folgender herbeigezogener fall :
ein autounfall. beide autos sind total schaden.
passiert ist es in einer 30er zone an einer kreuzung. es herrscht dort vorfahrtregelung da die eine seite der kreuzung eine einbahnstrasse ist.
fahrer 1 auf der vorfahrtstrasse fuhr laut zeugenaussage schneller als die erlaubten 30 ( wobei die zeugen viele meter hinter dem fahrer herfuhren ) und kam an die unfall kreuzung auf der er vorfahrt hatte.
dort fuhr der fahrer in den von links kommenden anderen fahrer rein.
fahrer 2. der von der vorfahrtachten strasse.
laut zeugen aussage fuhr er wesentlich schneller als die erlaubten 30 und fuhr ohne grossartig zu bremsen ( bei vorfahrt achten ) über die kreuzung. somit passierte dann der unfall. es handelt sich hier um den allseitsbekannten paketsdienst mit 3 buchstaben.
da beide parteien dieselbe versicherung haben einigten diese sich auf 50 / 50 schuld da beide parteien zu schnell waren und somit eine gleiche schuld treffe.
fahrer 1 sieht das gar nicht so, da er ja die vorfahrt genommen bekamm.
wie würdet ihr entscheiden in falle einer klage ?
die meinungen gehen von alleinschuld fahrer 2 bis 50/ 50