Versicherungsschutz

Moin moin,

ich habe mal eine Frage. Ich kenne jemanden der hatte vor längerem einen Unfall mit einem fremden Auto.
Der Beifahrer (eigentlicher Fahrzeughalter) bart ihn, ihn nach Hause zu fahren, da er alkoholisiert war.

Auf dem Rückweg verunglückten die Beiden. Der Waagen hat einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Ich habe vor langem einmal einmal gelesen das es einen §-fen gaben soll der besasgt : Wenn der Fahrzeughalter alkoholisiert ist und einen andere Person bittet ihn nach Hause zu fahren, dass dann für diese Fahrt der Versicherungsschutz „übergeben“ werden kann.

Ist das so? Und wenn ja, welcher $ ist das? Ich kann Ihn leider nicht so schnell finden.

Vielen Dank im vorn herrein für Eure Beteiligung.

MfG

eVo Design

Hallo,
diese Aussage ist mir noch nicht untergekommen. Wichtig ist zu wissen, ob der Fahrzeughalter als alleiniger Fahrer eingetragen war oder ob mehrere Personen das Fahrzeug fahren durften.
Am einfachsten, ihr wendet euch an die Versicherung des Fahrzeughalters. Die können euch zweifelsfrei auch über die Frage einer „Versicherungsübergabe“ Auskunft geben.

Der Fahrzeughalter ist als einziger eingetragen

Hallo,

dazu musst Du einen Juristen fragen, der ich nicht bin.

Gruß
Thomas

Hallo, mir ist so etwas nicht bekannt. Der Versicherungsschutz besteht immer für ein Fahrzeug, versichert ist der Versicherungsnehmer. Das muss nicht zwingend der Halter sein. Aber eine „Übergabe“ wegen Alkohol gibt es sicher nicht.

Schönen Abend, Roland

Von welchem „Versicherungsschutz“ sprechen Sie, Kasko, Privathaftpflicht oder welcher ??

hallo,
wie du schon sagst §en,
das sind halt sachen die man einen anwalt fragen muß,
gruß

Hallo,

ob das so ist, weiß ich nicht, da solltest du mal die Versicherung fragen oder einen anderen Autofahrer. Oder frag mal in einem speziellem Forum nach.

Nichts für ungut, aber vielleicht ein wenig auf die Rechtschreibung achten.

Ansonsten wünsche ich einen schönen Abend und gutes Gelingen in dieser Causa

Saviour1981

hallo,
die beantwortung deiner frage sollte ein anwalt erledigen,
nur so viel, ja - wenn die vers. auf EINEN bestimmten namen läuft darf trotzdem eine andere person fahren „„wenn““ die fahrtüschtigkeit der versicherten person das nicht mehr zuläßt, damit soll vermieden werden das ein fahrzeug im straßenverkehr unterwegs ist - von dem ein schadensereignis nicht ausgeschlossen werden kann,
mfg mario

Ich hoffe, dass Dir geholfen werden konnte!