Zu schnell + rote Ampel, Verhandlungssache?

Hallo ihr Wissenden,

man nehme an ein Autofahrer biegt aus einer Querstraße auf eine Hauptstraße ein. Nach dem Einbiegen beschleunigt er.

Auf seinem Armaturenbrett beginnt die Ölkontrollampe zu leuchten.

Der Fahrer schaut auf das Armaturenbrett und ist mom. etwas überfordert (kann ja auch z.B. ein langer Arbeitstag gewesen sein).

Jedenfalls bekommt er im Moment die Verknüpfung nicht hin den Motor abzustellen und will rechts ranfahren.

Er schaut nach oben und sieht sich auf eine Ampel zufahren, die rot zeigt. Das ist für den Moment einfach zuviel Input. Dauert noch ca. zwei Sekunden bevor das so richtig zu ihm durchdringt, da ist er auch schon drüber und es blitzt zweimal.

Jetzt kommt folgendes zusammen:

  • die Ampel war wohl schon einige Zeit rot (2 sec. auf jeden Fall,
    da vorher nicht gesehen können es auch 5,10,20 oder 60 sein)
  • der Fahrer war beim Beschleunigen als die Lampe anging, nachdem er
    „wachgeblitzt“ wurde und schon den Bremsvorgang eingeleitet hatte
    zeigte der Tacho irgendwas in Richtung über 60.

Nachdem die Ampel länger als eine Sekunde rot war, gibt es hierfür wohl 125 € Strafe, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Steht das so fest?
Oder wird hier nach Lesung des Anhörungsbogens „geurteilt“?
Wird hier ein Unterschied gemacht, wenn der Fahrer nie aufgefallen ist? Das die Story dämlich klingt und die Beamten eine ganze Menge Geschichten lesen ist klar, dass Tränen der Rührung fliessen ist wohl eher unwahrscheinlich.
Frage auch ob der Fahrer unbedingt zugeben sollte, dass er zu blöd ist Auto zu fahren (nein, niemals Drogen oder Alkohol im Spiel).
Nicht das ihm hier noch ein Strick draus gedreht wird, dass er Auto fährt obwohl er nach eigener Aussage nicht mehr fähig war Situationen schnell genug zu verarbeiten.

Jetzt hat der Blitzer ja zweimal ausgelöst. Wird durch diesen doppelten Blitz die Geschwindidkeit errechnet? Dies würde bei (da genaue Geschwindigkeit unbekannt schätzungsweise) 21 kmh zu schnell 80 € plus einen weiteren Punkt kosten. komplett also eine Menge Geld, einen Monat Fahrverbot und 5 Punkte. Richtig?

Das Auto wäre übrigens auf die Ehefrau angemeldet.
Wie ist hier der Gang der Dinge?

Die Dame bekommt also den Anhörungsbogen, kann sich aber darauf berufen, nicht mehr zu wissen wer gefahren ist, also fordert sie das Bild an.
Oder darf sie dies nur über einen Anwalt?
Hieße aber bei finanziell schlechter gestellten Personen, dass es evtl. lohnenswerter wäre die Strafe zu zahlen als den Anwalt (von den Punkten einmal abgesehen, gibt ja auch geringere Verstöße).
Kann die Ehefrau im Fragebogen eigentlich angeben nicht gefahren zu sein und der Mann bestätigt dies einfach? Damit könnte man ja aber viel mauscheln…

Dann noch rein Interessehalber:
Das das Foto nicht auswertbar ist ist heutzutage wohl eher unwahrscheinlich.

Was aber z.B. wenn sich der Eigentümer wirklich nicht erinnern kann, wer das Auto gefahren ist und das Foto nicht 100% eindeutig wäre?
Bliebe dann Strafe, Punkte etc. an ihm hängen? Auch nicht fair…
Wie würde der Eigentümer demjenigen, von dem er glaubt gefahren zu sein dies beweisen?

Eigentlich wollte ich nur mal eben nach den Strafen googeln, wirft aber plötzlich ne Menge Fragen auf.

Für Antworten vielen Dank im Voraus!

