Verwarnung aufgrund von Zeugenaussage

Liebe/-r Experte/-in,
meine Freundin hat eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld wg. Parken innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot erhalten.
Allerdings wurde ihr nicht direkt ein Ticket ans Auto gesteckt, sondern sie bekam die Verwarnung aufgrund einer Zeugenaussage.
Steht bei so einer Zeugenaussage vor Gericht nicht Aussage gegen Aussage.
Wie soll sie sich am besten verhalten?

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Sanders

Hallo,
ich gehe davon aus, dass Ihre Freundin eine schriftliche Verwarnung erhalten hat. Auf dieser Verwarnung sind Zeugen vermerkt. Hierbei handelt es sich um die Beamten des Ordnungsamtes. Ein Ticket, welches direkt am Fahrzeug hinterlassen wird, ist nicht grundsätzlich zwingend.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Vertrauensanwalt des Volkswagen Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht

Hallo !

Diese Verwarnung kam auf Grund einer 3. Anzeige zustande.
Es ist davon aus zu gehen,das die Person ein Foto gemacht hat.
Ein Gerichtsverfahren zu riskieren, wo ansich schon klar ist wie der Richter entscheiden wird, macht keinen Sinn.

ICH würde die 35 Euro zahlen und gut ist.
Wie gesagt, das würde ich machen…

Wenn Dir Kohle egal ist, geh das Risiko ein und geh durch alle Instanzen.

Oder mach Deiner Freundin ein kleines Weihnachtsgeschenk und zahl die Verwarnung.

Gruß

Hallo, Herr Sanders.
Jeder Bürger hat das Recht eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen. Somit ist der aufnehmende Beamte nicht der Anzeigende, sondern der Bürger, der außerdem als Zeuge zur Verfügung steht.
Eine Pflicht den Kraftfahrer in Kenntnis zu besteht nicht.
Nun mein Rat, Ihre Freundin sollte das Knöllchen bezahlen, denn der Aufwand vor ein Gericht zu gehen, lohnt nicht und wird auch keinen Erfolg bringen.
Mit freundlichem Gruß
W. Gebauer

Hallo Stefan.
Dieses Verwarngeld würde ich bezahlen. Natürlich meine ich nicht, daß ich DIESES Verwarngeld bezahlen will. Wenn dieses nicht innerhalb der Frist bezahlt wird, kommt ein Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren. Gegen diesen kann man dann Widerspruch einlegen. Wenn dem nicht statt gegeben wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei welcher bei einer Verurteilung Gerichtskosten und Auslagen für Zeugen hinzukommen. Wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen kann, der Richter frei entscheiden, wem er glaubt.
mfg
Wolfgang

Hallo,

das Ticket muß gar nicht an die Scheibe, wozu auch ? War bei uns in SP noch nie so. Geht alles über TAschen-PC in die EDV und dann erst kann man drauf reagieren.

Wer ist der Zeuge ?
Was ist die Wahrheit ?

MfG

Hallo,

Es ist keine Pflicht eine Verwarnung an die Scheibe zu stecken. Der Zeuge, der auf dem Bescheid vermerkt ist, könnte auch ein Bediensteter der Stadt gewesen sein. Oder ein X-beliebiger Bürger.
Wenn sie nicht damit einverstanden sind, können Sie sich dazu äussern. Dann wird entweder ein Bussgeldbescheid erlassen, bei dem dann noch 23,50 Euro Gebühren dazu kommen oder die Sache wird eingestellt.
Gegen einen Bussgeldbescheid könnte man Einspruch einlegen, dann geht das Ganze vermutlich vor Gericht.
Ein „Aussage gegen Aussage“ gibt es nicht.
Der Richter muss entscheiden, wem er mehr glaubt. Dem Zeugen, der sich strafbar machen würde, wenn er eine falsche Aussage macht oder dem Beschuldigten, der Lügen darf.
Wenn es also wirklich so war, Schell bezahlen bevor ein Bussgeldbescheid erlassen wird.

Viele Grüße
Marc Fischinger

Hallo Stefan Sanders,
wie hast du denn von dem Verwarnungsgeld erfahren? Du musst doch ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt bekommen haben? Und ist es ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld?
Ein Verwarnungsgeld brauchst du nicht zu bezahlen, aber Vorsicht wenn du es nicht bezahlst bekommst du ein Bußgeld. Das Bußgeld ist zwar genau so hoch wie das Verwarngeld aber es kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu. Du hast 7 Tage Zeit das Verwarngeld zu bezahlen danach bekommst du das Bußgeld. Du hast aber den Vorteil das du dich bei einem Bußgeld zu dem Tatvorgang äußern kannst. Hat deine Freundin denn im Halteverbot gehalten? Wenn ja ist es besser das Verwarngeld zu bezahlen. Wer war denn der Zeuge? Sollte es eine Politesse oder ähnliche Person gewesen sein, sind diese Beamten immer zu zweit unterwegs um Falschaussagen zu vermeiden. Und solltest du jetzt auf die Idee kommen zu sagen ich bzw. deine Freundin hat das Auto dort gar nicht hingestellt, bekommst du einen Anhörungsbogen in dem du mitteilen kannst wer das Auto dort geparkt hat. Wenn du diesen Bogen nicht zurück schickst bezahlt der Halter des Fahrzeugs das Bußgeld, was aber durch den gestiegenen Arbeitaufwand jetzt schon etwas teuere geworden ist.
Ps. Wenn du ein Verwarngeld bezahlst, hast du es akzeptiert, es komm nichts mehr nach aber du hast auch keine Möglichkeit mehr einen Einspruch oder Wiederspruch abzugeben.
Grüße
Georg

Hallo, Aussage gegen Aussage gibt es so nicht, wie es im Volksmund immer gesagt wird.
Der Anzeigeerstatter ist vor Gericht Zeuge und zur Wahrheit verpflichtet. Der Betroffene ist vor Gericht der Angeklagte und darf in dieser Stellung lügen. Der Richter hat freie Beweiswürdigung, d.h. er entscheidet, wie er die Zeugenaussage einschätzt.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, da bräuchte ich noch detailliertere Angaben, worum es eigentlich geht.
Gruß
Chris