Zollbehandlung Schuhe aus den USA

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen …

Habe vor rund zweieinhalb Wochen ein paar Schuhe über eBay in den USA bestellt, Kaufpreis 24,99 USD + Versandkosten 21,-- USD = 45,99 USD. Bei einem (damaligen) Umrechnungskurs von 1 € = 1,32514 USD entspricht das etwa 34,71 € inkl. Versand bzw. 18,86 € reiner Warenwert.

Nun habe ich gestern einen (nicht verschlossenen, handschriftlich an mich addressierten Briefumschlag in meinem Briefkasten vorgefunden, ohne Absender.
In diesem Umschlag befand sich eine (wie ich vermute) Kopie der Päckchens/der Sendung. Zu erkennen ist meine Adresse, die „Briefmarke“ (Wert: 20,40 USD), eine „United States Postal Service - Customs Declaration“ (als Ware „Shoes“ angegeben, Wert 24,99 USD, Gewicht, Datum, Unterschrift und zusätzlich „Gift“ angekreuzt) sowie ein Aufkleber „Selbstverzollung - Sendung ist von der Deutschen Post nicht dem Empfänger, sondern dem Zollamt zu übergeben“). Außerdem erkennt man etwa die untere Hälfte eines Zoll-Vordrucks, welcher identisch zu sein scheint mit einer „Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung“, welche sich zusätzlich in dem Umschlag befand.
Nun steht auf dem Vordruck lediglich die Adresse des nächstgelegenen Zollamtes (inkl. der -mit Verlaub gesagt- beschissenen Öffnungszeiten) sowie einem Standardtext, dass die Sendung dem Zollamt übergeben wurde und ich die Zollbehandlung innerhalb der nächsten 7 Tage beantragen soll. Weiterdem besteht die Möglichkeit, auf dem Vordruck anzukreuzen, welche Angaben das Zollamt für die Zollbehandlung noch von mir benötigt - jedoch ist dort nichts angekreuzt oder anderweitig markiert.

Nun stellt sich mir die Frage: Wieso wurde das Paket dem Zoll übergeben?
Zum einen ist es doch als „Gift“ deklariert, was doch eigentlich (vor allem bei dem geringen Warenwert, umgerechnet unter 20,-- €) problemlos hätte zugestellt werden können/müssen!?
Muss ich, wenn ich die Sendung abhole, irgendwelche Gebühren entrichten, wenn ja wieviel wird es in etwa sein?
Leider ist das Zollamt am Wochenende nicht besetzt, so dass ich dort momentan nicht selber nachfragen kann.

Schonmal vielen Dank für eure Antworten.

Hi
vermutlich weil es aussen nicht korrekt gekennzeichnet war, ein „Gift“ war es ja nicht, da wird gerne nachgeschaut… und wenn drin ne Rechnung an dich liegt, war’s das mit dem „Gift“. Dann haben die entschieden, das nicht die Post den Zoll/Steuer bei dir eintreibt, sondern du den Zoll/Steuer beim Zoll bei Abholung deines „Geschenks“ begleichen sollst. Warum, vermutlich um dieine Erklärung für das „Gift“ zu hören :smile:
normal haben die Zoller einen Tag der Woche nachmittags auf, hier zumindest.

HH

Hi,

JEDES Paket, das aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union eingeführt wird, muß beim Zoll angemeldet werden und es müssen Einfuhrabgaben bezahlt werden. Die Post wickelt das, im Gegensatz zu den anderen Paketdiensten, normalerweise automatisch ab und stellt die Sendung dem Empfänger zu, der dann an der Haustür wie bei einer Nachnahme die Einfuhrabgaben zahlen muß, die die Post zuvor beim Zoll vorgestreckt hat.

In manchen Fällen kann keine korrekte Zollanmeldung gemacht werden weil die Daten, die zu der Sendung zur Verfügung stehen, nicht ausreichen um eine korrekte Verzollung zu ermöglichen. Dann landet das Paket im Falle der Post (bei Paketdiensten läuft’s anders) auf dem Zollamt und Du mußt dich selber um die Abwicklung der Sache kümmern.

