Paket aus den USA - Zollgebühren?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich stelle diese Frage nicht zum x-ten mal, über Google bin ich zumindest nicht füngi geworden.

Also zu den Fakten:

Ich würde mir gerne einen Pulli aus den USA bestellen (über eBay).
Versendet wird dieser über USPS First Class Mail International.
Der Pulli liegt bei 30$, Versandkosten bei 16,20$.

Meine Frage ist nun, ob ich nochmals Zollgebühren nachzahlen muss, wenn ich mir den Pulli kaufe und nach Deutschland schicken lasse? Ihn als Geschenk zu markieren ist leider keine Option. Ist die eventuelle Zollgebühr vll. schon in den Versandkosten enthalten?

Danke für eure Hilfe! =)

Hi!

Grundsätzlich hängt das von der Liefervereinbarung (gem. Incoterms) ab, die du mit dem Verkäufer abgeschlossen hast.

Bei allen anderen als DDP ist von dir der Zoll und die Steuer zu bezahlen. DDp ist sehr selten und ich kann mir fast nicht vorstellen, dass ihr diese Vereinbarung getroffen habt.

fg

Hallo,

guckst du hier: /t/faq-zoll-und-import/4873917

Der Pulli liegt bei 30$, Versandkosten bei 16,20$.

Glück gehabt. Warenwert unter 22 EUR, also zollfrei.

Gruß,

MecFleih

Der Pulli liegt bei 30$, Versandkosten bei 16,20$.

Glück gehabt. Warenwert unter 22 EUR, also zollfrei.

Das seh ich anders, zum Warenwert kommt auch der anteiklige Transport dazu.

fg

Das seh ich anders, zum Warenwert kommt auch der anteiklige
Transport dazu.

Was du siehst interessiert aber niemanden.

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/…

Dort steht ganz klar: „Wertgrenze von 22 Euro. Nur Postsendungen mit Waren , deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer)“.

Die Versandkosten spielen bei Warenwerten bis 22 EUR keine Rolle. Es wäre auch allein deswegen schwachsinnig weil kaum eine internationale Sendung dann noch einfuhrabgabenfrei wäre, denn allein das Porto wäre jedes Mal teurer als 22 EUR.

Gruß,

MecFleih

Grundsätzlich hängt das von der Liefervereinbarung (gem.
Incoterms) ab, die du mit dem Verkäufer abgeschlossen hast.

Das ist falsch. Es gibt diverse Ausnahmetatbestände, die in der ZollBefrVO geregelt sind und es ermöglichen, Waren freizuschreiben.

Bei allen anderen als DDP ist von dir der Zoll und die Steuer
zu bezahlen. DDp ist sehr selten und ich kann mir fast nicht
vorstellen, dass ihr diese Vereinbarung getroffen habt.

Wenn willste denn mit solchen Aussagen, die ein in Zollfragen Unbedarfter nicht versteht, beeindrucken? Der Sinn des Forums ist nicht, mit seinem Wissen anzugeben und den Fragensteller im Regen stehen zu lassen weil er mit der Anwort nichts anzufangen weiß.
dass deine Info falsch ist, kommt dann noch als i-Tüpfelchen dazu.

Gruß,

MecFleih

Hey,

vielen Dank für die Infos! :smile: Denke ich werde ihn nun bestellen, werde dann noch mal Rückmeldung geben wie alles geklappt hat. :wink:

LG

Alles klar! :smile:

Was du siehst interessiert aber niemanden.

Sehr höflicher Umgangston.

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/

Dort steht ganz klar: „Wertgrenze von 22 Euro. Nur
Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher
ist als 22 Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei (Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer)“.

Die Versandkosten spielen bei Warenwerten bis 22 EUR keine
Rolle. Es wäre auch allein deswegen schwachsinnig weil kaum
eine internationale Sendung dann noch einfuhrabgabenfrei wäre,
denn allein das Porto wäre jedes Mal teurer als 22 EUR.

Ich kenn mich im Postverkehr speziell nicht so gut aus. Es ist aber so, dass im Normalfall der Zollwert zur Berechnung des Zolles herangezogen wird, also Warenwert+anteiliger Transport.