Grüße,

Fonz

Steht das so fest?

naja, quasi. wenn es keine außergewöhnlichen umstände gibt

Oder wird hier nach Lesung des Anhörungsbogens „geurteilt“?

wenn man den anhörungsbogen ausfüllt, dann muss der natürlich auch berücksichtigt werden. und wenn die umstände so waren, dass der fahrer da nichts für konnte, kann es auch keine strafe geben (z.b. rot überfahren um rettungswagen passieren zu lassen). ob „zu viel input“ als entschuldigung anerkannt wird… da habe ich so meine zweifel…

Wird hier ein Unterschied gemacht, wenn der Fahrer nie
aufgefallen ist?

nein, nur, wenn man schon aufgefallen ist. dann kann es schlimmer werden.

Frage auch ob der Fahrer unbedingt zugeben sollte, dass er zu
blöd ist Auto zu fahren (nein, niemals Drogen oder Alkohol im
Spiel).
Nicht das ihm hier noch ein Strick draus gedreht wird, dass er
Auto fährt obwohl er nach eigener Aussage nicht mehr fähig war
Situationen schnell genug zu verarbeiten.

oder mit einem defekten (möglicherweise nicht mehr verkehrsicherem) fahrzeug unterwegs war?

Jetzt hat der Blitzer ja zweimal ausgelöst. Wird durch diesen
doppelten Blitz die Geschwindidkeit errechnet?

ja.

Dies würde bei
(da genaue Geschwindigkeit unbekannt schätzungsweise) 21 kmh
zu schnell 80 € plus einen weiteren Punkt kosten. komplett
also eine Menge Geld, einen Monat Fahrverbot und 5 Punkte.
Richtig?

jo, klingt soweit richtig (innerorts). ab 31km/h zu viel kommen zwei weitere punkte dazu - und noch mal ein monat (wobei ich mir da gerade unsicher bin, ob sich das dann „nur“ addiert"). aber zumindest bei einzelnen vergehen muss man damit rechnen.

Das Auto wäre übrigens auf die Ehefrau angemeldet.
Wie ist hier der Gang der Dinge?

die ehefrau bekommt post. dort wird es ihr bekannt gemacht, und sie muss den fahrer nennen. tut sie es, bekommt der dann post - und bekommt die chance zur stellungnahme etc. tut sie es nicht… naja, da kann dir google helfen.

Die Dame bekommt also den Anhörungsbogen, kann sich aber
darauf berufen, nicht mehr zu wissen wer gefahren ist, also
fordert sie das Bild an.

ich würde mal vermuten, dass da das bild schon gleich mit dabei sein würde. bei verwarngeldern wird es nicht mehr immer mit geschickt, aber das ist ja schon etwas mehr…

Oder darf sie dies nur über einen Anwalt?

naja, sie kann ja zumindest erklären, dass sie sich nicht mehr dran erinnern kann, wer an dem tag gefahren ist. dann wird sie das foto fast von selbst bekommen. ein anwalt wird dafür nicht benötigt. (viele polizeistellen stellen die fotos auch ins internet und schicken einem einen link mit passwort mit…)

Hieße aber bei finanziell schlechter gestellten Personen, dass
es evtl. lohnenswerter wäre die Strafe zu zahlen als den
Anwalt (von den Punkten einmal abgesehen, gibt ja auch
geringere Verstöße).

naja, wenn man bei rot drüber gefahren ist, macht es sicherlich sinn, da keine große aktion draus zu machen. kann ja eigentlich nur schlimmer werden, oder?

Kann die Ehefrau im Fragebogen eigentlich angeben nicht
gefahren zu sein und der Mann bestätigt dies einfach? Damit
könnte man ja aber viel mauscheln…

ja, aber irgendwer ist gefahren. und wenn man sich nicht erinnern kann, wird mindestens der halter verpflichtet, ein fahrtenbuch zu führen. wie das mit den punkten etc. aussieht, weiß ich gerade nicht. das wird aber google sicherlich beantworten…

Dann noch rein Interessehalber:
Das das Foto nicht auswertbar ist ist heutzutage wohl eher
unwahrscheinlich.

Was aber z.B. wenn sich der Eigentümer wirklich nicht erinnern
kann, wer das Auto gefahren ist und das Foto nicht 100%
eindeutig wäre?
Bliebe dann Strafe, Punkte etc. an ihm hängen? Auch nicht
fair…

s.o.

Wie würde der Eigentümer demjenigen, von dem er glaubt
gefahren zu sein dies beweisen?

naja, normalerweise weiß der halter ja, wem er seine karre geliehen hat, oder?

Hallo!

„Zu viel Input“ wäre dann auch die Begründung dafür gewesen, einen Fußgänger über den Haufen zu fahren?

Sorry, aber dieses lange Posting hätte man stark abkürzen können. Unter http://www.strafzettel.de findest Du die Strafen aufgelistet. Hier hätte man Dir dann noch empfehlen können, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Weshalb Du die Verfehlung begangen hast, interessiert zunächst nicht, ausser es gibt eine stichhaltige Begründung wie örtliches Glatteis oder Vorbeilassen eines Einsatzfahrzeuges.

Wenn Du allerdings Deine Begründung wie oben beschrieben in den Anhörungsbogen schreibst, hätten die übrigen Verkehrsteilnehmer eine gewisse Chance, dass man Dich aus dem Verkehr zieht. Das wäre dann wohl auch vernünftig, denn eine Überforderung wegen einer Kontrollleuchte i.V.m. einer roten Ampel deutet für mich darauf hin, dass hier ein Mensch am Steuer sitz, der besser im Bus aufgehoben wäre.

Gruß,
M.

Hallo,

die ehefrau bekommt post. dort wird es ihr bekannt gemacht,
und sie muss den fahrer nennen.

Muss sie?
Gruß
loderunner

soweit ich weiß, ja. der halter ist ja im prinzip zeuge.

google spuckte gerade das raus:

MOD: Keine ungekennzeichneten Vollzitate bitte, ob G.-Fan oder nicht.

für guttenberg-fans: http://www.gutefrage.net/frage/geblitzt-aber-nicht-a… :stuck_out_tongue_winking_eye:

soweit ich weiß, ja. der halter ist ja im prinzip zeuge.

Hi,

kommt darauf an ob er als Betroffener einen Anhörungsbogen oder als Zeuge einen Zeugenbefragungsbogen bekommt.

google spuckte gerade das raus:

Google wie Guttenberg

Der Halter muß an der Aufklärung mitwirken.

Grau ist alle Theorie, wenn Du verstehst was ich meine. Zudem ist bei Zeugenbefragungsbögen kein Zustellnachweis vorhanden. Soll ja Hunde, Katzen, Kaninchen geben die so was fressen.

Dazu gehört z.B.
daß er, wenn der Fahrer aufgrund des Bildes identifizierbar
ist, diesen auch nennt.

Ich hätte immer Problem da jemanden zu erkennen, besonders wenn diese Bildchen auf den Bögen eine unsägliche Qualität haben. Dann gibt es noch Bußgeldstellen welche keine Bilder mitschicken.

Bei Unsicherheit sollte er zumindest
die Personen nennen, die in Frage kommen könnten.

Da würde ich eher Abstand nehmen oder wolltest Du jemanden fälschlich unter Verdacht geraten lassen.

Wirkt der
Fahrer [Anmerkung: wohl eher halter, oder?] nicht mit, dann
droht die Auflage eines Fahrtenbuches. Dies geschieht i.d.R.
nicht gleich beim ersten Mal, ist aber prinzipiell möglich.
Und mancher hat sich schon gewundert, wie schnell das
plötzlich doch verordnet werden kann.

Ups, im Moment sind die Behörden sehr schnell dabei wenn es um Fahrtenbücher geht. Sollte mal wieder jemand gerichtlich klären lassen.

. Zwei Dinge noch: 1. Es gibt ein Aussageverweigerungsrecht,
wenn es um nahe Familienangehörige und Verlobte … geht. Macht
man davon Gebrauch, dann weiß die Bußgeldbehörde sofort, wo
sie nach dem wirklichen Fahrer zu suchen hat.

Und wenn dann der Fahrer nicht ermittelt werden kann, ist ein Fahrtenbuch so gut wie sicher. Würde niemals dieses Recht in Anspruch nehmen. Dann lieber behaupten ich sei gefahren.

