Gibt es das Normalauto?
Hallo elcolombiano,
eine Maximalhöhe für derartige Begrenzungen festzulegen, scheint kaum sinnvoll oder überhaupt möglich angesichts der Tatsache, dass die „lichte Höhe“ eines Autos (in diesem Zusammenhang insbesondere diejenige vor der Vorderachse und hinter der Hinterachse) von Auto zu Auto äußerst verschieden sein kann.
Ein Geländewagen kann selbst höchste Bordsteinkanten unbeschadet erklimmen, während manches tiefergelegte und/oder beispielsweise mit einer besonders tiefliegenden Frontschürze ausgestattete Auto schon an einer fünf Zentimeter hohen Bodenwelle aufzusetzen droht. I.d.R. besitzt sowohl der Gelände- wie auch der Sportwagen eine Betriebserlaubnis, darf also im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden - nach welchen Maßstäben also sollte man eine „vernünftige“ oder „allgemeinverträgliche“ Maximalhöhe für Begrenzungssteine festlegen?
Man muss also wohl annehmen, dass es Aufgabe des Fahrzeugführers ist, zu erkennen, wie nah er sein Auto an eine Begrenzung (oder andere Hindernisse) heranfahren kann, ohne es zu beschädigen; er kann kaum erwarten, dass die Höhe einer Begrenzung sich an den technischen Gegebenheiten gerade seines Autos orientiert.
(Dass der Fahrer eines „ganz normalen Autos“ sich ärgert, wenn er an einem anscheinend unnötig hohen Begrenzungsstein hängen bleibt, ist verständlich; einen Schadensersatzanspruch wird er daraus nicht ableiten können.)
Grüße,
Zeh_14