Haftung bei Transportschaden (Zusatzkosten)

Hallo,
ich habe eine rein rechliche Frage bezüglich Transportschaden und Haftung für entstandenen Zusatzkosten.

Hintergrund ist folgender:
Ich habe einen Spediteur für einen Sendung zu unseren Kunden beauftragt. Die betreffende Ware ist leider nicht beim Empfänger angekommen sie scheint „verschollen“ zu sein.
Aufgrund diesen Warenverlusts mussten wir einen Sondertransport (Kurier) für die eilige Nachsendung beauftragen.
Nun übernimmt zwar der Spediteur die Haftung für den Warenwert, doch nicht für die entstandenen Zusatzksoten durch den Kurierdienstleister sowie berechneten administrativen Mehraufwand.

Nun meine Frage. Wer ist rein rechtlich dazu verpflichtet für die entstandenen Zusatzkosten zu haften? Zahlt die Versicherung des Spediteur oder muss unsere Versichrung hier aktiv werden? (was ich nicht nachvollziehbar finde)

Ich hoffe Sie können mir helfen.

Danke schonmal!

Gruß

Hallo,
die Zusatzkosten für die Ersatzlieferung per teurerer Sonderfahrt ist ein sogenannter „Güterfolgeschaden“ für den das Gesetz für den Frachtführer / Spediteur in der Tat keine Haftung vorsieht.

Für solche Fälle sollten Sie eine eigene Transportversicherung mit Güterfolge-und Vermögensschaden-Deckung haben.

kleiner Tipp: oftmals hat man hier eine Selbstbeteiligung von 500 Euro oder so.

Wenn Sie darlegen können, daß der Empfänger ohne die Sonderfahrt einen viel größeren Schaden gehabt hätte (Bandstillstand oder ähnlich dramatisches), könnten Sie argumentieren, daß Sie durch die Sonderfahrt einen wesentlich höheren ersatzpflichtigen Schaden verhindert haben - wenn Sie Glück haben, bekommen Sie dann die Sonderfahrt von Ihrer Versicherung als Schadenminderungskosten ersetzt und es wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht. Wie gesagt - das ist kein Muß Ihrer Versicherung, aber wird oft so gehandhabt in der Praxis.

Viel Erfolg!!

Grüsse
Gabriele Lendle