Wann ist es fahrerflucht

Hallo,

ich habe folgenden Fall und würde gerne wissen ob ich nun Recht habe oder nicht.
Also ob es Fahrerflucht war…

Mir ist spät Abends im Ort, auf einer Straße in der leider Autokorso war die Gegenspur war aber frei, mir eine junge Frau rückwärts ins Auto gefahren. Sie ist auch ausgestiegen und meinte es sei ja nichts passiert.
Ich wies sie hin das meine Stoßstange vorne ziemlich wackelig ist plötzlich,es ziemlich geknackt hat bei mir im Auto und im dunkeln sagte ich kann man nix sehen.
Ich batt sie mir ihre Daten zu geben Name, Adresse, Versicherungsdaten sowas und die Polizei zu rufen (ich hatte kein handy bei mir).

Sie weigerte sich auf das Äußerste weder die Polizei noch mir ihre Daten zu geben. Wir mussten die Fahrbahn dann räumen weil Gegenverkehr kam.
Sie parkte an der Seite ich weiter hinten.
Dort ignorierte sie mich. Ich sprach mit einem Zeugen.
Dazu muss man sagen die junge Frau hat mich bedroht, wenn ich die Polizei rufe, hat sie Zeugen die sagen ich sei ihr ins Auto gefahren.

Da ich allein war im Auto hat mich das ziemlich eingeschüchtert.
Ich schrieb mir das Kennzeichen auf und nach ein paar Minuten warten ohne eine Reaktion von ihr fuhr ich zur Polizei.Und erstattete Anzeige.
Sie hat den Unfall nun gestanden, besteitet jetzt aber die Fahrerflucht.
Ist das Fahrerflucht?
Denn laut wikipedia denke ich ja!

,Fahrerflucht ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.

Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht."

NUN MEINE FRAGE FAHRERFLUCHT ODER NICHT??

Danke schon mal für die Antworten.

Ich bin kein Rechtsexperte sorry kann nicht helfen
gruß Joachim

Sorry, dazu kann ich leider keine verbindliche Auskunft geben - aber wenn ich es richtig verstanden habe, bist Du doch zuerst weggefahren, oder?

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Fahrerflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Da du ja deine Anzeige gemacht hast liegt dies nun im Ermessen eines Staatsanwaltes die Frau wegen Unfallflucht anzuzeigen.
Nach meinem Rechtsverständnis würde ich dir aber Recht geben.
Die Frage bleibt natürlich offen, inwie weit dies alles zu beweisen ist.

Gruß

Ich denke schon, dass das eine Unfallflucht ist.
mfg

so wie sich der Fall darstellt sind alle Bedingungen des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ also Fahrerflucht, erfüllt.

Nachdem was du schreibst, hört es sich nach Fahrerflucht an. Du hast alles richtig gemacht. Hast du eine Verkehrsrechtschutz? Wenn ja, würde ich an deiner Stelle mir direkt einen Anwalt nehmen.

Gruß

hallo,
bin kein jurist, deshalb kann ich dir das nicht verlässlich beantworten. nach meinem verständnis hat sie nicht zur klärung der sache beigetragen, war nicht bereit, ihre personalien anzugeben und verantwortung für ihr handeln zu übernehmen, wie es bei einem unfallflüchtigen der fall ist. sie hat dir stattdesseb gedroht , was unter umständen noch einen anderen straftatsbestand erfüllt. ich würde mir in so einem fall rechtsbeistand holen.

Ich bin kein Rechtsanwalt, möchte aber trotzdem antworten.
Es ist Fahrerflucht, in dem Moment, wo der Unfallverursacher seine Angaben zur Person und zum Fahrzeug verweigert. Ich würde in diesem Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Friedrich

ja ich denke auch, es ist Fahrerflucht.

Grüße Robert

Fahrerflucht ist das eher nicht, da ja Du den Unfallort verlassen hast und nicht die Andere! Das nächstemal auf die Polizei warten, die holt sich schon die Daten, welche sie benötigt.