Gefahrguttransportmit UN3082

Hallo,

mein Kollege hat heute den Auftrag bekommen für eine Spedition etwas zufahren.
Er fuhr los und bekam eine Palette mit 264 l/kg Epoxidharz aufs Auto. Auf dem Lieferschein steht folgendes laut seinen Telefonischen Angaben :
UN 3082 Epoxidharze 9,III,e 264 kg/l

Hätte er dies Ohne ADR schein, ohne ADR-Ausrüstung bzw. ohne Beschilderung Fahren dürfen oder nicht ?

Gruß 81er

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Transport vom ADR befreit.Dazu müßte nich wissen wie es auf der Palette verpackt gewesen ist. Zum zweiten hat dein Kollege den ADR Schein?.

Gruß
Seirioku

„Zum zweiten hat dein Kollege den ADR Schein?.“

Nein hat er nicht darum war ich so erstaund und habe die Frage gestellt.

Es kommt jetzt eigentlich nur darauf an wie war der Stoff auf der Palette verpackt. In Kanistern , Fass oder IBC oder in 5 l Einheiten, war es flüssig oder fest.

war der Stoff so verpackt.
Ausgenommen sind Einzelverpackung und zusammengesetzte Verpackungen, die Innenverpackungen
mit einem Inhalt von höchstens 5 l für flüssige Stoffe, bzw. höchstens 5 kg für
feste Stoffe enthalten

ich weiß nicht genau wie der stoff verpackt war aber ich gehe davon aus weil es wohl flüßig war das es in kanistern abgefüllt war. Es war ja auf ner Epalette

so mit den Angaben, die mir vorliegen, würde ich sagen, der Transport unterlag nicht dem ADR, außerdem wußte der Absender das genau , sonst hätte er das nicht so verschickt.

ich weiß nicht genau wie der stoff verpackt war aber ich gehe
davon aus weil es wohl flüßig war das es in kanistern
abgefüllt war. Es war ja auf ner Epalette

dann danke ich mal für die mühe, und für die vielen infos in der Kürze der Zeit. Wie ich mitbekommen habe ist ADR bzw. alles was sich um Gefahrgut handelt sehr intensiv an Regeln, Vorschrifften, und Sonderregelungen etc… Hut ab vor dem, der es Versteht und richtig anwendet.
In diesem Sinne nochmals Danke und Helft weiterhin so fleißig.

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Hallo 81er,

leider kann ich dem Kollegen der dich beraten hat nicht zustimmen. Wenn die Benennung in dem Beförderungspapier deinen Angaben entspricht und keine Hinweise auf eine begrenzte Menge nach ADR 1.1.3.6 vorliegen und die Ladung nicht als LQ gekennzeichnet ist, handelt es sich unabhängig von der Menge um ein Gefahrgut. Daneben ist das Beförderungspapier falsch ausgestellt. Die Benennung müsste lauten: UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG N.A.G (Epoxidharz), 9, II, (E)

Da der Stoff in der Beförderungskategorie 3 eingeordnet ist, kann er mit entsprechenden Erleichterungen auch von nicht ADR-Fahrern transportiert werden, wenn sie vorher entsprechend belehrt wurden und einige Regeln einhalten die im ADR unter 1.1.3.6 beschrieben sind.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas