Wer kommt für die Kosten auf bei Fahrerflucht?

Liebe/-r Experte/-in,

mein Bruder hatte einen Unfall, wo die gegnerische Partei nachgewiesen (Zeugenaussage) schuldig ist.

Leider hat der gegnerische Fahrer Fahrerflucht begangen und kann nicht ermittelt werden. Der Halter des Fahrzeuges war nachweislich im Ausland und kann den Fahrer nicht benennen (hat das Fahrzeug aber auch nicht als gestohlen bemeldet).

Mein Bruder ist rechtschutzverischert und hat einen Anwalt. Dennoch war die Gerichtsverhandlung erfolglos, da der gegnerische Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Mein Bruder bleibt auf allen Kosten sitzen. Sein Auto hat Totalschaden und steht jetzt bei uns im Hof rum.

Wo bekommen wir noch Hilfe? Muss seine Versicherung die Kosten tragen??? Kann der Halter des gegnerischen Fahrzeuges nicht zur Verantwortung gezogen werden? Er hat ja irgendwie eine Aussichtspflicht für sein Fahrzeug, oder nicht?

Danke für die Hilfe/Rat.

Mit freundlichen Grüssen
S.

Hallo !

Hier stehen 2 Prozesse an ! 1. Vorwurf der Fahrerflucht und 2. Haftungsfrage.
Aus welchem Land kommt das Unfallfahrzeug?
Es ist so das nun der gegnerischen Versicherung die Forderung dargelegt werden muß. Der Halter wird sich dann gegenüber seiner Versicherung erklären müssen. Das ist aber nicht Deine Sache. Das Fahrzeug gilt erst mal als nicht gestohlen. Das der Halter den Fahrer nicht nennen kann, ist meiner Ansicht nach, nur eine Ausrede. Die eigene Versicherung wird nur zahlen wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Das wird aber hier wohl nicht der Fall sein.
Euer Anwalt muß die Forderung an die gegnerische Versicherung herantragen, gegebenfalls Verklagen. Dafür ist die Rechtschutz ja da. Gruß

Liebe(/-r) S.

es tut mir leid, aber in Versicherungsfragen kenne ich mich nicht wirklich aus. Da wird jedoch ein Telefonat bei der gegnerischen Versicherung helfen. Theoretisch zahlt die Versicherung natürlich… denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht fahrerabhängig, sondern nur an das Kfz gebunden. Da besteht nur das Problem, wenn der Halter des Fahrzeuges (wie viele andere auch) sich aus Kostengründen als alleinigen Nutzer angegeben hat… dann habt ihr aber auch nur das Problem, dass, wenn die Versicherung doch nicht zahlt, der Anspruch gegen den Halter direkt zu klären ist.

Solltet ihr allein nicht weiterkommen, benutzt den Anwalt… der dürfte sich da auskennen.

LG
Conny

Hallo Sunnyday,

leider kann ich dazu nichts mehr sagen.Wenn es bei Gericht nicht zu einer Schadenseinigung gekommen ist, kann ich auch nichts mehr machen.
Eines sollten Sie mit Ihrem RA besprechen, wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann, tritt die sogenannte Halterhaftpflicht ein. Das heißt die Versicherung des Halters müsste den Schaden übernehmen.
M.f.G.

Guten Abend,
der von Ihnen geschilderte Unfallvorgang kann so nicht passiert sein oder Sie haben mir Informationen vorenthalten.
Ein Kraftfahrzeug in Deutschland ist pflichtversichert. Diese Haftpflicht zahlt bei einem Verkehrsunfall. Nicht der Fahrer sondern die Halterversicherung wird hier haftbar gemacht. Natürlich kann später die Versicherung der Fahrer in Regress nehmen, aber Fälle wie der Ihrige soll gerade durch dieses System verhindert werden.
Vielleicht schildernb Sie mir mal die richterliche Begründung.
Der Fall inetressiert mich sehr…
Grüße,
strucki

Hallo,

Es ist so, daß das Fahrzeug versichert ist. Wenn Du also das Kennzeichen hast, sollte die KFZ-Haftpflicht des Unfallgegners dafür einstehen. Wer gefahren ist, ist eigentlich zweitrangig.
Ich würde also, falls noch nicht geschehen, meine Ansprüche an die Haftpflicht des Gegners stellen.

