Wie CN 22 (Zollinhaltserklärung) kor. ausfüllen?

Hallo,

wir betreiben einen kleinen Shop (kommerziell, in Deutschland) über welchen wir bedruckte T-Shirts (haben wir bei einem Werbemittelladen machen lassen) verkaufen.

Wie muss ich nun die Zollinhaltserklärung (CN 22, grün http://www.zoll-d.de/z1_bilder/a1_reise_post/cn22.jpeg ) korrekt ausfüllen, wenn ich so ein T-Shirt (Wert 18,99 inkl. Versand) per Brief ins nicht EU-Ausland wie die Schweiz verschicken will?

Art: Beim Kästchen „Sonstige“ ankreuzen?
Und gilt das als Handelsware, wo ich dann die Zolltarifnummer angeben muss?

Dank und Gruß,
Olaf

Moimoin!
Angekreuzt wird „Warenmuster“, dann die Art der Ware raufschreiben: Damen- oder Herren-T-Shirt, Zollwert, Gewichte und Zolltarifnummer in das freie kleinere Feld schreiben. Datum, Unterschrift, fertig!
Hier kannst du die Zolltarifnummer raussuchen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/de/tarhome.htm

Fehlt die Zolltarifnummer, dann lässt die Schweizer Post den Brief zurückgehen!

Hallo,

wir betreiben einen kleinen Shop (kommerziell, in Deutschland)
über welchen wir bedruckte T-Shirts (haben wir bei einem
Werbemittelladen machen lassen) verkaufen.

OK

Art: Beim Kästchen „Sonstige“ ankreuzen?

Korrekt, denn wenn ihr T-Shirts verkauft ist das weder ein Geschenk, noch ein Dokument und auch keine Mustersendung. Also „Sonstiges“.

Und gilt das als Handelsware, wo ich dann die Zolltarifnummer
angeben muss?

Ja, denn ihr verkauft eine Ware.

Die Warentarifnummer kann man aus dem elektronischen Zolltarif entnehmen, es handelt sich um die 6109 10… oder die 6109 90… Schau mal auf http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… ich habe dich dort schon in die korrekte Abteilung gelotst, jetzt mußt Du aber selber weitermachen.
Wahrscheinlich sind die T-Shirts ja aus Baumwolle, also nehmen wir die 6109 10… und schon erscheint die Warentarifnummer 6109 1000 000. Sind die T-Shirts nicht aus Baumwolle nimmst Du die entsprechende andere Möglichkeit und gelangst dann auch zur richtigen Nummer.

Du solltest dann auch noch das Ursprungsland („Country of origin“, wird meist „c/o“ abgekürzt) dazu schreiben. Das Kleidungsstück ist zwar vermutlich aus China oder sonstwo her, aber da das Ding durch den Druck maßgeblich in Deutschland veredelt wurde könnt ihr problemlos „c/o Deutschland“ hinschreiben.

Im Feld für die Inhaltsbeschreibung sollte dann eine wirklich genaue Warenbeschreibung stehen - „T-Shirt“ zählt nicht.
Besser: „1 blaues T-Shirt aus Baumwolle, gewirkt [gewirkt sind alle verwebten Stoffe, gestrickt heißt wirklich gestrickt], mit von uns gefertigtem Druck [das erklärt warum „c/o Deutschland“ angegeben ist obwohl auf dem Einnäher China steht], Größe XL“.
Je genauer die Warenbeschreibung ist um so besser!

Nicht vergessen den Warenwert dazu anzugeben - und das war’s. Datum, Unterschrift, fertig. Ist nicht sooo kompliziert wenn Du es einmal verstanden hast.

Von der anderen Antwort, es als Muster zu deklarieren, halte ich nicht so viel. Wenn der Zollbeamte einen schlechten Tag hat wird er sich fragen welcher Privatmann Warenmuster dieser Art anfordert - und zu Recht unterstellen: normalerweise keiner.
Dann wirft er einen Blick auf eure Begleitrechnung - und siehe da, ein normaler Verkauf und kein Mustersendung wie deklariert! Und *zack* kommt die Sendung zurück… Also lieber gleich korrekte Angaben machen.

Gruß,

MecFleih

Jahrelange Erfahrung! Warenversand Brief int.

Von der anderen Antwort, es als Muster zu deklarieren, halte
ich nicht so viel. Wenn der Zollbeamte einen schlechten Tag
hat wird er sich fragen welcher Privatmann Warenmuster dieser
Art anfordert - und zu Recht unterstellen: normalerweise
keiner.
Dann wirft er einen Blick auf eure Begleitrechnung - und siehe
da, ein normaler Verkauf und kein Mustersendung wie
deklariert! Und *zack* kommt die Sendung zurück… Also lieber
gleich korrekte Angaben machen.

Moimoin!

Auf diese Art habe ich schon einige mehrere Sendungen weltweit verschickt, und hatte nie Stress mit dem Zoll deswegen. Nur einmal, weil die ZTN fehlte.
Das mit der super-genauen Beschreibung ist meines Erachtens nicht erforderlich, sondern nur soweit, wie die Zolltarifnummer es hergibt,
was ein Damen T-Shirt von einem Herren T-Shirt unterscheidet. Zudem kann es dazu dienen, festzustellen, ob eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, was eher selten vorkommt.
Diesbezüglich hatte ich mal einen Kommentar eines Zollbeamten im Hauptzollamt Kiel mitbekommen:
„Glaube nie, was auf diesem Formular (CN22) steht!“
Wenn die jede Sendung kontrollieren würden, dann würde die halbe Weltwirtschaft zusammenbrechen…*ggg*

Bei einigen Ländern muss man allerdings aufpassen, wie man kleine Ware verschickt. Einige Länder nehmen laut Weltpostvertrag (steht im Schlussprotokoll Artikel 9) keine zollpflichtige Ware als gewöhnlichen und/oder eingeschriebenen Brief an. Die Folge ist meistens, dass die Sendung spurlos verschwindet.
Da gehören sogar einige europäische Länder dazu wie Italien. Für uns in diesem Fall irrelevant, weil EU, somit nicht zollplichtig.
Dazu gehören: Afghanistan, Albanien, Saudi-Arabien,Aserbaidschan, Weißrussland, Kambodscha, die Zentralafrikanische Republik, Chile, Kolumbien, Kuba, El Salvador, Estland, Äthopien, Italien, Nepal, Usbekistan, Panama, Peru, Demokratische Volksrepublik Korea, San Marino, Tadschikistan, Turmenistan, Ukraine und Venezuela.

Da steht auch einiges zu Wertsendungen usw.

Dankeschön für deine umfangreiche Antwort…hoffen wir mal dass es so klappt. Als ich nämlich quasi als Probelauf schonmal ein Shirt in die Schweiz verschickt habe, hatte ich vergessen den Aufkleber aufszufüllen und auf den Brief zu kleben. Kam interessanterweise trotzdem nach nur zwei Tagen an…aber es war auch keine Rechnung drin (was bei den kommenden Sendungen aber natürlich nicht mehr der Fall ist).