Was tun wenn Anwälte untätig sind?

Guten Tag,

Ich hatte vor 3,5 Jahren einen Verkehrsunfall in Holland. Ich wurde von einem vorausfahrenden PKW ausgebremst und mir sind daraufhin 2 weitere PKW (alle Niederländer) hinten aufgefahren. Es wurde ein europäischer unfallbericht durch die Polizei aufgenommen, es wurden Bilder gemacht und ein Gutachten gefertigt. Da sich die Versicherung des Auffahrenden bei mir nicht rückmeldet habe ich einen deutschen Anwalt eingeschaltet.
Er hat in den 3,5 Jahren !!! mit allen Versicheren Kontakt aufgenommen, die sich seither vehement dagegen wehren den Schaden zu begleichen und auf andere Versicherer verweisen. Vor einem halben Jahr riet mir mein Anwalt einen holländisches Anwaltsbüro einzuschalten und über dieses Klage vor einem niederländischem Gericht einzureichen.
Diese bewerteten zwar meinen Fall als eindeutig im Recht, aber von einer Klageeinreichung habe ich seitdem nichts mehr gehört. Im holländischen Schadensrecht gibt es angeblich eine 5jährige Verjährungsfrist, ich habe dagegen etwas von 3 Jahren gehört. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. kann mir jemand einen Tipp geben wie ich meinen Anwälten „in den Hintern treten“ kann oder wie ich nach der Verjährungsfrist an mein Geld komme?

Hallo Rentemplen!

Vielen Dank für das Vertrauen! Allerdings bin ich kein Anwalt und darf folglich hier keine Rechtsberatung machen. Jedoch kann ich Ihnen einen privaten Tipp geben ohne jegliche Gewähr:

Natürlich sind 3,5 Jahre eine beschämende Zeit für diese paar Aktivitäten, dazu reichen wenige Monate, zumal Holland keine Bananenrepublik ist.

Die entscheidende Frage lautet für mich: Haben Sie an Ihren Anwalt Vorauszahlungen geleistet? Wenn nein, sehr gut! Mit der Verjährungsfrist kenne ich mich nicht aus, da hier holländische Rechtssprechung gilt.
Da mal bitte googeln! Sollte keine Verjährung vorliegen, dann Ihrem Anwalt per Einschreiben mit
Rückscheion eine Frist stellen zur Klageeinreichung.
Wahrscheinlich wird er sinnigerweise einen Korrespondenzanwalt in Holland bestellen müssen, das ist normal und auch notwendig. Sollte er dieser Frist nicht nachkommen, ihm mit Regresspflichtigkeit drohen.
Bei Verstreichen der Frist einen anderen Anwalt nehmen und diesen Schaden -doppelte Kosten- ihrem ersten Rechtsbeistand in Rechnung stellen, indem Sie seine Rechnung nicht bezahlen. Dieser wird vielleicht zwar ein Mahnverfahren gegen Sie einleiten, das Sie nicht befürchten müssen. Hierzu können Sie sich alleine verteidigen, Stichwort Haftung bei Schäden, steht alles im BGB. Sollten Sie schon ihren Schläfer bezahlt haben, trotzdem Einschreiben schicken mit der Frist. Wenn diese reaktionslos vergeht, eine Klage einreichen auf Rückzahlung des Honorars, da Ihnen hier Schäden entstanden sind. Hierzu würde ich einen Anwalt einschalten, da nicht ganz so einfach! Da die Wahrscheinlichkeit eines Sieges ziemlich hoch ist, müssten Sie diesen Anwalt nicht bezahlen. Außerdem würde ich in beiden Fällen mit einem standesrechtlichen Verfahren vor der zuständigen Anwaltskammer drohen. Das fürchten die Burschen wie der Teuifel das Weihwasser! Das hat mir schon Erfolge gebracht!
Viel Glück und herzliche Grüße

Scotty60

www.dasabzockersystem.de

Hallo, wenden Sie sich doch am besten mal an die Verbraucherzentrale und fragen da um Rat. Bei der Anwaltskammer kann man sich auch beschweren über einen untätigen Anwalt. Mehr kann ich nicht sagen und werde hier bald gar nicht mehr sein in dem Forum.

Falls Sie in Köln sind, kann ich Ihnen einen Guten Anwalt empfehlen: [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt], [Adresse auf Wunsch des Verfassers entfernt]. 11 in 50667 Köln. Der wäre nicht so langsam wie Ihr 1. Anwalt, gegen den Sie klagen können.
Guten Tag,

Ich hatte vor 3,5 Jahren einen Verkehrsunfall in Holland. Ich
wurde von einem vorausfahrenden PKW ausgebremst und mir sind
daraufhin 2 weitere PKW (alle Niederländer) hinten
aufgefahren. Es wurde ein europäischer unfallbericht durch die
Polizei aufgenommen, es wurden Bilder gemacht und ein
Gutachten gefertigt. Da sich die Versicherung des Auffahrenden
bei mir nicht rückmeldet habe ich einen deutschen Anwalt
eingeschaltet.

Er hat in den 3,5 Jahren !!! mit allen Versicheren Kontakt
aufgenommen, die sich seither vehement dagegen wehren den
Schaden zu begleichen und auf andere Versicherer verweisen.
Vor einem halben Jahr riet mir mein Anwalt einen holländisches
Anwaltsbüro einzuschalten und über dieses Klage vor einem
niederländischem Gericht einzureichen.

Diese bewerteten zwar meinen Fall als eindeutig im Recht,
aber von einer Klageeinreichung habe ich seitdem nichts mehr
gehört. Im holländischen Schadensrecht gibt es angeblich eine
5jährige Verjährungsfrist, ich habe dagegen etwas von 3 Jahren
gehört. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht,
bzw. kann mir jemand einen Tipp geben wie ich meinen Anwälten
„in den Hintern treten“ kann oder wie ich nach der
Verjährungsfrist an mein Geld komme?