So wird, wie hier für dich nachlesbar, im Postverkehr sehr deutlcih zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Sendungen unterschieden: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/…

Zitat:
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.
Zitat Ende

Das widerspricht deinen Ausführungen ganz deutlich. Der Schwachsinn, wie du ihn bezeichnest, schützt auch vor Missbrauch. Was würde sonst die Händler hindern, die Warenwerte unter 22 Euro anzusetzen und die Transportkosten dementsprechend hoch zu verrechnen.

fg

Wenn willste denn mit solchen Aussagen, die ein in Zollfragen
Unbedarfter nicht versteht, beeindrucken? Der Sinn des Forums
ist nicht, mit seinem Wissen anzugeben und den Fragensteller
im Regen stehen zu lassen weil er mit der Anwort nichts
anzufangen weiß.
dass deine Info falsch ist, kommt dann noch als i-Tüpfelchen
dazu.

Ersma: Mitb den Begriffen Incoterms und DDP kann jeder nachgooglen. Ich sehe es hier nicht als meinen Lebenszweck Essays über den internationalen Warenverkehr abzulassen.

Ich sehe auch nicht, was an meiner Aussage falsch sein soll. Dass es unter irgendwelchen besonderen Voraussetzungen möglich ist, die Waren zollfrei einzuführen, kann nicht bestritten werden, allerdings fällt mir ad hoc nichts ein, was für einen Privaten bei einer normalen kommerziellen Lieferung in Betracht käme.

Weites bezieht sich meine Antwort auf die Frage: Ist die eventuelle Zollgebühr vll. schon in den Versandkosten enthalten?

Hier ein Link für dich, da du scheinbar die Incoterms nicht kennst, DDP ist die einzige Variante wo die Zollkosten zu Lasten des Verkäufers gehen. http://de.wikipedia.org/wiki/Incoterm

Ansonsten würde ich dir empfehlen, deinen Ton zu überdenken und dich zu informieren, bevor du die Aussagen von jemanden anderen in Frage stellst.

fg

Moin,

Ich kenn mich im Postverkehr speziell nicht so gut aus. Es ist
aber so, dass im Normalfall der Zollwert zur Berechnung des
Zolles herangezogen wird, also Warenwert+anteiliger Transport.

So wird, wie hier für dich nachlesbar, im Postverkehr sehr
deutlcih zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen
Sendungen unterschieden:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/…

Zitat:
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der
Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen
zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht
angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen
immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland -
zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach
Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung
in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft
entstandene Kosten nicht in Betracht.
Zitat Ende

Das widerspricht deinen Ausführungen ganz deutlich. Der
Schwachsinn, wie du ihn bezeichnest, schützt auch vor
Missbrauch. Was würde sonst die Händler hindern, die
Warenwerte unter 22 Euro anzusetzen und die Transportkosten
dementsprechend hoch zu verrechnen.

Weißt du, warum mein Umgangston nicht ganz so freundlich ist? Weil hier immer wieder Pfadfinder auftauchen und über Regeln diskutieren, die sie nicht wirklich kennen, nicht richtig verstehen und dann auch noch falsch auslegen.

In deinem Fall hast du in der von dir verlinkten Zollseite den Passus „Für alle Waren, die nicht einfuhrabgabenfrei sind…“ überlesen - und kommst deswegen auch zu falschen weiteren Schlüssen. Da Waren mit Wert unter 22 EUR nach ZollbefrVO einfuhrabgabenbefreit sind, gelten alle weiteren Aussagen auf der Seite für diese Waren nicht mehr.

Aus diesem Grund spielt hier auch der Zollwert keine Rolle, denn bei Waren, für die keine Einfuhrabgaben anfallen, muss kein Zollwert ermittelt werden. Maßgeblich für die Einordnung als „Ware von geringem Wert“ ist allein der Warenwert.

Darüber hinaus sind kommerzielle Einfuhren solche von hier Handel Treibenden, die die Ware zum Weiterverkauf importieren.
Ist der Einführer der Ware eine Privatperson, die zum Eigenbedarf kauft, ist es keine kommerzielle Einfuhr.

Hier liegt also auch nur ein privater Import und keine kommerzielle Einfuhr vor.

