Zoll

Liebe/-r Experte/-in,
ich fliege in knapp einer Woche nach Lanzarote und möchte mir dort einen Ipod kaufen, jetzt meine Frage: muss ich den wenn ich zurück komme verzollen?

Liebe Grüße und danke für deine/ ihre Mühen :wink:

Anika

Hallo Anika

hier die gewünschte Antwort:

Auszug aus den

Sonderregelungen für bestimmte Gebiete
Sonderregelungen gelten für die Kanarischen Inseln (Gomera, Fuerteventura, Gran Canaria, Hierro, La Palma, Lanzarote, Teneriffa), die französischen Überseedepartements (Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion) sowie St.-Pierre-et-Miquelon, Åland, Berg Athos und die britischen Kanalinseln.
Diese gehören zwar zum Zollgebiet der Europäischen Union, nicht aber zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und die Mehrwertsteuer. Als Folge dieser steuerlichen Sonderstellung gelten für Waren, die Sie in diesen Gebieten erworben haben, die Mengen und Wertgrenzen für Reisen aus Drittländern (siehe Seite 26).

Seite 26
5. Andere Waren

bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro

Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro

Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Personen gelten nicht als Flug- oder Seereisende, wenn sie als Passagiere eines Binnenschiffs oder mit Hilfe eines privaten, nicht gewerblichen Luft- oder Wasserfahrzeugs einreisen. Ein Luft- oder Wasserfahrzeug gilt als nicht gewerblich, wenn es durch den Eigentümer oder den Mieter des Luft- oder Wasserfahrzeugs genutzt wird. Reisende, die aus der Schweiz über den Bodensee einreisen, gelten ebenfalls nicht als Seereisende.
Nicht abgabenfrei ist eine unteilbare Ware (zum Beispiel ein einziges Schmuck- oder Kleidungsstück oder ein einziger Teppich), deren Wert die angegebene Wertgrenze übersteigt. Die Einfuhrabgaben werden dann nicht nur von dem die Wertgrenze übersteigenden Wertanteil, sondern vom vollen Wert erhoben. Der Wert einer unteilbaren Ware kann auch nicht auf mehrere Personen umgelegt werden. Auch Waren, die Sie in einem Drittland aus zwingendem Anlass gekauft oder dort gegebenenfalls bereits benutzt haben (zum Beispiel Ski, Kleidungsstücke), sind nur im Rahmen der vorstehenden Reisefreigrenzen abgabenfrei.

Wünsche einen schönen Urlaub

mit freundlichen Grüßen

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Hallo Anika,

die kanarischen Inseln gehören zwar zum EU-Land Spanien, sind allerdings als Besonderheit umsatzsteuerrechtlich gegenüber Spanien und damit gegenüber der gesamten EU privilegiert. Das bedeutet, dass Du den kanarischen iPod bei der Ankunft in Deutschland beim Zoll mit 19% Einfuhrumsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) nachversteuern mußt.
Dies gilt bei einem Warenwert über 430,00 Euro.

Bei einem Warenwert unter 430,00 Euro findet eine Nachversteuerung aufgrund der sogenannten Freimengenregelung für Waren des persönlichen Gebrauchs nicht statt.

Lasse Dir bitte auf jeden Fall vom Geschäft eine reguläre Rechnung oder Quittung ausstellen, welche folgende Angaben zum Inhalt haben sollte:

  • Warenbeschreibung
  • Rechnungsbetrag

Solltest Du noch weitere Informationen benötigen, dann wende Dich bitte an das für Deinen Wohnort zuständige Hauptzollamt/ Abteilung Einfuhr.

Ich wünsche Dir einen schönen Urlaub,
pebbles f.

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Hallo Anika,

Lanzerote ist eine Spanische autonome Insel deshalb ist die wie in der EU einkaufen und daher gibt es kaum Einschräkungen für Private Gegenstände, außer dem sind bis 430,-- € auch
Mitbringsel aus Drittländer zollfrei.

