man solche Fotos dann verwenden? Für Versicherungen,Presse?
Bitte um präzise antwort
Hallo an alle Verkehrsrechtsanwälte,
darf man als Privatmann von einen Verkehrsunfall Fotos schiessen, bevor die Polizei eingetroffen ist? In welcher Form darf man solche Fotos dann verwenden? Für Versicherungen,Presse?
Bitte um präzise antwort
Hallo an alle Verkehrsrechtsanwälte,
bin zwar kein Anwalt, aber dennoch:
Hallo
darf man als Privatmann von einen Verkehrsunfall Fotos
schiessen, bevor die Polizei eingetroffen ist?
wo steht, dass das nicht erlaubt ist?
In welcher Form
darf man solche Fotos dann verwenden? Für
Versicherungen,Presse?
Bei Presse wäre ich vorsichtig, da leicht Personenrechte verletzt werden können. also: keine Personen, Kennzeichen verpixeln.
Versicherung: ja
Bitte um präzise antwort
dafür sollte man dann doch zu einem Anwalt gehen und nicht auf ein Forum hoffen.
Gruß
HaWeThie
Danke erstmal,
Anwalt ist bereits eingeschaltet. Presse, okay dass ist klar aber das reine besitzen solcher Fotos ist doch normal nicht strafbar?!
Was würde bloß die Presse machen, wenn sie keine Fotos hätte (auch oft von Privatpersonen) - oder meinst du, die lassen sich jedes Foto genehmigen?
Der Besitz eines Fotos ist nicht strafbar (außer KiPo - aber das war ja hier nicht Thema)
Gruß
HaWeThie