'normaler' Brief nicht angekommen - wer haftet?

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich habe Zugtickets im Wert von ca. 120 EUR mit normalem Brief verschickt, also kein Einschreiben etc.
Belege bzw. Beweise dafür habe ich nicht, da ich ihn in einen normalen Briefkasten eingeworfen habe.

Mittlerweile sind etwa 14 Tage vergangen und der Empfänger behauptet, der Brief sei noch nicht angekommen. Ein Nachforschungsauftrag bei der Deutschen Post hat noch nichts ergeben.
Allerdings sagte der Empfänger auch, dass auch ein weiterer Brief in der selben Woche nicht bei ihm angekommen ist.

Wer haftet für die Tickets, wenn der Brief nicht mehr auftaucht???
Danke für jeden Tip,
Moe

P.S. dass es dämlich war, einen derartigen Brief nicht per Einschreiben oder mit anderen Sicherungsmaßnahmen zu verschicken, weiß ich mittlerweile selber…!

Keiner (o.w.T)

Das heißt, der Empfänger hat keinen weiteren Anspruch mir oder der Post gegenüber?

Das heißt, der Empfänger hat keinen weiteren Anspruch mir oder
der Post gegenüber?

auf welcher grundlage (warum) hast du ihm die tickets geschickt?

Hallo,

wenn der Empfäner Dir vorab das Geld für die Tickets gegeben hat und er noch keine Tickets bekommen hat, hat er natürlich einen Anspruch auf die Ware, bzw. bei Nichterfüllung auf Rückerstattung.
Du bist in der Beweispflicht, das die Tickets versendet wurden.

Hast Du keinen Beleg der Post, dass der Brief aufgegeben und angenommen wurde(Einschreiben), kannst Du die Post oder wen auch immer nicht haftbar machen.

Du wirst auf dem Schaden sitzenbleiben und dem Empfänger wohl das Geld zurück erstatten müssen.

Gruß
Karl-Heinz

Das heißt, der Empfänger hat keinen weiteren Anspruch mir oder
der Post gegenüber?

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Das heißt, der Empfänger hat keinen weiteren Anspruch mir oder
der Post gegenüber?

auf welcher grundlage (warum) hast du ihm die tickets
geschickt?

Da ich die Tickets selber an dem Wochenende nicht nutzen kann, habe ich die Tickets übers Internet verkauft (keine Auktion, Verkauf zum Festpreis, der dem tatsächlichen Preis entsprach).

Der Käufer hat einen Versand per Einschreiben allerdings konkludent abgelehnt, soll heißen, er konnte zwischen 2 Versandarten wählen (mit + ohne Einschreiben), und hat den Preis für einen normalen Versand (also ohne Einschreiben) überwiesen.
Ich weiß nicht, ob das relevant ist?!

Gruß,
Moe

hi,

tja, habe auch mal was per sofortkauf bei ebay versteigert und für 2,20 verschickt, kam angeblich nie an, er gab mir ne negative bewertung und ich ihm, das wars, da ging es aber auch „nur“ um 29 euro… keine ahnung was passiert wenn der sich an die ebay versicherung wendet, aber ist halt echt schei$$e, da man immer davon ausgehen muss, dass einer einen über’s ohr hauen will (ware kriegen und trotzdem geld zurück) - ich glaube nicht, dass über den postweg wirklich was verloren geht, wenn dann klaut’s einer von der post, da gab’s mal nen großen bericht bei wiso oder so… sorry für den satz ohne punkt…

grüße kobe

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in ergänzung zu meinem anderen beitrag:

bei werten ab 10 Euro nurnoch per einschreiben, kostet 1,80 für einwurf und ist nervig wg. ausfüllen und hinrennen etc. aber die menschheit ist eben schlecht :frowning:

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Hi,

wenn du privater VK bist, haftet ER ab dem Zeitpunkt wo du die Ware zur Post gebracht hast, als gewerblicher haftest DU.

Die Beweislage liegt allerdings bei DIR!
hast du einen Zeugen: GUT
hast du keinen Zeugen:schlecht.

Grüsse
Sven

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