Es ist ein einfach nicht aus der Welt zu schaffender Irrtum, von dem ich einfach nicht kapiere warum sich das so hartnäckig hält, dass man einfach nur „gift“ auf’s Paket schreiben müsse und dann hätte man Narrenfreiheit. Es gibt mehrere Bedingungen für Geschenke und bei gewerblichen Sendungen oder Ebay-Käufen sind sie regelmäßig nicht erfüllt. Mal ganz abgesehen davon dass es echt lächerlich wird wenn in Ebay- und Globalisierungszeiten niemand mehr einkauft sondern sich scheinbar die ganze Welt permanent zu beschenken scheint… Also schaut der Zoll - zu Recht - genau hin und diese angeblichen Geschenke werden dann immer rausgezogen weil es ja auch in 99% aller Fälle keine sind.

Der Fehler deines Paketes ist

a) es ist kein Geschenk und das ist offensichtlich falsch deklariert
b) „Shoes“ reicht nicht, es muß schon genau definiert werden was das für Schuhe sind; dazu empfehle ich einen kleinen Blick in den elektronischen Zolltarif EZT http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… Wenn Du dich dort mal etwas weiter hinein klickst siehst Du dass es noch sehr viele Unterabteilungen gibt und die Schuhe für eine korrekte Zollerklärung viel genauer einsortiert werden müssen.
c) auch das Ursprungsland muß definiert werden; ein Paket aus den USA kann durchaus Schuhe „made in China“ enthalten, nach dem Ursprungslans-Prinzip ist dann der Zollsatz für China anzuwenden und auch die entsprechenden Handelsbeschränkungen.
d) der Zollsatz und die Kosten können erst ermittelt werden wenn die Warentarifnummer (siehe EZT) und das Ursprungsland klar sind
e) es ist sicherzustellen dass da keine verbotenen Leder verwendet wurden (Artenschutz).

Du bist als Besteller(in) der Ware Zollbeteiligte® und Zollverpflichtete®, es ist also weniger die Schuld des Zolls, sondern geht auf deine Kappe wenn Du im Nicht-EU-Ausland kaufst und der Absender dazu auch noch eine unzureichende und falsche Deklaration auf das Paket schreibt.

Nimm einen Ausdruck deiner Ebay-Versteigerung mit zum Zoll, außerdem eine gut gefüllte Geldbörse, und dann werden die Einfuhrmodalitäten vor Ort geregelt.

Wenn Du nicht selber zum Zollamt gehen kannst solltest Du jemanden innerhalb der Frist mit einer Vollmacht (wichtig!) hin schicken, sonst wird es nämlich wieder nix. Es gibt Fristen, innerhalb derer Sendungen gestellt werden müssen, deswegen sollte man das Zeitlimit einhalten, sonst geht die Ware kostenpflichtig zurück.

Sinn der Zolls ist der Schutz des europäischen Marktes, man möchte erreichen dass die Bürger innerhalb der EU kaufen und das Geld nicht in andere Länder transferieren. Außerdem wird der hiesige Markt vor Fälschungen geschützt und auch Verstösse gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen (exotische Tiere und Prokute daraus) werden abgefangen.

Rechtlich bist Du, weil Du die Waren bestellt hast, in der Pflicht dich um eine korrekte Zollanmeldung zu bemühen. Kannst ja demnächst wieder hier kaufen, dann ärgert dich auch der Zoll nicht. Aber wer A sagt, muß auch B sagen.

Gruß,

MecFleih

nochwas
Hiho,

ich würde mich übrigens dem Zoll gegenüber unauffällig und verständig zeigen. Wer weiss welche Möglichkeiten die Herrschaften haben, sollten Sie vermuten dass Du diese falsche Deklaration bewusst unterstützt hast. Ich würde klar machen, dass ich mich keinesfalls des Betruges versuchen wollte, sondern dass die Herrschaften in den USA das entgegen deiner Absicht wohl falsch vermerkt haben.

Und was draus lernen…

Gruß

zaph