Gruß,

MecFleih

Weißt du, warum mein Umgangston nicht ganz so freundlich ist?
Weil hier immer wieder Pfadfinder auftauchen und über Regeln
diskutieren, die sie nicht wirklich kennen, nicht richtig
verstehen und dann auch noch falsch auslegen.

Du reagierst angepisst weil du nicht akzeptieren kanst, daß außer dir auch andere Leute Ahnung vom Zoll haben. Du unterstellst Unwissen und siehst dich als einzig gültige Instzanz.

In deinem Fall hast du in der von dir verlinkten Zollseite den
Passus „Für alle Waren, die nicht einfuhrabgabenfrei sind…“
überlesen - und kommst deswegen auch zu falschen weiteren
Schlüssen. Da Waren mit Wert unter 22 EUR nach ZollbefrVO
einfuhrabgabenbefreit sind, gelten alle weiteren Aussagen auf
der Seite für diese Waren nicht mehr.

Wenn ich mir das durchlese: http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/in…

dann ist da nicht vom Warenwert, sondern vom Gesamtwert die Rede.

Darüber hinaus sind kommerzielle Einfuhren solche von hier
Handel Treibenden, die die Ware zum Weiterverkauf importieren.
Ist der Einführer der Ware eine Privatperson, die zum
Eigenbedarf kauft, ist es keine kommerzielle Einfuhr.

Auch hierfür lese ich hier eine andere Definition:
Zitat:
Für Einfuhren nichtkommerzieller Art (d.h. ohne jegliche Art der Bezahlung)

Zitat Ende

Hier liegt also auch nur ein privater Import und keine
kommerzielle Einfuhr vor.

Wie gesagt, daß seh ich anders. Ich hab mir aber den Spaß erlaubt disen Fall beim Zoll nachzufragen und werde dich über das Ergebnis informieren. Wäre nicht das erste Mal, daß ich bzw. der Zoll dich widerlege.

fg

Du reagierst angepisst weil du nicht akzeptieren kanst, daß
außer dir auch andere Leute Ahnung vom Zoll haben.

Aber du gehörst nicht dazu.

Ich akzeptiere durchaus, wenn jemand Ahnung hat und etwas weiß, denn ich bin nicht der Papst und damit nicht unfehlbar.

Wir reden hier aber über eine der einfachsten Einfuhren überhaupt, einen privaten Import mit einem Warenwert unter 22 EUR. Darüber muss man nicht viel diskutieren weil die Regeln klar sind und indem du versuchst, irgendwelche hahnebüchenen Regeln zu zitieren, die mit dem hier vorliegenden Sachverhalt nichts zu tun haben, zeigst du keinen Sachverstand, sondern dass du eben nicht weißt, worüber du schreibst.

Wenn ich mir das durchlese:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/in…

dann ist da nicht vom Warenwert, sondern vom Gesamtwert die
Rede.

Das bezieht sich auf den Gesamtwert von Gegenständen in einem Paket, nicht aber auf den Wert von Ware plus Versandkosten.

Auch hierfür lese ich hier eine andere Definition:
Zitat:
Für Einfuhren nichtkommerzieller Art (d.h. ohne jegliche Art
der Bezahlung)

Das ist hier nicht relevant, du vermischst immer Regeln für „normal zu verzollende“ Waren mit solchen, für die das aufgrund des geringen Warenwertes gar nicht zur Debatte steht.

Ich hab mir aber den Spaß
erlaubt disen Fall beim Zoll nachzufragen und werde dich über
das Ergebnis informieren. Wäre nicht das erste Mal, daß ich
bzw. der Zoll dich widerlege.

Wann hast du mich denn hier schon widerlegt?

Es geht hier um einen läppschen Import eines privaten Käufers für einen Pulli mit Warenwert unter 22 EUR. Der wird freigeschrieben und fertig - und so wird der Zoll es dir auch schreiben wenn du den Fall richtig geschildert hast.

MecFleih

Ersma: Mitb den Begriffen Incoterms und DDP kann jeder
nachgooglen. Ich sehe es hier nicht als meinen Lebenszweck
Essays über den internationalen Warenverkehr abzulassen.