Und ich denke ein I-Pod liegt preislich darunter.

Ein Tip man kann unter www.zoll.de sich auch sehr gut kostenlos informieren und auch beim Zoll gibt es Broschüren für viele Reiseziele was erlaubt und bei Einfuhren zu beachten ist.

Gruß

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danke für eure Antworten :wink:

Hallo Anika,

die Seite www.zoll.de sagt dazu folgendes:

"Die Kanaren (und damit Lanzarote) gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern.

Bei der Einreise von den Kanaren gilt auf Grund ihres speziellen steuerrechtlichen Status die Regelungen zu den Reisefreigrenzen für Waren aus Drittländern. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben."

Verwirrt? Kein Problem, dafür bin ich ja da :wink:

Die „Reisefreigrenzen für Drittländer“ haben folgende Voraussetzungen:

  1. Du musst den iPod mit dir bei der Rückreise selbst mitführen.

  2. Die Waren sind für dich persönlich bestimmt oder für Haushaltsmitglieder oder als Geschenk. Du willst ihn ja vermutlich für dich selbst, also ok. Der Zoll will damit erreichen, dass du den iPod nicht weiterverkaufst.

  3. Jetzt kommt das wichtigste, der Wert des iPods:
    bis zu einem Gesamt-Warenwert von insgesamt 300 Euro ist er auf jeden Fall abgabenfrei, d.h, die oben im Zitat erwähnte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % fällt NICHT an.
    Bei Flug- bzw. Seereisende wie dir gilt sogar der Wert bis zu insgesamt 430 Euro.
    Es sei denn du bist unter 15 Jahren (?), dann gilt ein Freigrenzwert bis zu insgesamt 175 Euro.

Ich denke, du kaufst den iPod im Rahmen der Freigrenzen, dann musst du ihn bei der Wiedereinreise weder anmelden noch etwas dafür zahlen. Da alle Einreisenden stichprobenweise kontrolliert werden ist es aber ganz wichtig, dass du die Quittung mitnimmst um den Einkaufswert eventuell nachzuweisen!

Ich habe eben von Gesamt-Warenwert gesprochen. Das ist deshalb wichtig, weil der Zoll ALLE deine Mitbringsel wertmäßig addiert und der Wert insgesamt unter, in deinem Fall, 430 Euro bleiben muss, damit du nichts zu bezahlen brauchst!!!

Kaufst du noch mehr, gerade auf den typsichen Touristenmärkten musst du auch diesen Wert nachweisen oder er wird, meist zu deinen Ungunsten, vom Zoll vor Ort geschätzt.

Weisst du also bereits, dass du insgesamt über diese 430 Euro kommst nimmst du am Flughafen den „roten Ausgang“ und meldest alles brav an, sonst machst du dich strafbar.
Schwer zu verstehen, weil man denkt: „Woher soll ich denn diese Bestimmung kennen“, aber der Zoll sagt dass jeder Reisende sich im Internet oder sonstwo informieren kann - oder so wie du hier übers Forum.

Wie der zu zahlende Betrag dann ermittelt wird kannst du bei Interesse hier nachlesen:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr…

Zu guter Letzt noch ein Tip: Bring keine Muscheln, Korallen oder irgendwas aus tierischem Material mit (Schuhe, Portmonees, Kleidung, ausgestopfte Tiere etc.). Auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, zu der die Kanaren nun mal trotz der geschilderten Besonderheit zählen, gibt es gerade für solche Waren Verbote und Beschränkungen.

Du bist die Sachen dann zumindest schnell wieder los…

Ich hoffe, dir geholfen zu haben - und jetzt viel Spaß auf der Insel, Anika!!!

MfG
floyd_83

PS: Sehe gerade, das Forum will meinen Wissensstand zum Thema wissen - Tja ich denke, ich kenne mich aus :wink:


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Hey danke für die Antwort :wink: war voll lieb von dir =)

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