Moin moin,
ich habe mal eine Frage. Ich kenne jemanden der hatte vor längerem einen Unfall mit einem fremden Auto.
Der Beifahrer (eigentlicher Fahrzeughalter) bart ihn, ihn nach Hause zu fahren, da er alkoholisiert war.
Auf dem Rückweg verunglückten die Beiden. Der Waagen hat einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Ich habe vor langem einmal einmal gelesen das es einen §-fen gaben soll der besasgt : Wenn der Fahrzeughalter alkoholisiert ist und einen andere Person bittet ihn nach Hause zu fahren, dass dann für diese Fahrt der Versicherungsschutz „übergeben“ werden kann.
Ist das so? Und wenn ja, welcher $ ist das? Ich kann Ihn leider nicht so schnell finden.
Vielen Dank im vorn herrein für Eure Beteiligung.
MfG
eVo Design