Darum hat auch keiner gebeten. Die Ursprungsfrage war, welche Zusatzkosten entstehen wenn man einen Pulli mit einem Wert von 30 USD importiert. Da es dann zu einer Freischreibung aufgrund des geringen Warenwertes kommt interessieren INCO-Terms nicht, jedenfalls nicht im Bezug auf eine sowieso nicht stattfindende Zollwertberechnung.

Ich sehe auch nicht, was an meiner Aussage falsch sein soll.
Dass es unter irgendwelchen besonderen Voraussetzungen möglich
ist, die Waren zollfrei einzuführen, kann nicht bestritten
werden, allerdings fällt mir ad hoc nichts ein, was für einen
Privaten bei einer normalen kommerziellen Lieferung in
Betracht käme.

Damit outest du dich als Unwissender, denn in der ZollbefreiungsVO finden sich diverse Sachverhalte, die auch private Einführer betreffen können: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_… - die graue Auswahlleiste im linken Bereich zeigt viele davon auf.

Es ist auch unsinnig, die Auswahl auf „Private mit normalen kommerziellen Lieferungen“ einzuschränken, aber selbst dann zieht die 22 EUR-Regelung für geringwertige Waren, denn sie ist unabhängig vom Status des Senders und Empfängers.

Hier ein Link für dich, da du scheinbar die Incoterms nicht
kennst, DDP ist die einzige Variante wo die Zollkosten zu
Lasten des Verkäufers gehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Incoterm

INCO-Terms spielen im Bezug auf die Zollwertberechnung in diesem Fall keine Rolle weil es aufgrund des geringen Warenwertes erst gar nicht zu einer Zollwertberechnung kommt.

Ansonsten würde ich dir empfehlen, deinen Ton zu überdenken
und dich zu informieren, bevor du die Aussagen von jemanden
anderen in Frage stellst.

Du bist hier gerade ein paar Tage dabei und meinst, mit irgendeinem Halbwissen hochtrabend daherreden / -schreiben zu müssen. Vielleicht überdenkst DU erstmal ob du wirklich Experte bist, bevor du große Töne spuckst.

MecFleih

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Ich habe jetzt Auskünfte vom Zoll erhalten:

Du hast Recht, unter 22 Euro werden auch keine Versandkosten herangezogen.

Das Zollamt schaut sich aber trotzdem die Versandkosten an, überschreiten die Versandkosten die Normen bzw. wird eine Unterfakturierung der Ware vermutet, kommt es zu einer Korrektur des Zollwertes anhand gleichwertiger Sendungen bzw. Schätzung des Warenwertes.

Hi,

Du hast Recht, unter 22 Euro werden auch keine Versandkosten
herangezogen.

Na siehste, schreibe ich doch die ganze Zeit… :wink:

Das Zollamt schaut sich aber trotzdem die Versandkosten an,
überschreiten die Versandkosten die Normen bzw. wird eine
Unterfakturierung der Ware vermutet, kommt es zu einer
Korrektur des Zollwertes anhand gleichwertiger Sendungen bzw.
Schätzung des Warenwertes.

Das bezieht sich auf 2 Sachverhalte:

Jede Sendung, auch solche, die freigeschrieben werden, müssen „durch den Zoll“ und eine Freigabe erhalten. Sollten die Versandkosten dann überhaupt nicht zu einer Ware passen, die angeblich nur 22 EUR oder weniger wert ist, wird der Zoll natürlich nachschauen…

Sollte der Zollwert zu gering erschweinen, wird er anhand des GATT Zollwertkodex http://de.wikipedia.org/wiki/Zollwert ermittelt.

Gruß,

MecFleih

Weißt du, warum mein Umgangston nicht ganz so freundlich ist?
Weil hier immer wieder Pfadfinder auftauchen und über Regeln
diskutieren, die sie nicht wirklich kennen, nicht richtig
verstehen und dann auch noch falsch auslegen.

Du reagierst angepisst weil du nicht akzeptieren kanst, daß
außer dir auch andere Leute Ahnung vom Zoll haben. Du
unterstellst Unwissen und siehst dich als einzig gültige
Instzanz.

Oh je oh je… Ich bewundere MecFleih für seine Geduld!

Man kann es kurz zusammenfassen: MecFleih hat Recht (nicht nur mit der Aussage oben sondern auch mit sämtlichen hier getätigten fachlichen Aussagen!)!

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