Wenden in fremder einfahrt

moin

darf man in einer fremden garageneinfahrt wenden? oder darf der besitzer dies verbieten?

wie sieht es aus, wenn der pkw die einfahrt als solches nicht „berührt“ sondern nur den gehsteig davor?

viele grüsse

Hallo

darf man in einer fremden garageneinfahrt wenden?

Wenn es der Besitzer erlaubt. Sonst wäre es Besitzstörung. (Es wird von mir dabei als gegeben angenommen, dass die Einfahrt als Privateigentum erkennbar ist.)

oder darf
der besitzer dies verbieten?

Ja.

wie sieht es aus, wenn der pkw die einfahrt als solches nicht
„berührt“ sondern nur den gehsteig davor?

Es kommt nur darauf an, ob Teile des PKW auf die Einfahrt „überhängen“. Auch wenn die Reifen selbst sie noch nicht befahren, ist es dann schon eine Besitzstörung.

Gruß
smalbop

Hallo,

wie sieht es aus, wenn der pkw die einfahrt als solches nicht „berührt“ sondern nur den gehsteig davor?

Es kommt nur darauf an, ob Teile des PKW auf die Einfahrt „überhängen“. Auch wenn die Reifen selbst sie noch nicht befahren, ist es dann schon eine Besitzstörung.

Gibt es da eine Faustformel dafür, was einem da droht, wenn man es denn trotzdem macht? Also praktische Erfahrungen, wie Polizei/Staatsanwaltschaft mit so einer Anzeige umgehen? Kurz gefragt, lohnt es sich als Fremdwender Gewissensbisse zu haben?

Grüße

Ihr habt Probleme

Gibt es da eine Faustformel dafür, was einem da droht

Oh, welch harte Strafe, wenn der Besitzer einen böse ansieht!

man es denn trotzdem macht?

Vielleicht wollte er auch ein gutes Werk tun, damit der Wender nicht weiter fahren und noch mehr die Umwelt belasten würde.

Also praktische Erfahrungen, wie
Polizei/Staatsanwaltschaft mit so einer Anzeige umgehen?

Die sagen, man solls vergessen, das Tor zumachen usw.

Kurz gefragt, lohnt es sich als Fremdwender Gewissensbisse zu haben?

Im Gegenteil, optimale Ausnutzung der Flächen.
Und sicherer, als auf einer Kreuzung zu wenden.

Moin,

meines Wissens darf man sehr wohl auf fremdem Grund wenden. Google doch mal nach dem Stichwort „öffentlicher Verkehrsraum“.

Solange etwas nicht speziell abgesperrt ist, ist es öffentlicher Verkehrsraum und darf genutzt werden.

Verbieten kann der Eigentümer das, indem er den Bereich absperrt, z.B. durch eine Kette.

So kenne ich das aus der Fahrschule - nicht auszuschließen, dass der Fehler im Detail steckt. Aber ich bin sicher, ich werde zeitnah zusammengestucht, wenn ich was falsches gesagt habe :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

wie sieht es aus, wenn der pkw die einfahrt als solches nicht „berührt“ sondern nur den gehsteig davor?

Es kommt nur darauf an, ob Teile des PKW auf die Einfahrt „überhängen“. Auch wenn die Reifen selbst sie noch nicht befahren, ist es dann schon eine Besitzstörung.

Gibt es da eine Faustformel dafür, was einem da droht, wenn
man es denn trotzdem macht?

Eine Unterlassungsklage.

Also praktische Erfahrungen, wie
Polizei/Staatsanwaltschaft mit so einer Anzeige umgehen?

Überhaupt nicht, weil es sich im Gegensatz zum Hausfriedensbruch nicht um eine Straftat handelt. Der Besiter hat lediglich einen zivilrechtlichen Unterlassungs- und gegebenenfalls (i.V.m. § 832 II BGB) Schadenersatzanspruch.

Kurz
gefragt, lohnt es sich als Fremdwender Gewissensbisse zu
haben?

Nein, aber es lohnt sich ggfls., Geld für Prozesskosten und evtl. die Beseitigung von Reifenspuren/-abdrücken/Ölflecken auf fremdem Eigentum zu haben.

Gruß
smalbop

Hai

meines Wissens darf man sehr wohl auf fremdem Grund wenden.
Google doch mal nach dem Stichwort „öffentlicher
Verkehrsraum“.

Tue ich, und was finde ich dort: „Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Wege, Plätze und Flächen, die jedermann aufgrund wegerechtlicher Widmung oder unter stillschweigender Duldung zur Nutzung tatsächlich offenstehen.“ Hört sich irgendwie nach obergerichtlichem Urteil an.

Solange etwas nicht speziell abgesperrt ist, ist es
öffentlicher Verkehrsraum und darf genutzt werden.

Nein, es kommt darauf an, ob die Fläche vom Besitzer als Wendefläche zum Gemeingebrauch gewidmet wurde (wohl eher nicht) oder ob er einen solchen Gebrauch stillschweigend duldet (wenn er motzt, wohl eher auch nicht).

Es gibt halt Grundstücksbesitzer, die etwas dagegen haben, dass fremde Autos ihr Pflaster verschleißen oder ihren Boden verölen. Wenn man es genau betrachtet, ist das sogar der Regelfall und daher vom „Wendewilligen“ im Zweifel anzunehmen.

smalbop

Hallo,

das Thema wurde vor kurzem schon ausführlich diskutiert:

/t/wenden-in-einer-einfahrt/6564784

Viele Grüße

Lumpi

hallo

vielen dank für die antworten.

gruß

herr xy wird nicht mehr in fremden einfahrten wenden

Hallo,

ein Outlaw sein: Unbezahlbar, aber in der falschen Einfahrt wenden, rechnet sich dann für den netten Brief des Anwalts so:

Gegenstandswert 1000€ (es gibt Urteile, die für Parken auf fremdem Grund 1.500 Euro Streitwert zugrundelegen, siehe http://www.parkraeume.de/news.php, daher wird ein Abschlag wegen kürzer andauernder Besitzstörung gemacht)

1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr.2300 VV RVG 110,50€
Auslagenpauschale gem. Nr.7002 VV RVG 20,00€
Nettobetrag 130,50€
19% Umsatzsteuer gem. 7008 VV RVG 24,80€
Gesamtbetrag 155,30€

VG
EK