Gruß Muffy

Hallo,
wenn dein Bruder eine Rechtschutzversicherung hat, dann wird doch auch der Anwalt bezahlt. Was sagt denn der Anwalt zu dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung? Und kann man nicht in Berufung gehen? Den Schaden durch die eigene Versicherung bezahlen zu lassen ist nur über die Vollkaskoversicherung möglich, dann steigt man aber auch in den Prozenten. Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Georg

Hallo,

worum ging es in der Gerichtsverhandlung? Um das Nachweisen der Unfallflucht oder um den Schadenersatz?
War Dein Bruder als Zeuge geladen oder als Kläger?
Auch wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, haftet die KFz - Haftpflichtversicherung des Halters - deswegen heißt die Versicherung auch so. Nicht der Fahrer sondern das Fahrzeug ist versichert.
Hat Dein Bruder den Unfall seiner Versicherung gemeldet? Dort auf jeden Fall noch einmal hingehen, die regeln das dann normalerweise mit der Haftpflichtvers. des Unfallgegners. Gegebenenfalls vom Anwalt bzw. vom Gericht die Daten der KFz Haftpflichtversicherung des Unfallgegners besorgen.
Gruß,
Rainer

Guten Abend,

sorry für die Verzögerung.
In Ihrem Fall brauche ich nähere Angaben, um eine Auskunft geben zu können. Bitte rufen Sie mich an, 06102/3706527.
Mit freundlichen Grüßen
G. Rudak

Hallo Strucki,

erstmal vielen Dank an Alle für die Infos. Der aktuelle Stand der Dinge ist folgender:

Bei der Gerichtsverhandlung ging es um die Fahrerflucht. Diese Gerichtsverhandlung verlief erfolglos, da der Fahrer nicht ermittelt wurde. Das Verfahren wurde eingestellt.

Mein Bruder kommt aus einer sehr ländlichen Gegend, wo es wenig Anwälte gibt. Sein Anwalt ist leider nicht im Verkehrsrecht bewandert und hat den Fall ebenfalls zu den Akten gelegt. Nachfragen bei der eigenen KfZ-Versicherung sind ebenfalls im Sande verlaufen. Auch hier wurde nicht kompetent beraten/weitergeholfen.

Erst jetzt und durch mein Drängen hat der Anwalt den Fall wieder aufgenommren und sich kundig gemacht.

Wie Alle geschrieben haben, ist die Halterversicherung haftbar und muss zahlen. Mein Bruder hatte sich schon damit abgefunden und aufgegeben. Jetzt wird der Fall neu aufgenommen :smile:

Vielen Dank an Alle.

Mit freundlichen Grüssen
S.

Hallo G.,

vielen Dank für die grosszügige Hilfe.

Der Fall wurde inzwischen neu aufgenommen. Wie sich herausgestellt hat, ist der Anwalt meines Bruders im Verkehrsrecht leider nicht bewandert und hat den Fall ungerechtfertigterweise zu den Akten gelegt. Auch Nachfragen bei der eigenen Kfz-Versicherung waren traurigerweise erfolglos. Spätestens hier hätte man Auskunft geben können. Mein Bruder hatte schon aufgegeben.

Die Halterversicherung ist natürlich haftbar! Wir werden nachtrücklich alle Kosten geltend machen und ich bin mir sicher, dass der Fall jetzt ein gutes Ende nimmt.

Vielen Dank
Mit freunlichen Grüssen
S.

Hi,
wenn der Täter - hier Fahrer - nicht ermittelt werden kann, hat alles Bemühen keinen Sinn. Ich frage mich allerdings, ob der Halter nicht verpflichtet wäre, ein Fahrtenbuch zu führen, was hier allerdings nur für die Zukunft in Frage kommt und daher für diesen Fall keine Bedeutung hat.
Wenn man keine Kasko-Versicherung hat bleibt man auf den Kosten dann also leider sitzen.
Gruß
webcruiser

Hallo,
wenn der Halter bekannt ist und lediglich der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, so muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs normalerweise trotzdem den Schaden regulieren.

Wer hat denn wen in der Gerichtsverhandlung verklagt? Verstehe ich nicht so ganz, gegen Unbekannt kann man ja nicht klagen.
Und wieso war die erfolglos?

Wieso will die Versicherung nicht zahlen? Schuldfrage vielleicht doch nicht so klar?