  1. Ist man selbst gefahren und gibt auf
    einem der Bögen eine andere Person als Fahrer an, dann hat man
    gleich ein Verfahren nach § 164 StGB am Hals, was eine Portion
    schlimmer ist als ein Verkehrsvergehen.

Stimmt, so ein Quatsch macht man nicht. Wenn, dann darf sich die andere Person selber eintragen. Das geht wieder.

für guttenberg-fans:
http://www.gutefrage.net/frage/geblitzt-aber-nicht-a…
:stuck_out_tongue_winking_eye:

Nicht nur bei www gibt es gute Antworten.

Q-Gruß

Hallo ihr Wissenden,

Hallo!

Der Fahrer schaut auf das Armaturenbrett und ist mom. etwas
überfordert (kann ja auch z.B. ein langer Arbeitstag gewesen
sein).

Na wenn das als Ausrede gilt, dann lass es mich bitte wissen!
Ich wäre jeden Tag doppelt so schnell daheim.
Ampel rot? Egal drüber! War ja heute schon stressig genug…

Jedenfalls bekommt er im Moment die Verknüpfung nicht hin den
Motor abzustellen und will rechts ranfahren.

Er schaut nach oben und sieht sich auf eine Ampel zufahren,
die rot zeigt. Das ist für den Moment einfach zuviel Input.
Dauert noch ca. zwei Sekunden bevor das so richtig zu ihm
durchdringt, da ist er auch schon drüber und es blitzt
zweimal.

ca. 2 Sekunden aufs Armaturenbrett schauen + 1 Sekunde Ampel gucken + 2 Sekunden Reaktionszeit?
Na gute Nacht, das Auto war also ca. 5 Sekunden „führerlos“?!?

Jetzt kommt folgendes zusammen:

  • die Ampel war wohl schon einige Zeit rot (2 sec. auf jeden
    Fall,
    da vorher nicht gesehen können es auch 5,10,20 oder 60 sein)
  • der Fahrer war beim Beschleunigen als die Lampe anging,
    nachdem er
    „wachgeblitzt“ wurde und schon den Bremsvorgang eingeleitet
    hatte
    zeigte der Tacho irgendwas in Richtung über 60.

Und das auch noch zu schnell…

Nachdem die Ampel länger als eine Sekunde rot war, gibt es
hierfür wohl 125 € Strafe, vier Punkte und einen Monat
Fahrverbot.

Steht das so fest?
Oder wird hier nach Lesung des Anhörungsbogens „geurteilt“?
Wird hier ein Unterschied gemacht, wenn der Fahrer nie
aufgefallen ist? Das die Story dämlich klingt und die Beamten
eine ganze Menge Geschichten lesen ist klar, dass Tränen der
Rührung fliessen ist wohl eher unwahrscheinlich.

Genau!

Frage auch ob der Fahrer unbedingt zugeben sollte, dass er zu
blöd ist Auto zu fahren (nein, niemals Drogen oder Alkohol im
Spiel).
Nicht das ihm hier noch ein Strick draus gedreht wird, dass er
Auto fährt obwohl er nach eigener Aussage nicht mehr fähig war
Situationen schnell genug zu verarbeiten.

Schon, aber wars denn nicht so? Wenn man weiß dass ein stressiger Tag ausreicht um nicht mehr reagieren zu können, sollte man das Auto echt lieber stehe lassen.
Nicht nur Drogen und Alkohol machen einen Fahrer unfähig Situationen schnell einzuschätzen und ganz ehrlich, so viel auf einmal wars ja nun nicht. Ein Lämpchen sollte einen Fahrer nicht derartig aus der Bahn werfen.

Hallo,

fassen wir zusammen, die Person will also wirklich der Verkehrsbehörde schreiben, das er nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen?
Ein guter Tipp, den Führerschein direkt dazu legen, das spart das Porto, wenn man ihn dann ein paar Wochen später abgeben muss.

hth

na ihr mods seid lustig!

das folgende stand drüber:

google spuckte gerade das raus:

dann kam das zitat, welches ja dann gelöscht wurde

und dann die quelle:

für guttenberg-fans:
http://www.gutefrage.net/frage/geblitzt-aber-nicht-a…

was bitte ist daran nicht gekennzeichnet???