Wer haftet?

Hallo zusammen!

Angenommen, man erwartet ein wichtiges Schreiben, worauf man 14 Tage Zeit hat, zu reagieren.
Dieses Schreiben wird NICHT per Einschreiben zugesandt sondern per normalen Brief. Dieser Brief wird aus irgendeinem Grund nicht zugestellt (falsch durch den Briefträger eingeworfen, Brief kommt einfach abhanden,…). Durch diese Schlampigkeit der Post kann die 14tägige Antwortfrist nicht eingehalten werden…

Wer haftet nun? Die Sendung wurde ja leider NICHT als Einschreiben versendet, DANN hätte man ja den Beleg als Beweis bzw. der Versender wäre abgesichert…

Ich als vermeintlicher Empfänger habe niemals ein Schreiben erhalten und konnte somit auf nichts reagieren. Der Versender behauptet dagegen, die Sendung sei fristgemäß verschickt worden und schuld habe er somit keinesfalls.

Diese Situation wiederum könnten allerdings auch beide Parteien ausnutzen:

  1. Ich als vermeintlicher Empfänger schwindele und behaupte, ich hätte nie etwas bekommen :wink:
  2. Der Sender behauptet zwar, etwas abgeschickt zu haben, hat es in Wahrheit aber nie getan :wink:
    In beiden Fällen stehe ich aber als Pechvogel da…oder kann man sich irgendwie wehren? Wer weiß Rat? Wie wäre die Rechtslage, wenn der Fall vor Gericht ginge?

Gruß
LARS

keiner … oder du
moin

ein „wichtiges“ schreiben kommt per einschreiben ( mit rueckschein ) - besser als postzustellunsurkunde.
in beiden faellen gibt es einen ablieferbeleg.

wenn es auf andere art kam, war es nicht wichtig…

gruss
khs

Wenn man wie in diesem Fall noch genügen Zeit hat kann mann das Schreiben um den Satz. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens bis zum …" ergänzen.

Gruss
Nils

Hallo zusammen!

Angenommen, man erwartet ein wichtiges Schreiben, worauf man
14 Tage Zeit hat, zu reagieren.
Dieses Schreiben wird NICHT per Einschreiben zugesandt sondern
per normalen Brief. Dieser Brief wird aus irgendeinem Grund
nicht zugestellt (falsch durch den Briefträger eingeworfen,
Brief kommt einfach abhanden,…). Durch diese Schlampigkeit
der Post kann die 14tägige Antwortfrist nicht eingehalten
werden…

Wer haftet nun? :

Hallo, Lars,
ich denke, daß der Absender für den Zugang bei Dir beweispflichtig ist. Hat er allerdings einen Zeugen, der das Einwerfen in den Briefkasten beim Absenden bestätigen kann, sieht es eher schlecht für Dich aus.
Bei solchen Fällen habe ich schon mal festgestellt, daß erstaunlicherweise mehrere Menschen wegen eines Briefes gemeinsam zum Briefkasten gegangen sind (sie hatten wohl gerade nichts anders zu tun). Sie konnten sich sogar nach mehreren Wochen an dieses wichtige Detail erinnern.
Gruß:
Manni